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Wieviele Seiten habt ihr bei Klausur im 1.Examen geschrieben
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag ja sein, darum geht es auch garnicht. Mir ist viel wichtigter, dass Leute, die soetwas lesen, nicht der Meinung sind, dass das dann ja wohl sicher auch mit weniger Seiten geht, man daraus fast schon ein allgemeines Prinzip herleiten könnte.

Das Problem liegt einach darin, dass ich in meinem Leben noch nie so viele Gerüchte über irgendwelche Gegebenheiten, Anforderungen, Notwendigkeiten, etc. gehört habe, wie im Studim über das Examen. Und, das ist das entscheidende, das meiste davon war schlichtweg falsch, weil aus irgendwelchen Sachen, die schonmal dem Sohn der Oma vom Onkel vom Mann im Mond so passiert sind, dann von vielen Leuten wilde Ideen darüber aufgestellt werden, was im Examen wohl wie ist oder nicht.

Ich halte es daher für wichtig und erfahrungsgemäß auch richtig, bzgl. des Examens nur zwei Prinzipien gelten zu lassen:
1. Man muss verdammt viel lernen und kann sich nicht darauf verlassen, dass irgendwas eh nicht dran kommt,
2. Man muss verdammt viele Klausuren schreiben und die sind mit Sicherheit alle sehr lang.

Kommt es dann irgendwann bei irgendjemand doch mal anders, dann ists ja gut. Ich persönlich habe aber einfach zu viele Examenskandidaten mit irgendwelchen Thoerien über das Examen, dessen Anforderungen und die nötige Vorbereitung durchfallen oder mit 4 Punkten rausgesehen sehen (wovon man jetzt nicht weiß, was besser ist).

Gruß
Dea
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dazu sei gesagt: "auf Lücke lernen" ist ja nicht nur ein Problem für das Lückenfach. Wenn ich bspw. einige habe reden hören, dass sie bei Arbeitsrecht (Grundzüge) auf Lücke setzen, dann fehlt ja nicht nur Arbeitsrecht. Gerade Grundzüge eines Faches sind vielfach mit den Hauptfächern derart verwoben, da hilft auch ein Randfach (und wenn es nur in Grundzügen ein Lehrbuch durchgelesen ist) zum Verständnis der wichtigen Materie. Dazu sage ich nur soviel: die gestörte Gesamtschuld habe ich abstrakt nie verstanden. Nachdem ich dann Arbeitsrecht gelernt hatte, war sie mir klar.

Insoweit sind Aussagen: "Im letzten Termin waren Grundrechte und Baurecht drann, ich setz nun alles auf Staatsrecht und Polizeirecht" bzw. "Im letzten Termin war zwei mal Kaufrecht und eine Grundschuld drann, ich setze nun auf AT und Erb- und Familienrecht" höchst dämlich.

Ansonsten gilt das vorgesagte: Lernen, lernen, lernen und dann üben, üben, üben. Das geht nur über Bücher, Bücher, Bücher und Fälle, Fälle, Fälle.

Das mein Wort zum Sonn... äh Donnerstag.

showbee
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ showbee: zu deiner Frage auf der ersten Seite: Die einzigen die dir was über mein Ergebnis verraten könnten, wären wohl die Damen und Herren beim LJPA - sofern die Klausuren schon korrigiert sind. Du wirst dich also bis zum großen recht.de-Notenvergleich noch ein bisschen gedulden müssen Winken

Meine Erfahrungen bzgl. Vorbereitung aufs Examen und das was dabei rauskommt beziehen sich zur Zeit auf die Resultate von Freunden. Dabei hat sich bisher gezeigt, dass z.B. die Klausurenkursergebnisse schon ein ungefährer Anhaltspunkt sind, wenn man sich mal die Mühe macht den Schnitt aus allen Vorbereitungsklausuren auszurechnen.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

ThoT hat folgendes geschrieben::
@ showbee: zu deiner Frage auf der ersten Seite: Die einzigen die dir was über mein Ergebnis verraten könnten, wären wohl die Damen und Herren beim LJPA - sofern die Klausuren schon korrigiert sind.


Dann drück ich mal die Daumen... hoffe du hast mehr als nur 4 Klausuren vorher geschrieben ;-) Meine Klausurergebnisse hab ich schon seit 14 Monaten :-D
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