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Kontopfändung trotz Hartz IV

 
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Genesis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:39    Titel: Kontopfändung trotz Hartz IV Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Nehmen wir mal an...

A bekommt einen Brief in dem steht das sein Konto gepfändet wird weil er Schulden hat.
Allerdings bekommt A Hartz IV was, soweit A weiß unter der Pfändungsgrenze liegt.
In besagtem Brief war auch eine Kopie eines Briefes an die Bank zur Kontopfändung.

1. Was erwartet A jetzt?
2. Wird das Konto von A jetzt tatsächlich gepfändet?
Das würde dann ja bedeuten das A weder Miete noch sonstiges bezahlen könnte...


Danke im vorraus.

Mit freundlichen Grüssen

Genesis
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn noch mehr auf dem Konto ist, als die Pfändungsfreigrenzen, wäre das möglich.

hws
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Genesis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem Konto von A befindet sich momentan nichts, allerdings erwartet A am Ende des Monats Sozialleistungen (Hartz IV) von der Arbeitsagentur.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1. Ihn erwartet die Pfändung des gesamten Guthabens bei der gepfändeten Bank.

Zu 2. Ja, wahrscheinlich sogar die gesamte Geschäftsverbindung mit der Bank. Also auch Termingelder usw. (ja, ja, bei Hartz 4 sicher nicht vorhanden...).

Keine Miete bezahlen können? Tja, wahrscheinlich Pech gehabt.

Aber: Die Sozialleistungen können nicht gepfändet werden, diese kann sich der Schuldner auszahlen lassen - innerhalb von 7 Tagen. Verpaßt er das, werden sie gepfändet.

Übers Gericht kann man auch eine Pfändungseinschränkung oder gar -aufhebung beantragen.

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen: Mal ganz oben im Forum lesen "Was tun bei einer Kontopfändung"...

Ich sags ja immer wieder - wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gepfändet worden sind nicht die Leistungen nach dem SGB, sondern das Guthaben bei der Bank, egal wie es entsteht und woher das Geld kommt.

Aus diesem Grunde wird in den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei Drittschuldner, die Geldinstitute sind, auf § 835 Abs. 3 ZPO sowie auf § 55 SGB I hingewiesen, da dem Gericht bei Erlass des entsprechenden Beschlusses nicht bekannt ist, wovon der Schuldner lebt.

Erhält der Schuldner Leistungen nach dem SGB, kann er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gutschrift über das Geld verfügen. Versäumt er die 7-Tages-Frist, kann der Schuldner bei der vollstreckenden Stelle (Amtsgericht, Finanzamt, Zollbehörde) die Freigabe des Kontos hinsichtlich des nicht verbrauchten Betrages der letzten Überweisung gem. § 850 k ZPO beantragen.

Ferner besteht die Möglichkeit, eine sog. Dauerfreigabe für den Zeitraum zu beantragen, der sich aus dem Bescheid der Leistungsbehörde ergibt.
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Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, gut. Natürlich können nicht die Sozialleistungen selbst gepfändet werden. Wohl aber das Guthaben, welches daraus entsteht. Sofern der Schuldner nicht innerhalb von 7 Tagen oder übers Gericht oder ... tätig wird.

Ronald
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Robby_46
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Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 05:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Ja, gut. Natürlich können nicht die Sozialleistungen selbst gepfändet werden. Wohl aber das Guthaben, welches daraus entsteht. Sofern der Schuldner nicht innerhalb von 7 Tagen oder übers Gericht oder ... tätig wird.

Ronald

Nee oder, wenn dass Harz 4 Geld eingeht hat der Schuldner 7 Tage zeit dieses abzuheben, tut er dass nicht oder nur einen Teil ist es weg. Vorher ist es geschützt. Oder Irre ich da? Was das Wissen der Bank angeht , die wissen dass selbstverständlcih dass die Kohle nach SGB 1 ist , steht ja auf dem Zahlungseingang mit dabei woher es kommt. Würde aber dennoch den Bescheid der Arge mitnehmen zur Bank.
Nur die Bank wird da nicht mitspielen und dass Konto kündigen, .. mir passiert.
Guter Rat, mach neues Konto und lass dass Geld aufs neue gehen oder von der Arge mit Scheck den kannst auf Postamt einlösen so hast Geld sofort. Kostet nur paar Cent Gebühr.
Nur VORSICHT wenn du die Miete aufs Konto einzahlst um zu überweisen ist die Kohle weg die Bank darf nicht anders. Überweis die Miete mit Bareinzahlung auf dass Konto von Vermieter.
Keine Miete zahlen können Pech gehabt ist schon mehr als zynisch, wenn man unten ist noch eins auf Kopf der arme könnte ja versuchen wieder hochzukommen.
Welchen Sinn sieht ein Gläubiger dabei einen ALG2 empfänger noch die letze Lebensgrundlage wegzunehmen? eine Kontopfändung Ok wenn man weis der hat etwas , Festgelder, Sparkonto usw, nur dass ist bei ALG 2 Utopie, die wollen ja erst mal alles vermögen wissen ehe sie zahlen. Ist also Vermögen da bei ALG 2 bekommt der erst mal nichts ,klar so weit? wozu also Konto pfänden? dass ist nichts als Bosheit. Bei mir hatte dass Finanzamt dass so gemacht, ohne erfolg. Denn ein anderes Konto ist schnell eröffnet.
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