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Demonstrationsrecht
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Weil die Versammlung (wohl) zu genehmigen wäre.

Ich warte die ganze Zeit auf (verfassungsrechtliche) Argumente, die einer Genehmigung entgegenstehen.


und

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Sie wurde ja genehmigt, das ist hier nicht die Frage.


Es gibt keine Genehmigung, da Versammlungen bei uns nicht genehmigt werden, sondern lediglich angemeldet werden müssen (Spontandemonstrationen ausgenommen).

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich warte allerdings schon die ganze Zeit, dass irgend wer, außer dem allgemeinen Herunterbeten von Art. 8 GG in allen möglichen verbalen Variationen, etwas substantielles zu diesem speziellen, praktischen, tatsächlichen Einzelfall sagt, aber da kommt offenbar nichts.


Ich kenne weder ProKöln noch deren Anliegen oder deren Vorgehensweise.

Aber offenbar handelte es sich bei der von dieser Vereinigung angekündigten Veranstaltung um eine erlaubte Demonstration, da andernfalls die zuständigen Behörden erheblich versagt hätten, wenn sie sie nicht von vornherein verboten hätten.

Ansonsten mag man die Rechtsprechung prüfen: "Den Gefahren, die von zu erwartenden Gegendemonstrationen ausgingen, müsse die Stadt in erster Linie mit Maßnahmen gegen die gewaltbereiten Gegendemonstranten begegnen. Außerdem habe sie die Möglichkeit, die Modalitäten des zeitlichen und örtlichen Verlaufs der geplanten Veranstaltung mit der Antragstellerin abzustimmen und durch entsprechende Auflagen das äußere Erscheinungsbild der Versammelten nach den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Da die mit der Versammlung beabsichtigte Meinungsäußerung die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht erreiche, könne die Versammlung auch deswegen nicht verboten werden." VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2001 -11 K 936/01-.

"Sollte die Antragstellerin befürchten, dass die Demonstration der Antragstellerin durch Maßnahmen von Gegendemonstranten verzögert wird und dass deswegen eine zügige Aufhebung der Absperrung nicht möglich sein wird, geht die dann eintretende (weitere) Störung des Straßenverkehrs von der Gegendemonstration aus. Es ist aber Aufgabe der Polizei, eine Gegendemonstration in unmittelbarer Nähe der Marschroute der NPD-Demonstration zu verhindern und auch keine „Kreuzungspunkte“ verschiedener Demonstrationen zuzulassen. Soweit die Polizei befürchten sollte, dass aus der (engen) Innenstadt heraus durch evtl. gewaltbereite Autonome auf die NPD-Demonstration zugegriffen und eine Eskalation und damit auch eine erhebliche Verzögerung der NPD-Demonstration erreicht werden soll, ist es ebenfalls Aufgabe der Polizei dafür Sorge zu tragen, dass am 18. Juni 2005 keine Gegendemonstranten in die Innenstadt gelangen." OVG Lüneburg
Beschluss vom 15.06.2005 - 11 ME 170/05 .

Oder siehe auch hier --> www.123recht.net/Neonazi-Aufmarsch-in-K%C3%B6ln-darf-unter-Auflagen-stattfinden__a453.html

Und zum Versammlungsrecht allgemein siehe z.B. hier --> www.hansklausweber.de/html/versammlungsrecht1.html

Zitat daraus für das Kölner Demokratieverständnis: „Manche dieser Demonstrationsverbote wurden zu pauschal begründet, offenbar, weil die Organisatoren aus der rechten Ecke stammten. Politische Grundrechte gelten aber, egal, wer sich darauf beruft ... Den Behörden und Gerichten ist es verwehrt, auf politischen Wellen zu reiten....

Wiefelspütz ... hat dieses Problem auch erkannt: 'Da es einen öffentlichen Konsens zu geben scheint, dass Versammlungen von politischen Extremisten unerwünscht sind, kommt es immer wieder zu handwerklich fragwürdigen Verbotsverfügungen, die der (Anm.: gerichtlichen) Überprüfung nicht standhalten.'“

Außerdem beachte die Ausführungen zu den Gegendemonstranten als "Störer".

