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Demonstrationsrecht
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
... Nach kurzem Überfliegen der Entscheidung wohl eher nicht...

... sicher wirst Du dies noch genauer erläutern. Winken
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Es ist nicht so, dass die Stadt ein Verbot, gegen das Beschwerde vor Gericht vorliegt, mit einem Schriftsatz abhandelt, der sich auf den Satz beschränkt, "wir verbieten diese Demonstration, weil sie uns nicht in den Kram passt."


Sondern sie begründet sie wie?

Abrazo hat folgendes geschrieben::

In diesem Zusammenhang wiederhole ich einige meiner Kernfragen:

1.
Ist eine unter dem Vorzeichen der vergangenen Ereignisse neuerlich angemeldete öffentliche Veranstaltung auf hiesigem Boden noch als "friedlich" im Sinne des Grundgesetzes anzusehen? Ich sage, das ist dann eindeutig eine gewollte Provokation der Bürgerschaft und keine schlichte Meinungsäußerung mehr, und eine gewollte Provokation ist nicht friedlich zu nennen.


Unter welcher Bezeichnung wird denn diese Veranstaltung laufen? Unter dem Motto: "Demo zur Provokation der Bevölkerung"?

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dies ist m.E. auch der Kern des Grundes, warum manche Demonstrationen an bestimmten Orten eben doch verboten werden. Rechtsradikale Demonstrationen in Auschwitz lässt man nicht zu.


Ist Köln mit Auschwitz zu vergleichen?

Abrazo hat folgendes geschrieben::
2.
Wenn hier mit "Störern" argumentiert wird, so trifft dies auf die Verhältnisse in Kön nicht zu. Das bitte ich sich ganz klar vor Augen zu halten. Wenn von interessierten Kreisen von "Straßenschlacht" geredet wird, so hat man normalerweise Dinge im Auge, die man von den großen Krawallen in Berlin oder Hamburg im Fernsehen gesehen hat. Das gab es in Köln nicht. Ein paar kommen immer durch, aber im Großen und Ganzen hat unsere Polizei solche zugereisten Krawallbrüder recht gut im Griff und fängt die meisten vorher ab. Da kann mal ein einsamer Mülleimer brennen, eine Bushaltestelle demoliert werden, ein paar Pflastersteine und Flaschen fliegen, das war's dann aber auch schon. Und das auch nur an wenigen Stellen.


Nun, dieses Argument spricht ganz eindeutig gegen die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine o.g. Links und Urteile, die vielleicht mal zur Kenntnis genommen werden sollten.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Es waren keine Störer, die sämtliche Zufahrten zum Heumarkt blockiert hatten. Das muss man sich erst mal klar machen. Gestandene Bürger mit Rang und Namen, Beruf und Familie. Und davor Polizisten, von denen man mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, dass die meisten auch lieber hinter der Absperrung gestanden hätten. Also Leute, die nicht gegeneinander in Fronststellung stehen, Leute, die sich auf keinen Fall gegenseitig irgend etwas antun wollen.


Wenn sie andere an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte hindern, sind sie nun einmal Störer, ob es gestandene Bürger sind oder nicht.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Und nun möge man sich bitte die Lage der Polizisten vorstellen. Die bekommen den Auftrag, den Rechten den Zugang frei zu machen. Machen Sie bitte den Weg frei. Antwort, munter, fröhlich, freundlich: nö. Stehen da und sagen, ich tu dir nix, du tust mir nix, wir lassen das mal so, wie es ist. Kann man von der Polizei verlangen, dass sie um einer auch von ihnen nicht gewollten Veranstaltung willen auf ihre freundlichen, seriösen, mehrheitlich auch nicht mehr ganz jungen Mitbürger massenweise die Gummiknüppel sausen lassen? Ich sage, das kann man nicht. Das machen die nicht. Da ist die ganz normale menschliche Hemmschwelle unüberwindlich. Bei steineschmeißenden Krawallbrüdern hat man die nicht; aber bei solchen Mitbürgern hat man die.


