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Aussageverweigerung und Tagessatz

 
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JBHN
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 14:30    Titel: Aussageverweigerung und Tagessatz Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Wie wird eigentlich ein Tagessatz bemessen, wenn ein Beschuldigter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben zum Einkommen macht; bspw. bei einer eindeutigen Straftat (bspw. Verkehrtsdelikt, Trunkenheitsfahrt).

Wird hier ein "Durchschnittseinkommen der Bevölkerung" oder dergl. angesetzt?

Jürgen
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das Gericht darf schätzen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und Gerichte schätzen ziemlich gut*.


*: gut im Sinne von gut über Winken

Gruß,

katmai.
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

So sollte es auch sein. Schätzt das Gericht zu hoch, kann der Verurteilte ja RM einlegen. Schätzt es jedoch zu niedrig, freut sich der VU....
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
So sollte es auch sein. Schätzt das Gericht zu hoch, kann der Verurteilte ja RM einlegen. Schätzt es jedoch zu niedrig, freut sich der VU....


War auch mehr als Hinweis gedacht, falls jemand darauf spekulieren sollte, "unterschätzt" zu werden Winken Ich bin Deiner Meinung Smilie

Besten, verregneten Gruß,

katmai.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 22:08    Titel: Re: Aussageverweigerung und Tagessatz Antworten mit Zitat

JBHN hat folgendes geschrieben::
Wird hier ein "Durchschnittseinkommen der Bevölkerung" oder dergl. angesetzt?

Nein, es wird ein Höchsteinkommen angesetzt.

Da die Höhe eines Tagessatzes auf 5.000 € begrenzt ist, bekommen alle Straftäter ab einem Jahreseinkommen von 1.800.000 € Rabatt.
Der Chef einer Zuffenhausener Sportwagenschmiede verdient zum Beispiel 100.000.000 € p. a., das entspräche einem Tagessatz von knapp 278.000 €.

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