"'Ähnlich klar erscheint die Rechtslage, wenn sich umgekehrt der Veranstalter und sein Anhang friedlich verhalten und Störungen lediglich von Außenstehenden (Gegendemonstranten, Störergruppen) ausgehen. Für diesen Fall wird in der Literatur zutreffend gefordert, dass sich behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer richten müssen.' Adressat polizeilicher Maßnahmen sind demnach vorrangig die Gegendemonstranten, konkret sog. unechte Gegendemonstranten. Das Bundesverfassungsgericht stellt ersichtlich auf diese 'unechten' Gegendemonstranten ab (sie werden deshalb auch als 'Störergruppen' bezeichnet), die sich wegen unfriedlichen Verhaltens nicht auf Art. 8 berufen können. Die friedlichen (echten) Gegendemonstranten hatte das Bundesverfassungsgericht bei dieser Betrachtung nicht im Sinne."
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::


Pro-Köln will keine Kritik üben, sondern den Moscheebau in Köln verhindern. Dies ist m.E. ein großer Unterschied. In Deutschland haben schon einmal Gotteshäuser gebrannt. Darauf habe ich hier hingewiesen.

Liebe Grüße

Klaus


Dieser Satz ist einfach nur polemisch und (hoffentlich) nur nicht durchdacht.
Wenn jemand gegen den Bau einer Moschee ist, ist er damit noch lange kein potentieller Brandstifter. Von Dipl. Sozialarbeiter hätte ich doch mehr Diffenzierungsfähigkeit erwartet.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
... Von Dipl. Sozialarbeiter hätte ich doch mehr Diffenzierungsfähigkeit erwartet.

*gääähhnnnnn* - *wie langweilig*

... und im übrigen ist jedes Wort von mir durchdacht.
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
pragmatiker hat folgendes geschrieben::
... Von Dipl. Sozialarbeiter hätte ich doch mehr Diffenzierungsfähigkeit erwartet.

*gääähhnnnnn* - *wie langweilig*

... und im übrigen ist jedes Wort von mir durchdacht.


wie du meinst Mit den Augen rollen
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Die Frage, die ich gestellt habe, ist,
a) müsste eine Wiederholung dieser Veranstaltung seitens ProKöln auch genehmigt werden und


Ich frage mich, wo Sie den Unterschied sehen. Die erste Veranstaltung zu genehmigen (genauer: nicht zu verbieten) fanden Sie gesetzmäßig. Wieso finden Sie nun, eine erneute Veranstaltung sei nicht zu genehmigen (zu verbieten)? Was hat sich denn geändert, rechtlich gesehen? Daß es massive Gegendemonstrationen geben würde, stand schon vor der ersten fest. Daß Köln mehrheitlich dagegen ist, auch. Also?

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Alleine ich habe wissentlich und beauftragt für folgende Personen mitdemonstriert:


Solche Hochrechnungen sind allerdings für Berufung auf irgendwelche sich in irgendeiner Form rechtlich (!) manifestieren sollende Konsequenzen irrelevant (so wie ich nicht sagen kann, ich habe bei der Bundestagswahl für meine 32 Kinder und meine 15 kranken Brüder "mitgewählt", daher sei die Unterstützung der Regierung wesentlich höher als vermutet).

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Also: 15.000 ist völlig unrealistisch, wenn es um die Stimmungslage der Kölner Bevölkerung geht.


Dann bitte bei den Hochrechnungen nicht vergessen zu schauen, wieviele Gegendemonstranten angereist und gar keine Kölner sind. Die Rechten waren ja auch zu einem nicht unerheblichen Teil "importiert".

Das Argument ist aber, s.o., juristisch sowieso nicht zu gebrauchen. Auch wenn 999,999 Kölner dagegen sind, steht 2 Dummköpfen nach wie vor das Recht zu, für die Vereinigung mit Düsseldorf zu demonstrieren.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
... und im übrigen ist jedes Wort von mir durchdacht.