Wer als Polizist Probleme mit der Durchsetzung unserer Gesetze hat, sollte sich überlegen, seinem Leben eine neue Wendung außerhalb des Staatsdienstes zu geben.

(Im Übrigen ist mir nicht bekannt, daß die Polizei nur gegen "steineschmeißenden Krawallbrüder" vorgeht --> http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade )

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Die Antwort der Kölner Polizei lautete: nicht um diesen. Machen wir nicht. Und ich halte diese Antwort für gut und richtig.

Dagegen stehen die Ansprüche von ProKöln. Was wiegt schwerer?


Die zulässige Ausübung eines demokratischen Grundrechtes wiegt für mich schwerer als dessen Verhinderung.

Und die Rechtsprechung sieht das offenbar, soweit sie mir bekannt ist, ebenso. Siehe dazu meine obigen Nachweise.

Oder siehe z.B. auch hier

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Eventuell kann die Entscheidung (1 BvQ 6/04) aus dem Jahre 2004 richtungsweisend für die Beantwortung Deiner Fragen sein. Winken


Nein, kann sie nicht. In der ganzen Entscheidung kommen keine Gegendemonstranten oder aufgebrachte, gestandene Bürger vor.

Die dortige Demonstration wurde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ("Tragfähig ist unter den vom Oberverwaltungsgericht genannten Begründungen nur die, dass die geplante Versammlung gegen die strafrechtliche Bestimmung des § 130 Abs. 1 StGB (Volksverhetzung) und damit gegen die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG verstoße.") und nicht wegen befürchteter Krawalle untersagt.

Ob der Inhalt der Demo von ProKöln strafrechtlich relevant ist, ist aber weder hier im Forum noch m.W. bei der Verbotsverfügung problematisiert worden.

Lediglich ich habe bereits oben geschrieben:
Zitat:
Aber offenbar handelte es sich bei der von dieser Vereinigung angekündigten Veranstaltung um eine erlaubte Demonstration, da andernfalls die zuständigen Behörden erheblich versagt hätten, wenn sie sie nicht von vornherein verboten hätten.

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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
... Nach kurzem Überfliegen der Entscheidung wohl eher nicht...

... sicher wirst Du dies noch genauer erläutern. Winken


Aber gerne Winken :

Die zitierte Entscheidung wurde u.a. mit der Besorgnis der Volksverhetzung begründet, insbesondere im Hinblick auf die Judenverfolgung im dritten Reich und die damit möglicherweise verbundene Wirkung einer solchen Veranstaltung.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht ungerecht wirken mag, scheint mir diese spezielle Abwägungslage bei pro-köln nicht gegeben und im Zweifel wird doch das Grundrecht aus Art. 8 GG überwiegen
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
... Nach kurzem Überfliegen der Entscheidung wohl eher nicht...

... sicher wirst Du dies noch genauer erläutern. Winken


Aber gerne Winken :

Die zitierte Entscheidung wurde u.a. mit der Besorgnis der Volksverhetzung begründet, insbesondere im Hinblick auf die Judenverfolgung im dritten Reich und die damit möglicherweise verbundene Wirkung einer solchen Veranstaltung.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht ungerecht wirken mag, scheint mir diese spezielle Abwägungslage bei pro-köln nicht gegeben und im Zweifel wird doch das Grundrecht aus Art. 8 GG überwiegen


ganz richtig. leider sind manche auf dem rechten auge blind, manche auf dem linken.
ob rechtsradikal oder linksradikal: beides verstößt gegen mein rechtsempfinden. ob ich einen stein von einem linken oder rechten an den kopf kriege, ist mir ziemlich egal, beide dürfen es nicht.
und ob ein linker seine meinung frei äußert oder ein rechter ist mir auch egal, beide dürfen dass.
"eine gute regierung erlaubt das singen verbotener lieder"
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung, das ist ein anderes Problem.

Zudem kann man eine extremistische Veranstaltung ohne weiteres so camouflieren, dass es recht mühsam ist, im einzelnen nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um eine extremistische Veranstaltung handelt.

