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Zwei Strafanzeigen und zwei Verfahren,wegen der selben Sache
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 17:17    Titel: Zwei Strafanzeigen und zwei Verfahren,wegen der selben Sache Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hatte Anfang 2004 eine Strafanzeige erhalten,dieses Verfahren wurde von der
Staatsanwaltschaft eingestellt,dann erstattete ein und dieselbe Person zwei Jahre
später 2006 noch einmal,wegen ein und derselben Sache von 2004 Strafanzeige
,diesmal erstattete ich endlich Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung,wieder
wurde die Strafanzeige gegen mich eingestellt und kurze Zeit darauf auch die Strafanzeige
wegen falscher Verdächtigung gegen den Anzeige erstatter.
Nun über 4 Jahre Später,bekomme ich einen Strafbefehl wegen der ersten Strafanzeige
gegen mich,

Deshalb möchte ich hier nun in diesem Rechtsforum fragen,gilt hier Artikel 103
Absatz 3 Grundgesetz,daß nur einmal wegen ein und derselben Sache gegen
mich Strafanzeige gestellt und gegen mich ein Justizverfahren durchgeführt
werden darf???


Oder kann eine Person gegen mich wegen ein und derselben Sache mehrere
Strafanzeigen stellen und damit mehrere Justizverfahren gegen mich in die Wege
leiten bis es endlich zu einer Bestrafung,sprich hier einem Strafbefehl gegen mich
kommt???


Wie ist die Rechtslage?
Ist das zulässig oder verstößt das gegen Artikel 103 Abs.3 Grundgesetz???
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
gilt hier Artikel 103
Absatz 3 Grundgesetz,daß nur einmal wegen ein und derselben Sache gegen
mich Strafanzeige gestellt und gegen mich ein Justizverfahren durchgeführt

werden darf???


Hallo,

das steht so nicht in Art. 103 Abs. 3 GG.

Dort seht, dass nur einmal bestraft werden darf, das ist schon ein erheblicher Unterschied.

Im Übrigen, unter dem Strafbefehl steht, welche Rechtsmittel zulässig sind, wenn man mit ihm nicht einverstanden ist.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Benutzername:
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dort seht, dass nur einmal bestraft werden darf, das ist schon ein erheblicher Unterschied.

Diese Antwort ist leider nur reine Mutmaßung,ich bräuchte schon eine klare
und fachliche Antwort,von jemanden der es weiß,ja Grundgesetz verstoß
oder nicht!!!


Zitat:
das steht so nicht in Art. 103 Abs. 3 GG.

Ich habe den Artikel 103 GG auch nicht zitiert sondern nur auf meinen
Fall bezogen und gefragt ob es sich um einen Grundrechtsverstoß handelt!!!
Bitte erst richtig lesen vor dem Posten einer Antwort!!!


Zitat:
Im Übrigen, unter dem Strafbefehl steht, welche Rechtsmittel zulässig sind, wenn man mit ihm nicht einverstanden ist.

Ich habe schon Einspruch eingelegt es geht jetzt um die Klärung Grundgesetzverstoß
oder nicht fürs Verfahren!!!



Bitte nur !!! fachliche!!! Comments posten,die mir helfen,
sonst kann ich auch
gleich in solchen Foren wie "Wer weiß was" oder etc. posten,
wo man nur Comments
kriegt die nichts sagen!!!

Also Ich hoffe hier wirklich auf fachlich Antworten,
sonst bin ich von dem Forum echt enttäuscht!!!!!!!!!!!!!
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sonst gehts gut? Geschockt

Zuletzt bearbeitet von cmd.dea am 18.09.08, 21:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Und das Forum ist von Usern enttäuscht, die schreiben, dass es in den Augen wehtut.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Benutzername:
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Schade scheint bei solchen Antworten wohl eher ein Spaßforum zu sein,
als ein Fachforum,wo ich auf die Hilfe von Fachmännern hoffen kann,muß
ich mir halt ein anderes Forum suchen!!!


Zuletzt bearbeitet von Benutzername: am 18.09.08, 21:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Benutzername: hat folgendes geschrieben::
Schade scheint bei solchen Antworten wohl eher ein Spaßforum zu sein,
als ein Fachforum,wo ich auf die Hilfe von Fachmännern hoffen kann,muß
ich mir halt ein anderes Forum suchen!!!


Viel Erfolg Cool
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.


Eben. Wo ist denn hier schon mal wegen der selben Sache bestraft worden?
_________________
Nomen est Omen
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Denken Sie, Benutzername: wird sich Ihre Antwort durchlesen?
Hätte er sich die vorherigen durchgelesen, hätte er seine Antwort.
Nun ist er "leider" weg, und versucht es in einem anderen Forum
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Benutzername:
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:53    Titel: Strafklageverbrauch bei Entscheidung gem.§ 153 Abs.1StPO ??? Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Frage in Punkto Jurawissen:
Tritt ein Strafklageverbrauch ein nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs.1 StPO ?

Danke
MfG
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte:
Benutzername: hat folgendes geschrieben::
Schade scheint bei solchen Antworten wohl eher ein Spaßforum zu sein,
als ein Fachforum,wo ich auf die Hilfe von Fachmännern hoffen kann,muß
ich mir halt ein anderes Forum suchen!!!
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich: Nein. Für mehr Details empfehle ich die Lektüre eines Kommetars zur StPO (zb. Meyer-Goßner, Rdnr. 37 und 38 zu § 153 StPO).
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::


Nun ist er "leider" weg, und versucht es in einem anderen Forum


Nein, ist er leider nicht. Er pöbelt und schreit jetzt in einem anderen Thead rum ...
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Totalaussetzer lassen mich immer den Kopf schütteln, bis mir schwindelig wird....

Stellt eine Frage, kriegt eine fachlich saubere Antwort und pöbelt dann herum. Was geht in solchen Leuten vor sich? Ich werd's wohl nie ergründen können.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das irritiert mich jetzt allerdings schon: Bei einem Freispruch aus Mangel an Beweisen tritt im Regelfall Strafklageverbrauch ein, nicht aber wenn das Gericht nach §153 StPO einstellt?
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