Leider in dem Fall nicht. Weinen

Zunächst einmal ist es undurchdacht, jeden Moschee-Gegner mit dem Synagogen verbrennenden braunen Mob der 30er gleichzusetzen oder auch nur zu vergleichen.

Das ist das selbe Dilemma wie mit den Schächtungen. Gegen die kann man auch sein, ohne Antisemit zu sein.

Zweitens könnte ich mit dem gleichen Argument ("wer heute gegen Moscheen demonstriert, setzt sie morgen in Brand") auch behaupten, wer heute gegen die Regierung demonstriere, werfe morgen Bomben auf den Reichstag.

Schon daß diese Differenzierung nicht klar wird, ist ein eindeutiges Zeichen dafür, daß der (implizite) Vergleich eben *nicht* durchdacht war.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 13:03    Titel: Re: Demonstrationsrecht Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

ich kann auch hier meine Meinung gerne wiederholen:

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
...
ich halte die Versammlungsfreiheit für ein wichtiges Grundrecht. Dies steht außer Frage. Genauso wichtig halte ich aber die Religionsfreiheit für ein ebenso wichtiges Grundrecht.

Ich bin kein Anhänger von Pro-Köln. Meine Meinung zu den letzten Tagen in Köln ist ganz klar:
    Wer (wie Pro-Köln gemacht) heute gegen den Moscheebau demonstriert, wird sie morgen in Brand setzen.
Daher Hut ab, vor den erfolgreichen Gegenaktionen in Köln.
...

und
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Pro-Köln will keine Kritik üben, sondern den Moscheebau in Köln verhindern. Dies ist m.E. ein großer Unterschied. In Deutschland haben schon einmal Gotteshäuser gebrannt. ...

Und ja, ich halte Pro-Köln für geistige Brandstifter.

Liebe Grüße

Klaus
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich der Meinung der ausgewiesenen Juristen hier folge, muss Köln also nächstes Jahr einfach nur besser vorbereitet sein, weil ein Verbot nicht möglich sein wird.

Dann müssen nächstes mal wohl richtige Polizisten zur Hilfe geholt werden, naja eine Einheit aus Bayern war ja anscheinend dieses Jahr schon da, um das Demonstrationsrecht durchzusetzen.

PS: ich frage mich was passieren würde wenn in einer fiktiven Stadt eine mehrheitlich rechts eingestellte Bevölkerung eine Demonstration von Linksextremen verhindern würde Frage
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 13:27    Titel: Re: Demonstrationsrecht Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Und ja, ich halte Pro-Köln für geistige Brandstifter.


Toll? Geistreiche Bemerkung. Da befinden die sich ja in guter Gesellschaft, z.B. in der des Kardinal Meisner --> www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2380313 (wobei der angeblich nicht nur "geistig" sondern "notorisch geistig" (nicht geistlich) sein soll. Oder der Unionspolitiker Kauder und Koch --> www.gruene-jugend-nrw.de/presse/detail/meldung/koch-kauder-und-die-brandstifter.html oder den SPD-Politiker Buschkowsky --> www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/rechte_gewalt/108568/index.php

Deswegen verliert man aber nicht sein Demonstrationsrecht.

Leider ist wohl oben mein Beitrag untergegangen. Daher nochmals: "Politische Grundrechte gelten aber, egal, wer sich darauf beruft ... Den Behörden und Gerichten ist es verwehrt, auf politischen Wellen zu reiten...." --> www.hansklausweber.de/html/versammlungsrecht1.html
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:28    Titel: Re: Demonstrationsrecht Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Und ja, ich halte Pro-Köln für geistige Brandstifter.


Toll? Geistreiche Bemerkung. ...

... und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Winken

Vertiefend: Warum sprechen wir über Zivilcourage?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 16:49    Titel: Re: Demonstrationsrecht Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
ich halte die Versammlungsfreiheit für ein wichtiges Grundrecht. Dies steht außer Frage. Genauso wichtig halte ich aber die Religionsfreiheit für ein ebenso wichtiges Grundrecht.


