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Verfasst am: 19.09.08, 11:18 Titel: Vermittlung von Tieren
Hallo, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, möglicherweise gehört dies in das Vertragsrecht oder so ?
Ein Verein vermittelt im Namen von spanischen Tierheimen Katzen.
Durch Schutzvertrag behält sich der Verein vor weiterhin Zugriff auf die Katzen zu haben.
Der Verein hat unwissentlich eine trächtige Katze nach Deutschland vermittelt. Die Kitten wurden ein paar Tage nach der Einreise geboren. Da die Kitten alle nicht ganz gesund waren , z.T. von der Mutter infiziert wurden, hat der Verein eine Spendenaktion veranlasst , um die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung wenigstens zum Teil aufzufangen.
Der Verein möchte nun die Kitten vermitteln, jedoch weigert sich die jetzige Besitzerin die Kitten herauszugeben., sie möchte sie selbst vermitteln. Unter diesen Umständen sieht sich der Verein gezwungen , nun auch die Spendengelder wieder zurück zu fordern, gleichzeitig fordert der Verein die Herausgabe der Kitten, da der Vertrag ja nur über das Muttertier abgeschlossen wurde.
Wie ist hier die Rechtslage ?
LG peanut
Ich glaub das nicht, scheint ja ein komischer Verein zu sein.
Ich glaube, die Trächtigkeit ist sogar ein Schaden, dessen Kosten die Katzenhalterin in Rechnung stellen kann.
LG Anja
Macht sich mancher Tierschutzverein seine Probleme nicht selbst? Wenn dieser Wurf junger Katzen im privaten Umfeld der Katzenhalterin vermittelt werden kann, dann hat der Tierschutzverein einen Wurf Katzen weniger zu vermitteln. Oder anders gesagt: Auf die Plätze, auf die der Verein die jungen Katzen verteilen würde, kann er nun spanische Jungkatzen setzen.
Die Kosten für die tieräztliche Behandlung der Kätzchen und für die Aufzucht werden durch die Spendengelder längst nicht abgedeckt sein. Die spart sich der Verein. Und der Einwand von Anja ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
Vielleicht wäre der Tierschutzverein gut damit beraten künftig nur noch kastrierte Katzen zu vermitteln, zumindest wenn sie bereits in fortpflanzungsfähigem Alter sind. Oder zumindest bei weiblichen Tieren vor der Abgabe eine Trächtigkeit mittels medizinischer Untersuchung auszuschließen (auf Ultraschall- oder Röntgenaufnahmen sieht man die Föten ausgesprochen gut...).
@ Waschbärin
Die Katze war angeblich sogar kastriert ( lt .spanischem Tierheim )bevor sie ausgeflogen
wurde, und es wurde leider nicht erkannt, dass sie tragend ist.
Von Ultaschalluntersuchungen sieht man aus Kostengründen ab, so etwas passiert ja
auch ganz selten mal, denn eigentlich werden unkastrierte Katzen u. Kater in den Heimen
getrennt gehalten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verein keine Möglichkeiten die Welpen zu vermitteln, solange das die Besitzerin der Mutterkatze nicht möchte ?
LG peanut
Verfasst am: 21.09.08, 10:53 Titel: Re: Vermittlung von Tieren
Nachdem ich das lese stellt sich für mich die Frage, inwiefern der Verein vielleicht sogar gegen das TSchG verstossen hat.
Auch wenn die Vermittlung der trächtigen Katze unwissentlich geschah aber der Verein durch einen Schutzvetrag regelt, dass er weiterhin Zugriff auf die Katze haben darf - ist er dann nicht auch für die Kastration an einer trächtigen Katze verantwortlich ??
LG
Jecky
ich hab gerade mal nachgesehen, die Vermittlervereine nehmen in Deutschland zwischen 90 und 140 € , auch für Kitten (also ohne Kastration ).
Was ich mich andrerseits frage, haben die Vermittler überhaupt irgenwelche Rechte ?
Denn, wenn: Ein Verein vermittelt im Namen von spanischen Tierheimen Katzen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verein keine Möglichkeiten die Welpen zu vermitteln, solange das die Besitzerin der Mutterkatze nicht möchte ?
LG peanut
Normalerweise wird es beim Verkauf eines tragenden Muttertieres vertraglich geregelt, wenn die Nachkommen des bereits trächtigen Muttertieres nicht in das Eigentum des Verkäufers über gehen. Ich würde einfach mal davon ausgehen (Laienmeinung!) daß es für einen Verkäufer schwer werden wird, Eigentumsansprüche auf Jungtiere geltend zu machen die nach einem Verkauf des Muttertieres geboren werden, wenn vertraglich diesbezüglich nix geregelt wurde. In so einem Fall können die Kosten eines Rechtsstreites den Nutzen der ganzen Aktion um ein Vielfaches übersteigen. Überleg mal wie vielen Katzen in Not mit diesem Geld geholfen werden könnte...
Zudem: Normalerweise sollte ein Tierschutzverein froh sein über alle Tiere, um die er sich nicht kümmern muß! Wenn diese Katzenhalterin zuverlässig ist (und das sollte sie sein, wenn ein TSchV dorthin eine Katze vermittelt, i.d.R. werden vor der Vermittlung Vorkontrollen etc. durchgeführt), dann wird sie die Kätzchen auch vernünftig aufziehen und auf zuverlässige Plätze vermitteln.
Wenn die Katzenhalterin mit dem Wurf Jungkatzen überfordert wäre und um Aufzuchts- und/oder Vermittlungshilfe seitens des TSchV bitten würde, dann wäre das etwas anderes, dann wäre der TSchV moralisch und auch rechtlich verpflichtet helfend einzugreifen (immerhin hat er eine angeblich kastrierte Katze vermittelt). Aber in diesem Fall scheint doch die Katzenhalterin klar zu kommen. Der TSchV sollte bei der Vermittlung der Kätzchen seine Hilfe anbieten, aber wenn die Katzenhalterin in ihrem Umfeld genügend Plätze findet für die Kätzchen sollte das dem TSchV doch nur recht sein. Kann er sich doch statt dessen um Katzen kümmern die in Not sind (im Gegensatz zu dieser Katze und ihren Kätzchen).
Man sollte als Tierschützer aufpassen nicht den Blick für das Wesentliche zu verlieren!
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