Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
|
Verfasst am: 17.09.08, 14:00 Titel: Verjährung |
|
|
Hallo,
habe mal eine Frage.
Wann setzt denn die Verfolgungsverjährung ein?
Wenn die Verwaltungsbehörde Kenntnis von dem Verstoß erhält, oder wenn die Tat begangen wird?
Folgender Problemfall hierzu.
Nehmen wir an, Person A müsste nachdem BNatSchG ein anzeigeplflichtiges Tier umgehend nach Kauf gegenüber der KVB anzeigen. Dies unterlässt A. Wann ist denn nun die Tat tatsächlich beendet, wenn er die Anzeige nicht macht!?
Gruß Anwärter |
|
Nach oben |
|
 |
gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 17.09.08, 14:07 Titel: |
|
|
Die Verfolgungsverjährung beginnt mit Vollendung der Tat zu laufen. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
|
Nach oben |
|
 |
Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
|
Verfasst am: 17.09.08, 21:10 Titel: |
|
|
Danke für die Info:
Folgender Problemfall hierzu.
Nehmen wir an, Person A müsste nachdem BNatSchG ein anzeigeplflichtiges Tier umgehend nach Kauf gegenüber der KVB anzeigen. Dies unterlässt A. Wann ist denn nun die Tat tatsächlich beendet, wenn er die Anzeige des Tieres nicht macht!?
Gruß Anwärter |
|
Nach oben |
|
 |
mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
|
Verfasst am: 17.09.08, 21:27 Titel: |
|
|
Moin,
StGB §78a
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
-
Bei vorsätzlichen wie fahrlässigen Erfolgsdelikten beginnt die Verjährung mit dem vollständigem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs; das gilt auch bei erfolgqualifizierten Delikten.
(T/F 53.Aufl. zu §78a Rz. 7)
M.W. also mit Ablauf der Anzeigefrist.
mano |
|
Nach oben |
|
 |
Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
|
Verfasst am: 18.09.08, 07:42 Titel: |
|
|
Hallo,
das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?
Gruß Anwärter |
|
Nach oben |
|
 |
Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
|
Verfasst am: 18.09.08, 09:18 Titel: |
|
|
@ Anwärter:
Es wäre einfacher wenn man sich zunächst mal auf einen OWi TB einigen und den ggf. auch mit der konkreten Verbotsnorm prüfen könnte.
Beim unterlassenen Anmelden eines Tieres mag ggf. nach erfolglosem Ablauf der Anmeldefrist die Verfolgungsverjährung für das Unterlassen beginnen (was ich auch nur konkret beantworten könnte wenn ich diese Norm sähe), aber gleichzeitig wird ja ein neues Fass aufgemacht (sinngemäßer TB: Halten enes nicht angemeldeten Tieres) .
Bei der Heizung dürfte die Verfolgungsverjährung für die Anzeigepflicht eingetreten sein, aber ein anderer Vorwurf dürfte noch justiziabel sein:
Betreiben einer nicht angezeigten Anlage (oder so ähnlich).
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
|
Nach oben |
|
 |
Anwärter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 156
|
Verfasst am: 18.09.08, 09:28 Titel: |
|
|
Also, dann gehn wir mal ins Detail.
In der Bußgeldvorschrift Art. 95 Abs. 1 Nr. 4 heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer der Amzeigepflich nach Art. 37 Abs. 1 BayWG nicht nachkommt.
Mfg Anwärter |
|
Nach oben |
|
 |
hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
|
Verfasst am: 18.09.08, 09:47 Titel: |
|
|
Anwärter hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?
Gruß Anwärter |
Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung. |
|
Nach oben |
|
 |
hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
|
Verfasst am: 18.09.08, 09:47 Titel: |
|
|
Anwärter hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?
Gruß Anwärter |
Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung. |
|
Nach oben |
|
 |
hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
|
Verfasst am: 18.09.08, 09:48 Titel: |
|
|
Anwärter hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
das heißt praktisch, wenn jemand einen Heizöltank im Jahr 1996 eingebaut hat und hätte ihn sofort Anzeigen müssen, träte die Verfolgungsverjährung bereits 1998 ein und der Tatbestand könnte somit jetzt nicht mehr als OWI verfolgt werden?
Gruß Anwärter |
Das ist eine Dauer-OWi; die OWi wird so lange begangen, bis die Anmeldung erfolgt.
Die Verjährungsfrist beginnt für den abgelaufenen Zeitraum mit dem Datum der Feststellung. |
|
Nach oben |
|
 |
Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
|
Verfasst am: 18.09.08, 10:01 Titel: |
|
|
Jepp, würde ich auch so sehen.
Göhler (12.Auflage) , Kommentar zu § 31 OWiG , sagt dazu in den Rz. 10 ff :
Bei einem echten Unterlassungsdelikt beginnt die Verjährung frühestens mit Wegfall der Handlungspflicht. Be einer DaerOwi beginnt die Verjährung mit Beendigung des rechtswidrigen Zustandes.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
|
Nach oben |
|
 |
Lunes+ noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.09.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 19.09.08, 17:00 Titel: |
|
|
Halllo,
kann mir jemand sagen was das bedeutet:
Eintritt der absoluten Verjährung ab Oktober 2008.
Ist das ab 1. oder bis 30. Oktober?
Danke
Bin hier wohl falch gelandet, hat sich erledigt.
LG
Zuletzt bearbeitet von Lunes+ am 19.09.08, 20:49, insgesamt 3-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
|