Sie merken aber schon, daß Sie damit ein Grundrecht mit dem anderen einschränken wollen? Und zwar ohne unmittelbare Not.

Ich frage mich, wie Sie eigentlich argumentieren würden, wenn Moscheegegner keine politischen, sondern religiöse Gründe anführen würden (so nach dem Motto "Kein Zeichen fremden Glaubens darf von unseren Anhängern gesehen werden, weil unser Prophet das verboten hat").
Dann würden Sie vermutlich sagen, daß die Religionsfreiheit des einen nicht die Religionsfreiheit des anderen unterdrücken darf.
Also warum gilt für die politische Meinung etwas anderes? Art. 5 GG steht nicht unter Art. 4 GG, auch wenn nicht jede Meinungsäußerung gegen Religionen zulässig ist.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zu
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Dann würden Sie vermutlich sagen, daß die Religionsfreiheit des einen nicht die Religionsfreiheit des anderen unterdrücken darf.

Hallo Michael,

Martin Luther hatte damals der römisch-katholischen seine Meinung gesagt. Das Ergebnis kennen wir und die Katholische und Evangelische Kirche haben sich inzwischen in Deutschland ganz gut eingerichtet.

Positiv ist es auch, daß in der letzten Zeit immer mehr Synagogen bei uns gebaut und eingeweiht werden. Erst vor ein paar Tagen wurde die Synagoge in Krefeld wieder eröffnet. Auch dies ist ein richtiges Signal.

DerWesten.de hat folgendes geschrieben::
Die Krefelder und Bielefelder Synagogen sind die jüngsten einer ganzen Reihe neuer jüdischen Gebetsstätten und Gemeindezentren, die in den vergangenen Jahren in NRW entstanden sind - insgesamt gibt es landesweit wieder 20 Synagogen. Und die Neubauten gehen weiter: So wird Deutschlands größte Synagoge in Essen derzeit bis 2010 komplett umgestaltet, um daraus den Plänen zufolge die bundesweit dritte große jüdische Einrichtung neben dem Jüdischen Museum Berlin und dem Jüdischen Zentrum in München zu machen.


Die Religionsgemeinschaften stehen in einem Dialog. Und dies finde ich gut.

CIBEDO - Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz hat folgendes geschrieben::
Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs: Christlich islamischer Dialog auf europäischer Ebene

Das Jahr 2008 wurde zum „Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs“ erklärt. Die Kommission der Bischofskonferenz der Europäischen Union (COMECE) hat hierzu eine vierteilige Seminarreihe zum Thema „Islam, Christentum und Europa“ initiiert, die sie im Europäischen Parlament (Brüssel) gemeinsam mit der Kommission „Kirche und Gesellschaft“ der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), dem europäischen Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und in Zusammenarbeit mit einigen auf europäischer Ebene tätigen muslimischen Organisationen vorbereitet. (Europe Infos Nr. 105 Mai 2008)

Zu:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich, wie Sie eigentlich argumentieren würden, wenn Moscheegegner keine politischen, sondern religiöse Gründe anführen würden (so nach dem Motto "Kein Zeichen fremden Glaubens darf von unseren Anhängern gesehen werden, weil unser Prophet das verboten hat").

Diese Frage stellt sich mir nicht, da die Religionsgemeinschaften miteinander im Dialog stehen.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Sie merken aber schon, daß Sie damit ein Grundrecht mit dem anderen einschränken wollen? Und zwar ohne unmittelbare Not.

Hierzu empfehle ich die Rede unseres Bundespräsidenten a.D. von Weizsäcker zum 8.Mai 1985.

Liebe Grüße

Klaus
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Um die Diskussion vielleicht doch noch in etwas produktivere Bahnen zu lenken, sehe ich mich gezwungen, eines zu erklären: ich vertrete hier in diesem Kreis die Interessen der Bürgerschaft der Stadt Köln.

Selbstverständlich gibt es jede Menge Leute, die dazu in höherem Maße demokratisch
legitimiert sind als ich, und denen gegenüber ich sofort zurück treten würde, sollten sie dies wünschen; die sind aber nicht da, und von daher ist mir hier niemand bekannt, der eine höhere Befugnis hätte als ich. Also behaupte ich, hier Befugnis zu haben.

