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12 Briefe nicht angekommen muß Porto erstattet werden

 
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rbeier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 10:46    Titel: 12 Briefe nicht angekommen muß Porto erstattet werden Antworten mit Zitat

Es sind 12 normale Briefe nicht zugestellt worden. Das bestätigte mir auch heute der Zustelldienst. Nach den AGB des Zustelldienstes ist jegliche Haftung bei Verlust ausgeschlossen. Das der Briefinhalt nicht ersetzt wird, war mir klar, mir stellt sich jedoch die Frage ob trotz des generellen Haftungsausschlusses in den AGB, das Unternehmen nicht wenigstens die Portokosten zurückerstatten muß. Gibt es ggf. ein Urteil darüber, wie ist die Rechtlage?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 14:40    Titel: Re: 12 Briefe nicht angekommen muß Porto erstattet werden Antworten mit Zitat

Das
rbeier hat folgendes geschrieben::
mir stellt sich jedoch die Frage ob trotz des generellen Haftungsausschlusses in den AGB, das Unternehmen nicht wenigstens die Portokosten zurückerstatten muß.
wird doch durch das
rbeier hat folgendes geschrieben::
Nach den AGB des Zustelldienstes ist jegliche Haftung bei Verlust ausgeschlossen.
eigentlich eindeutig beantwortet.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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rbeier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 15:44    Titel: Antwort auf Nachricht von Biber Antworten mit Zitat

Das mag ja sein, aber es wurde ja nicht die vereinbarte Leistung erbracht (Zustellung nicht erfolgt). Ich kann ja auch nicht Geld für etwas verlangen, was ich nicht ausgeführt habe und dann behaupten, Pech gehabt, eine Rückzahlung ist ausgeschlossen weil es so in den AGB steht.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 16:09    Titel: Re: 12 Briefe nicht angekommen muß Porto erstattet werden Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
eigentlich eindeutig beantwortet.


Bei "Haftung" denkt man eigentlich an Schadensersatz.

Ob man den Preis für eine nicht erbrachte oder erfolglos versuchte Dienstleistung dennoch bezahlen muß, ist eine andere Frage.

Verwunderlich ist aber:

Zitat:
Das bestätigte mir auch heute der Zustelldienst.


Zumindest ein recht großes bekanntes Zustellunternehmen täte das nur wissen können, wenn es um Einschreiben ginge, und die wären dann auch mit so ca. 20 Euro je Stück versichert für Verlust.

Gibt es andere Zustellunternehmen, die eine Art Einschreiben anbieten, aber ohne Versicherung?
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rbeier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 16:28    Titel: 12 Briefe nicht angekommen muß Porto erstattet werden Antworten mit Zitat

Ob es unversicherte Einschreiben gibt, kann ich nicht sagen. Es handelte sich um normale Briefe. Wie die das festgestellt haben wollen ist auch mir nicht klar, aber das Schreiben liegt hier vor mir. Mir geht es auch nicht um den Ersatz des Inhaltes der Briefe, sondern lediglich darum, ob das Unternehmen sich davor drücken kann, das gezahlte Porto nicht zurück zu zahlen. Nach meiner Ansicht ist die Leistung nicht erbracht und da es Großbriefe waren, ist dies bei der Menge schon ziemlich teuer und ärgerlich. Ein Urteil o. ä. in einem ähnlichen Fall konnte ich bisher leider nicht finden.
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