Ein vergleichbares Problem wurde mir mal von einem alten Rechtsanwalt in Sachen eines seinerzeit berüchtigten Immobilienspekulaten berichtet. Damals rettete das Gericht sich damit, dass es, obwohl in dem zu verhandelnden Einzelfall keine konkreten Beweise gegen rechtswidrige Taten zu erbringen waren, erklärte, dass dies bei dem Beschuldigten üblicherweise mit rechtswidrigen Taten einher ginge, sei gerichtsbekannt (es handelte sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit). Was in diesem Falle aber kaum möglich sein wird.

Wir hatten hier in Köln die Republikaner mal im Rat, dann die Deutsche Liga, jetzt ProKöln. Die offiziell dahinter stehenden Personen sind teilweise die gleichen, die mal diese, mal jene Funktion einnehmen. Das ist bekannt. Aber führe mal den Beweis, dass das das gleiche ist!

Angenommen, die melden eine öffentliche Veranstaltung unter dem Namen "ProNRW" an. Die ist nämlich inzwischen von ProKöln aus gegründet worden. Wie willst Du denn rechtsgültig beweisen, dass es unter anderem Etikett das gleiche ist? Wenn die sagen, joa, wir sind ja Demokraten, wir haben doch einen ganz anderen Vorsitzenden? Siehe Putin.

Selbstverständlich sind die Autonomen auch kein Verbotsgrund. Es kann nämlich nicht angehen, dass man aus Angst, die nicht in den Griff zu bekommen, ein Grundrecht aushebelt. Wobei es egal ist, ob es sich um Rechts- oder Linksautonome handelt. Die sind nämlich auf Anhieb gar nicht voneinander unterscheidbar und auch sonst Pott wie Deckel.

Ich bleibe dabei, die erste (weil einfachste) Frage ist, ob eine Veranstaltung, die wissentlich als Provokation angemeldet wird, also auf dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen - nicht etwa irgend welcher Vermutungen - überhaupt friedlich genannt werden kann.

Dem folgend, welchen Wert das Rechtsgut Frieden in einer Gesellschaft hat, wenn ein Grundrecht nur um den Preis durchgesetzt werden kann, dass man normale, friedliche, seriöse Bürger zusammen knüppelt, wozu auch die Polizei aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen nicht bereit ist.

Damit einhergehend der Rechtsfrieden. Wenn aus rechtlichen Gründen einer Bevölkerung eine solche von ihr rigoros abgelehnte Veranstaltung aufgezwungen wird und die sich dagegen wehrt, sie bestreikt, boykottiert, blockiert, dann sind dies letztlich alles Rechtsbrüche. Dies zu verhindern wäre nur möglich mit diktatorischen Gewaltmaßnahmen von außerhalb, die gegen den Kern der Verfassung selbst verstoßen würden. Das wäre der Preis. Ich behaupte, den kann die Bundesrepublik Deutschland weder zahlen noch zahlen wollen.

Das Problem ist m.E. neu. Und auch von mir kann selbstverständlich keiner erwarten, dass ich da eine rechtliche Lösung aus dem Ärmel schütteln kann. Was das betrifft, kann ich letztlich nur sagen, so isset, und wat nu?
_________________
Grüße,
Abrazo
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wir hatten hier in Köln die Republikaner mal im Rat, dann die Deutsche Liga, jetzt ProKöln. Die offiziell dahinter stehenden Personen sind teilweise die gleichen, die mal diese, mal jene Funktion einnehmen. Das ist bekannt. Aber führe mal den Beweis, dass das das gleiche ist!


Wozu ist das interessant, dies zu beweisen? Parteiübertritte sind nicht verboten. Und man kann, wenn die Parteien das zulassen, auch Mitglied mehrerer Parteien sein. Und die "Deutsche Liga für Volk und Heimat" --> http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Liga_f%C3%BCr_Volk_und_Heimat ist ohnehin nur ein Verein, keine Partei.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Angenommen, die melden eine öffentliche Veranstaltung unter dem Namen "ProNRW" an. Die ist nämlich inzwischen von ProKöln aus gegründet worden. Wie willst Du denn rechtsgültig beweisen, dass es unter anderem Etikett das gleiche ist? Wenn die sagen, joa, wir sind ja Demokraten, wir haben doch einen ganz anderen Vorsitzenden? Siehe Putin.


