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Mündliche Absprachen

 
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 19:29    Titel: Mündliche Absprachen Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin Student und habe kein Gewerbe. Trotzdem habe ich für eine Firma eine Webseite auf Honorarbasis erstellt. Für die mündliche Honorar Absprache habe ich auch einen Zeugen.

Ich habe eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer hingeschickt.
Jetzt will mir die Firma das zugesagte Honrar nicht zahlen. Kann ich mit einem Anwalt drohen? Kann ich mir das Geld abschminken oder habe ich noch irgeneine Chance
dass die Firma mir das Honorar zahlen muss?

Vielen Dank für Eure Antworten
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sind die Seiten denn im Netz?
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 20:39    Titel: JA Antworten mit Zitat

Ja es handelt sich um einen Webshop. Über den wurden auch schon Sachen verkauft.
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir keiner einen Rat geben?
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage betrifft nicht den Bereich Arbeitrecht (auch wenn die Erstellung der Webseite sicherlich Arbeit gemacht hat), da kein Arbeitsverhältnis vorlag. Als Forum wäre hier Gesellschafts- u. Handelsrecht eher einschlägig.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Dienstleistungen auch mündlich wirksam vereinbart werden können und entsprechende vertragliche Abreden (auch über die Höhe des Entgelts) wirksam getroffen werden können. Wird dann nicht vertragsgemäß erfüllt (hier: gezahlt), kann man außergerichtlich und auf dem Gerichtsweg seine Ansprüche geltend machen und auch einen Anwalt damit beauftragen. Eine weitere Möglichkeit ist zunächst die Beantragung eines Mahnbescheids.
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja danke für die Information. Wie beauftrage ich einen Mahnbescheid. Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

THX
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
Als Forum wäre hier Gesellschafts- u. Handelsrecht eher einschlägig.
Jupp. Deshalb verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 09:04    Titel: Was kann ich jetzt machen Antworten mit Zitat

Zu dem oben geschilderten Fall : 2. Runde

Der Auftraggeber weigert sich immernoch zu zahlen.
Ich habe Ihm eine Rechnung geschickt, nix. Daraufhin die 1: Mahnung, nix.
Habe ich jetzt das Recht einen Anwalt einzuschalten?
Ich würde auch gerne eine Unterlassungsklage gegen Ihn einreichen. Er soll die Seite, die ich programmiert habe nicht mehr länger ins Netz stellen dürfen.

Kann ich damit Erfolg haben?
THX für Eure Antworten
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe meine Antwort unter http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159569
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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