Wenn ich hier die Frage nach der Möglichkeit eines Verbotes einer zukünftig angemeldeten gleichartigen rechtsradikalen Veranstaltung stelle, konkret, von ProKöln oder seiner Tochter ProNRW, so stelle ich genau die Frage, die sich auch der Kölner Polizeiführung stellt; die hat nämlich bereits angekündigt, dass sie im Falle einer tatsächlichen Anmeldung einer solchen Nachfolgeveranstaltung - was ProKöln angekündigt hat und denen auch zuzutrauen ist - mit Verweis auf die Geschehnisse vom letzten Wochenende sich erneut bemühen wird, ein solches Verbot gerichtlich durchzusetzen.

Wenn ich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verbotes nach Weiterführung dieser eben vergangenen Veranstaltung stelle, so ist dies die Frage, die sich unseren Stadtjuristen stellt, zu denen natürlich auch einige Professoren der Universität gehören; die machen da nämlich auch mit. Sie stellt sich, weil ProKöln mit ziemlicher Sicherheit bereits Beschwerde eingereicht hat.

Will sagen: dies alles sind keine Fragen irgend eines subjektiven Meinungstrottels, sondern Fragen, die tatsächlich auf unserem Tisch liegen, die tatsächlich nach einer Lösung verlangen.

Es ist nicht so, dass die Stadt ein Verbot, gegen das Beschwerde vor Gericht vorliegt, mit einem Schriftsatz abhandelt, der sich auf den Satz beschränkt, "wir verbieten diese Demonstration, weil sie uns nicht in den Kram passt." Und es ist nicht so, dass die Antwort des Gerichtes sich auf den Hinweis beschränkt, "Art. 8 GG". Ein bisschen besser wird man da schon argumentieren müssen.

Wenn ich von Mandatsträgern spreche, die bei der Gegendemonstration waren, dann sind das für mich - natürlich je nach Partei- und Organisationszugehörigkeit - keine Unbekannten, sondern Leute, die ich teilweise seit Jahren persönlich kenne, mit denen wir auch im Vorfeld uns besprochen und diskutiert haben. Wenn ich sage, so und so ist das, dann deswegen, weil sie es selber auch mir gegenüber gesagt haben.

Wenn ich sage, so und so ist die Stimmung in der Stadt und das und das ist passiert, dann sage ich es, weil ich es selbst erlebt habe, aus verschiedenen - durchaus auch gegnerischen Quellen - gelesen habe, und weil ich die Bürger in meinem gut bürgerlichen Viertel gefragt habe. Bis hin zu den Bäckereiverkäuferinnen. Und die Antwort, die ich stets bekommen habe, war "super!".

Also empfehle ich doch, das, was ich sage, ein bisschen ernster zu nehmen denn als subjektive, unreflektierte Meinung irgend eines einsamen, x-beliebigen Individuums.

In diesem Zusammenhang wiederhole ich einige meiner Kernfragen:

1.
Ist eine unter dem Vorzeichen der vergangenen Ereignisse neuerlich angemeldete öffentliche Veranstaltung auf hiesigem Boden noch als "friedlich" im Sinne des Grundgesetzes anzusehen? Ich sage, das ist dann eindeutig eine gewollte Provokation der Bürgerschaft und keine schlichte Meinungsäußerung mehr, und eine gewollte Provokation ist nicht friedlich zu nennen.

Dies ist m.E. auch der Kern des Grundes, warum manche Demonstrationen an bestimmten Orten eben doch verboten werden. Rechtsradikale Demonstrationen in Auschwitz lässt man nicht zu.

