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Baurecht auf einem Randgrundstück

 
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StePfl
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 17:35    Titel: Baurecht auf einem Randgrundstück Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

Ich habe ein Grundstück geerbt und bin mir über das dort gültige Baurecht nicht sicher. Das mit Altbestand bebaute Grundstück befindet sich am Ortsrand, ist aber Bestandteil der Ortsbebauung. Wie wird nun das Baurecht nach der Bebaungsdichte der umgebenden Bebauung ermittelt?

Wird hier eine Mischbeurteilung aus Bebauungsgebiet und Außenbereich durchgeführt?

Die Gemeinde hat beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu gestalten. Kann die Gemeinde hier frei nach Gusto die Bebaung festlegen? Eventuell will die G das derzeit noch im Außenbereich befindliche, angrenzende Grundstück in den B-Plan einbeziehen. Wie ändern sich dann die Regeln?

Werden diefür die Beurteilung des Baurechts hinzuzuziehenden durch den Bereich des geplanten Bebauungsplans eingegrenzt oder hat dies keine Auswirkung?

Vielleicht noch zur Info:
- die derzeitige Bebauung ist sehr gering,
- das direkt angrenzende Nachbargrundstück ist mit GFZ 2,0 bebaut iund gehört in den Bereich des Bebauungsplans
- das hinten angrenzende Grundstück ist mit GFZ 1,6 bebaut, aber gehört nicht in den Bereich des Bebauungsplans




Vielen Dank für die Hilfe

Sepp
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 13:57    Titel: Re: Baurecht auf einem Randgrundstück Antworten mit Zitat

Dollte die Gemeinde einen bebauungsplan aufstellen, wirst Du in dem entsprechenden Aufstellungsverfahren beteiligt werden und kannst dann Anregungen und/ oder Kritik einbringen. Die Gemeinde muss dann deine Anmerkungen mit in den B-Plan einbeziehen und entsprechend abwägen.

Zu der derzeitigen Situation lässt sich aus der Ferne leider gar nichts sagen, da es auf den konkreten Einzelfall ankommt und es einer Ortsbesichtigung bedarf um nähere Aussagen hierzu treffen zu können.

Die Randbebauungsproblematik entscheidet sich nicht generell sondern ist Einzelfallabhjängig. Auskunft hierzu kann die obere Bauafsichtsbehörde (zuständig für Bauvorhaben im Außenbereich) geben und auch die untere Bauafsichtsbehörde.

Ulli
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SteKla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:53    Titel: Re: Baurecht auf einem Randgrundstück Antworten mit Zitat

Danke Ulli - das hat mir schon weitergeholfen.
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