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Verfasst am: 15.09.08, 15:38 Titel: Unbekannte Schulden, keine Mahnung aber Pfändung ??
Hallo,
ich hoffe der Beitragsname ist nicht zu verwirrend.
Im Grunde geht es um folgendes...
Lisa B. bekommt ein Schreiben von einem Rechtsanwalt mit der Ankündigung einer Pfändung, da sie angeblich seit mittlerweile fast 3 Jahren eine Ausstehende Schuld bei einem Versandhaus nicht beglichen habe. Die ursprüngliche Summe sei nun von knapp 50 Euro auf 300 Euro angestiegen.
Aber nun hat Lisa B. keine Ahnung um was es sich dabei handeln könnte, sie hat bisher keine anderen Schreiben diese Sache betreffend erhalten noch kann sie sich erinnern, bei besagtem Versandhaus etwas bestellt oder unterzeichnet zu haben.
Zum Zeitpunkt der angeblichen Bestellung war Lisa B. 17 Jahre und noch bei den Eltern wohnhaft. Seit ihrem 18 Lebensjahr hat sie eine eigene Wohnung und wenig Kontakt mir ihren Eltern. Von dem Versandhaus hat sie nie ein Schreiben erhalten. Ob Mahnung eventuell bei ihren Eltern, die später auch den Wohnort wechselten, je ankamen, ist ihr nicht bekannt.
Einzig vorstellbar wäre das die Eltern auf ihren Namen diese Bestellung machten, auffällig dabei ist aber, das Lisa B. bei den Rechtsanwälten unter einem falschen Geburtsjahr geführt wird.
Fakt ist, sie hat nichts bestellt zum damaligen Zeitpunkt, hat trotz korrekter Ummeldung keinerlei Mahnungen erhalten und hat sozusagen als erstes Schreiben überhaupt in dieser Angelegenheit eine Ankündigung zur Pfändung erhalten.
Kann eine Pfändung durchgeführt werden, auch wenn keinerlei Mahnungen bei dem angeblichen Schuldner je eintrafen ?
Gemäß dem Fall, die Eltern machten die Schulden ohne ihr Wissen auf ihren Namen, muss Lisa B. dann für diese nun aufkommen ?
Danke schon mal fürs Lesen und ich hoffe auf einige Antworten
Falsches Geburtsjahr Hier könnte z.B. eine Namensverwechslung vorliegen. Möglicherweise ist die Lisa ein ganz andere B. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.09.08, 10:28 Titel:
Hallo,
Lisa B. sollte sich erst einmal eine Forderungsaufstellung und die Kopie des gerichtlichen Titels zusenden lassen. Mit den darin enthaltenen Informationen weiss sie schon mal mehr.
Vielleicht gibt es auch gar keinen Titel. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Einen gerichtlichen Vollstreckungstitel kann es doch nur nach einem gerichtlichen Mahnbescheid geben? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.09.08, 12:20 Titel:
Entweder ger. Vollstreckungsbescheid, gerichtliches Urteil oder Urkunde (z. B. notarielles Scvhuldanerkenntnis). _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Einen gerichtlichen Vollstreckungstitel kann es doch nur nach einem gerichtlichen Mahnbescheid geben?
Nein, auch nach einer Klage.
So, dass der Schuldner, wie in diesem Fall, nichts mitkriegt und mit dem Titel plötzlich von der Gegenseite konfrontiert wird?? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Entweder ger. Vollstreckungsbescheid, gerichtliches Urteil oder Urkunde (z. B. notarielles Scvhuldanerkenntnis).
Nö. Gerichtliches Urteil ist nur vorläufig vollstreckbar, sofern beantragt. Es muß schon ein gerichtlicher Vollstreckungstitel sein (vollstreckbare Ausfertigung des Urteils), um mithilfe des Urteils z. B. zu pfänden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Man kann nicht ersehen, gibt es einen Vollstreckungstitel? den bezeichnet der Rechtsanwalt dann auf der Forderung. Dann würde ich mal
1. Rechtsanwalt gehen
2. Auf Verjährung kucken lassen
3. Angehen dagegen , da falsche Daten gespeichert
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.09.08, 11:14 Titel:
Robby_46 hat folgendes geschrieben::
Man kann nicht ersehen, gibt es einen Vollstreckungstitel?
Genau. Warum also Geld ausgeben und
Robby_46 hat folgendes geschrieben::
Rechtsanwalt gehen
(es sei denn, man Geld genug und möchte seinen Anwalt damit ein wenig unterstützen)? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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