Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.09.08, 22:41 Titel: Bedrohung Ja oder Nein oder vielleicht etwas anderes!?
Hallo Ihr alle,
Bin neu hier weil ich mal echt ne gaaanz dringliche frage habe ( es eilt nicht mich würde es nur brennend interessieren)!
Sachverhalt:
Person A ersteigert bei einem großen online Auktionshaus bei Person B einen Artikel. Der Artikel wird kaputt geliefert. person A schreibt Person B an, worauf Person B nicht antwortet.
Person A entscheidet daraufhin eine schlechte Bewertung für Person B abzugeben. Person B bemerkt die und schreibt Person A eine Email in der es heißt:
"[...]kein Foto!! Nur bla, bla!!!
man hätte das auch anders regeln können!! aber ich sag nur, man trifft sich immer zweimal!! "
Sachverhalt ende
So Nun die Frage. Könnte hier der Tatbestand der Bedrohung erfüllt sein auch wenn das Verbrechen nicht ausgesprochen wurde (Meine Meinung ist ja NEIN) und könnte evtl ein andere Tatbestand in betracht kommen?
Ich bedanke mich jetzt schon mal bei euch für die schnellen und hilfreichen Antworten!
M.E. keine Bedrohung.
Heißt landläufig nur, wenn ich dich noch mal treffe, dann würg ich dir einen rein - und damit ist keineswegs körperliche Gewalt gemeint. _________________ Grüße,
Abrazo
und damit ist keineswegs körperliche Gewalt gemeint
Selbst wenn es das wäre und klar ausgesprochen worden wäre, wäre es keine Bedrohung, da mit einem "Verbrechen" gedroht werden muß. Ein "Verbrechen" iSd. StGB ist nicht eine X-beliebige "böse, illegale Tat", sondern der Begriff ist im StGB [§ 12] klar definiert. "Verbrechen" sind nur Straftaten, die mit mindestens(!) 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Eine einfache, oder auch gefährliche Körperverletzung [§§ 223, 224 StGB] sind also keine Verbrechen, sondern "nur" Vergehen. Verbrechen wären z.B. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub usw. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.