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Päckchen nicht angekommen.

 
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Headshadow
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 13:48    Titel: Päckchen nicht angekommen. Antworten mit Zitat

Hallp, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Ich habe ein Päckchen mit der Deutschen Post nach Italien geschickt. Doch es ist nicht angekommen. Also bin ich zur Post gegangen und habe eine Nachforschung beantragt, mit dem ERgebniss: dass das Päckkchen Deuschland verlassen hat und die Italienische Post verweigert die Nachforschung

Kann ich dagegen etwas tun oder ist mein Päckchen weg?
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Päckchen sind leider nicht versichert.
Pakete national € 500,--, international gem. Weltpostvertrag je nach Gewicht derzeit € 45,41 + € 4,50 / kg.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Headshadow
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Anmeldungsdatum: 12.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber kann man die Italienische Post irgenwie zum Nachforschen bringen?
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naive Vorstellung.
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Gruß
V.K.
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Päckchen sind leider nicht versichert.
Pakete national € 500,--, international gem. Weltpostvertrag je nach Gewicht derzeit € 45,41 + € 4,50 / kg.


Also, versichert sind die Pakete auch nicht unbedingt. Bei Paketen ist nur unstreitig, dass die Post/(Wortsperre: Firmenname) haftet.

Woraus ergibt sich eigentlich, dass (Wortsperre: Firmenname) für Päckchen nicht haftet? Allein dass die Übernahme nicht dokumentiert wird, rechtfertigt imho noch keinen Haftungsausschluss. Ist dann nur eine Frage der Nachweisbarkeit. Aber hier hat ja die Post schon zugegeben, dass sie die Ware übernommen haben. Somit sind sie imho auch in der Haftung.

Mod-Hinweis: Unsere Wortsperren haben schon ihren Sinn - und auch die Umgehung dieser Wortsperren finden wir nicht lustig! Biber Sehr böse
_________________
mfg


Günni
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wieviel Zeit ist denn bis jetzt vergangen? Päckchen nach Italien (Speziell auf die Inseln) können bis zu 4-5 Wochen dauern. Das letzte, welches ich verschickt habe, dauerte nur 3 Wochen.... Umgekehrt ist es oft noch schlimmer.

Nach Kolumbien hat mal ein Paket von mir 6 Monate gebraucht (hab extra viel bezahlt, damit es nach 2 Wochen da ist) und mein damaliger Bekannter mußte den Zoll schmieren, damit er es überhaupt bekommt.

Grüße
Claudia
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Geierwally
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2008
Beiträge: 14
Wohnort: spreewald

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

also seh es auch so päckchen sind nicht versichert und um ein nachforschungsantrag in italien zu stellen braucht man auch ein einlieferungsbeleg von da weil päckchen ja neu codiert werden wie auch hier bei uns von der deutschen post...abba wie auch gesagt es kann sein das es nach sehr langer zeit noch ankommt smile
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bin schon ein großes mädchen grinst breit
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Woraus ergibt sich eigentlich, dass (Wortsperre: Firmenname) für Päckchen nicht haftet?
Aus den AGB?

Günni hat folgendes geschrieben::
Somit sind sie imho auch in der Haftung.
Nö - siehe oben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Headshadow
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Anmeldungsdatum: 12.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Wieviel Zeit ist denn bis jetzt vergangen? Päckchen nach Italien (Speziell auf die Inseln) können bis zu 4-5 Wochen dauern. Das letzte, welches ich verschickt habe, dauerte nur 3 Wochen.... Umgekehrt ist es oft noch schlimmer.

Nach Kolumbien hat mal ein Paket von mir 6 Monate gebraucht (hab extra viel bezahlt, damit es nach 2 Wochen da ist) und mein damaliger Bekannter mußte den Zoll schmieren, damit er es überhaupt bekommt.

Grüße
Claudia


Ich habs am 04.07.2008 losgeschickt
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Günni hat folgendes geschrieben::
Woraus ergibt sich eigentlich, dass (Wortsperre: Firmenname) für Päckchen nicht haftet?
Aus den AGB?

Günni hat folgendes geschrieben::
Somit sind sie imho auch in der Haftung.
Nö - siehe oben.


Ich zitiere mal aus dem HGB

Code:
 § 449Abweichende Vereinbarungen
 
(1) Ist der Absender ein Verbraucher (§ 414 Abs. 4), so kann nicht zu dessen Nachteil von § 413 Abs. 2, den §§ 414, 418 Abs. 6, § 422 Abs. 3, den §§ 425 bis 438 und § 447 abgewichen werden, es sei denn, der Frachtvertrag hat die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand. § 418 Abs. 6 und § 447 können nicht zu Lasten gutgläubiger Dritter abbedungen werden.


Somit kann gegenüber Verbrauchern nicht zu deren Nachteil von § 413 HGB, der die Haftungshöhe regelt, abgewichen werden. Es sei denn, es komm Briefe oder briefähnliche Sendungen zum Versand. Ist ein Päckchen eine briefänhnliche Sendung? Woraus ergibt sich das?

mfg


Günni
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mfg


Günni
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Ich zitiere mal aus dem HGB
Machen Sie mal. Aber erklären Sie mir dann bitte auch, wieso das Seerecht hier eine Rolle spielen sollte.

Günni hat folgendes geschrieben::
Ist ein Päckchen eine briefänhnliche Sendung?
Keine Ahnung. Haben Sie mal die AGB gelesen?
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Günni hat folgendes geschrieben::
Ich zitiere mal aus dem HGB
Machen Sie mal. Aber erklären Sie mir dann bitte auch, wieso das Seerecht hier eine Rolle spielen sollte.

Günni hat folgendes geschrieben::
Ist ein Päckchen eine briefänhnliche Sendung?
Keine Ahnung. Haben Sie mal die AGB gelesen?


Ich zitierte aus § 449 HGB, nicht wie von Ihnen verlinkt § 499.
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Günni
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 19.09.08, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Ich zitierte aus § 449 HGB, nicht wie von Ihnen verlinkt § 499.
Mea culpa, mea maxima culpa - ich sollte so spät dann doch die Brille benutzen. Verlegen

Das ändert aber nichts an der Frage nach den AGB. Winken
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