2.
Wenn hier mit "Störern" argumentiert wird, so trifft dies auf die Verhältnisse in Kön nicht zu. Das bitte ich sich ganz klar vor Augen zu halten. Wenn von interessierten Kreisen von "Straßenschlacht" geredet wird, so hat man normalerweise Dinge im Auge, die man von den großen Krawallen in Berlin oder Hamburg im Fernsehen gesehen hat. Das gab es in Köln nicht. Ein paar kommen immer durch, aber im Großen und Ganzen hat unsere Polizei solche zugereisten Krawallbrüder recht gut im Griff und fängt die meisten vorher ab. Da kann mal ein einsamer Mülleimer brennen, eine Bushaltestelle demoliert werden, ein paar Pflastersteine und Flaschen fliegen, das war's dann aber auch schon. Und das auch nur an wenigen Stellen.

Es waren keine Störer, die sämtliche Zufahrten zum Heumarkt blockiert hatten. Das muss man sich erst mal klar machen. Gestandene Bürger mit Rang und Namen, Beruf und Familie. Und davor Polizisten, von denen man mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, dass die meisten auch lieber hinter der Absperrung gestanden hätten. Also Leute, die nicht gegeneinander in Fronststellung stehen, Leute, die sich auf keinen Fall gegenseitig irgend etwas antun wollen. Und nun möge man sich bitte die Lage der Polizisten vorstellen. Die bekommen den Auftrag, den Rechten den Zugang frei zu machen. Machen Sie bitte den Weg frei. Antwort, munter, fröhlich, freundlich: nö. Stehen da und sagen, ich tu dir nix, du tust mir nix, wir lassen das mal so, wie es ist. Kann man von der Polizei verlangen, dass sie um einer auch von ihnen nicht gewollten Veranstaltung willen auf ihre freundlichen, seriösen, mehrheitlich auch nicht mehr ganz jungen Mitbürger massenweise die Gummiknüppel sausen lassen? Ich sage, das kann man nicht. Das machen die nicht. Da ist die ganz normale menschliche Hemmschwelle unüberwindlich. Bei steineschmeißenden Krawallbrüdern hat man die nicht; aber bei solchen Mitbürgern hat man die.

Ich wage es mal, Klartext zu reden: im Grunde dürfte das - relativ - bisschen Krawall der Autonomen, von denen ein gut Teil unsere eigenen Kinder gewesen sein dürften, als Anlass hergehalten haben müssen, eine Situation aufzulösen, die anders nicht aufzulösen war (typisch kölsch übrigens: wenn et nich so geht, dann eben so). Denn im Hintergrund stand, die Krawallos kriegt man schon irgendwie kirre, aber um die ProKöln Veranstaltung zu erzwingen, hätte man brutale Gewalt gegen die eigenen Bürger ausüben müssen - und das ist eine Gewissensfrage.

Das ist eben die Frage, um welchen Preis darf Art. 8 GG durchgesetzt werden? Die Antwort der Kölner Polizei lautete: nicht um diesen. Machen wir nicht. Und ich halte diese Antwort für gut und richtig.

Dagegen stehen die Ansprüche von ProKöln. Was wiegt schwerer?
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

letztendlich wird wohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache weiter helfen.

Es gibt zahlreiche Dokumente, die sich mit einer geplanten Demo der NPD gegen den Bau einer Synagoge in Bochum im Jahre 2004 befassen. Ergebnis war: "Auch Karlsruhe verbietet NPD-Demo gegen Synagogenbau".

spiegel.de hat folgendes geschrieben::
Karlsruhe - Eine Kammer des Ersten Senats entschied einstimmig, dass das öffentliche Interesse an einem Verbot überwiege (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvQ 6/04). Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der NPD wollte am 13. und 20. März 2004 Aufzüge und Kundgebungen unter dem Motto "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen Euro fürs Volk!" organisieren. Die Bochumer Behörden stoppten die Demonstration, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte das Verbot bestätigt.

Eventuell kann die Entscheidung (1 BvQ 6/04) aus dem Jahre 2004 richtungsweisend für die Beantwortung Deiner Fragen sein. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eventuell kann die Entscheidung (1 BvQ 6/04) aus dem Jahre 2004 richtungsweisend für die Beantwortung Deiner Fragen sein.


Nach kurzem Überfliegen der Entscheidung wohl eher nicht...
_________________
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