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Anwalt Recherekosten

 
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Achmet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:11    Titel: Anwalt Recherekosten Antworten mit Zitat

Hallo folgendes Problem,

Person A erhält von seinem Anwalt B einen Kostenbescheid für die dem Anwalt übertragene Sache. Da Person A damit nichts anfangen kann ruft er seinen Anwalt B an. Hier bittet Person A um eine kurze Information für was diese Kosten noch anfallen. Anwalt B ruft seinen Mandanten zurück und faxt ihm gleichzeitig 3 Seiten zu dieser Sache.
3 Tage später erhält Person A eine Kostennote über 135 € Anwaltkosten + 30 € Auslagekosten für Recherkosten von seinem Anwalt. Auf Nachfrage beim Anwalt B teilt dieser mit das er doch einen Auftrag erhalten habe und deswegen die neuerliche Rechung.

Muss Person A diese Rechnung begleichen? 165 € für eine Nachfrage für was die Kosten der ursprüngliche Rechnung eigentlich gewesen sein sollen.

Danke
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

wie sind denn die beiden rechnungen aufgeschlüsselt?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Achmet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also die erste Rechnung bezieht sich auf die in Auftrag gegebene Sache. Person A wollte nur wissen wieso jetzt nochmal 800 € an Kosten anfallen, diese sind nach der Auskunft des Anwalts auch berechtigt. Nur für diese Auskunfst soll Person A jetzt nochmal 200 € an den Anwalt zahlen, für Recherche Kosten, dass der Anwalt diese Auskunft gegeben hätte, weil Person A hätte ihm nochmals einen Auftrag erteilt.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

wie sind denn die beiden rechnungen aufgeschlüsselt?

z.B. "Erstberatung Verbraucher" oder "Erstellung eines Gutachtens gem. 34 RVG" oder 1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG.....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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