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Reise nicht gebucht

 
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Jakobo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 11:46    Titel: Reise nicht gebucht Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall,

Person A bekommt von einem Reiseveranstalter per Email eine Reisebestätigung. Er habe eine Reise für 2 Personen gebucht und soll einen Betrag X überweisen um seine Reiseunterlagen zu bekommen.

Namen und Anschrift sowie Telefonnummer stimmen überein.

Person A hat aber nie diese Reise gebucht.

A nimmt Kontakt auf mit dem Reiseveranstalter, dieser teilt ihm mit er solle zur Polizei gehen und Anzeige erstatten gegen unbekannt und dann alles weitere mit der entsprechenden Abteilung klären.

Wie soll sich A verhalten? Kontakt soll er über eine teure Hotline aufnehmen die 99 cent pro minute kostet. Ist A verpflichtet zur Polizei zu gehen? Wie sieht die Rechtslage aus.
A hat keine 24 Stunden nach zugang der Email den Veranstalter kontaktiert(telefonisch) und die Sachlage geschildert.

Vielen Dank
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dass zwischen Person A und Reiseveranstalter ein Vertrag besteht, muss der Reiseveranstalter beweisen.

Dass Namen, Anschrift, Telefonnumer übereinstimmen ist kein Beweis.

Sollte der Reiseveranstalter dieses nicht können, dann ergeben sich auch keine Ansprüche gegen Person A.
Da es keine Ansprüche gegen Person A gibt, ist Person A auch kein Vermögensschaden entstanden. Demnach braucht Person A weder Strafanzeige, noch die Reise bezahlen.

Woraus sich eine Pflicht seitens Person A ergeben soll, eine Strafanzeige stellen zu müssen, ist mir unbekannt.


Dem Reiseveranstalter steht es frei, selbst Strafanzeige zu stellen, da ja der Reiseveranstalter geschädigt wurde.

Dass der Reiseveranstalter fordert, dass Person A eine Strafanzeige stellen soll, ist nachvollziehbar.
In den meisten Fällen bucht man eine Reise im Internet, erfährt nach ein ein paar Tagen, dass man doch nicht verreisen kann/möchte und behauptet dann einfach, dass man die Reise nicht gebucht hat.
Wenn man dann eine Strafanzeige stellt und die Polizei herausbekommt, dass man selbst gebucht hat, dann bekommt man ein echtes Problem.
Aus diesem Grund fordert der Reiseveranstalter das.

Nur juristisch durchsetzen wird der Reiseveranstalter das nicht können.
Online-Reisebüro müssen bei der Kalkulation der Preise eben berücksichtigen, dass es Spass-Buchungen gibt.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab sollte man sich die Frage stellen und ein wenig recherchieren, ob es den Veranstalter tatsächlich gibt.

Die 99-Cent-Nummer wird immer beliebter: Vermeintliche Kunden/Käufer erhalten eine hohe Rechnung über nie gekaufte Waren/Dienstleistungen und müssen dann eine kostenpflichtige Rufnummer benutzen, um die angebliche bestellte Leistung zu stornieren.
Das bringt nach ein paar Minuten Wartezeit locker einen Fünfer, aber eine gebuchte Reise hat es tatsächlich nie gegeben....
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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