Verstehe ich nicht. Sind denn das Nachfolgeorganisationen verbotener Parteien oder Vereine?

Was soll denn hier bewiesen werden?

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich bleibe dabei, die erste (weil einfachste) Frage ist, ob eine Veranstaltung, die wissentlich als Provokation angemeldet wird, also auf dem Hintergrund entsprechender Erfahrungen - nicht etwa irgend welcher Vermutungen - überhaupt friedlich genannt werden kann.


Welche Erfahrungen waren das denn. M.E. nach jetzigem Sachstand wurde eine rechtmäßig angemeldete und zulässige Demonstration rechtswidrig gestört und dann von der Polizei untersagt.

Letztlich wird wohl ein Gericht überdiese Maßnahme, deren Hintergründe wir hier wohl auch nicht völlig kennen, richten.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dem folgend, welchen Wert das Rechtsgut Frieden in einer Gesellschaft hat, wenn ein Grundrecht nur um den Preis durchgesetzt werden kann, dass man normale, friedliche, seriöse Bürger zusammen knüppelt, wozu auch die Polizei aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen nicht bereit ist.


Normale, friedliche und seriöse Bürger hindern andere nicht an der Ausübung ihrer Grundrechte. Wenn sie es tun, sind sie nicht mehr friedlich und seriös. Das eine schließt das andere aus. Das Gewaltmonopol hat der Staat.

Und zum zweiten Teil nochmals Mit den Augen rollen :
Zitat:
"Es ist aber Aufgabe der Polizei, eine Gegendemonstration in unmittelbarer Nähe der Marschroute der NPD-Demonstration zu verhindern und auch keine „Kreuzungspunkte“ verschiedener Demonstrationen zuzulassen. Soweit die Polizei befürchten sollte, dass aus der (engen) Innenstadt heraus durch evtl. gewaltbereite Autonome auf die NPD-Demonstration zugegriffen und eine Eskalation und damit auch eine erhebliche Verzögerung der NPD-Demonstration erreicht werden soll, ist es ebenfalls Aufgabe der Polizei dafür Sorge zu tragen, dass am 18. Juni 2005 keine Gegendemonstranten in die Innenstadt gelangen." OVG Lüneburg
Beschluss vom 15.06.2005 - 11 ME 170/05 .


Abrazo hat folgendes geschrieben::
Damit einhergehend der Rechtsfrieden. Wenn aus rechtlichen Gründen einer Bevölkerung eine solche von ihr rigoros abgelehnte Veranstaltung aufgezwungen wird und die sich dagegen wehrt, sie bestreikt, boykottiert, blockiert, dann sind dies letztlich alles Rechtsbrüche. Dies zu verhindern wäre nur möglich mit diktatorischen Gewaltmaßnahmen von außerhalb, die gegen den Kern der Verfassung selbst verstoßen würden.


Das hat nichts mit Diktatur zu tun. Demokratie gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif --> http://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie

Diktatorisch sind nur die, die sich anmaßen, bestimmen zu wollen, welche politischen Meinungen denn nun demonstrationswürdig sind und welche nicht.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Das wäre der Preis. Ich behaupte, den kann die Bundesrepublik Deutschland weder zahlen noch zahlen wollen.


Dann kann sie abdanken wie die Weimarer Republik, die auch ihre Werte nicht mehr durchsetzen konnte.

Dann haben die Rechten ggf. durchaus ihr Ziel erreicht.
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Abrazo
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Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Normale, friedliche und seriöse Bürger hindern andere nicht an der Ausübung ihrer Grundrechte. Wenn sie es tun, sind sie nicht mehr friedlich und seriös. Das eine schließt das andere aus.

Das heißt mit anderen Worten, die Kölner Bürgerschaft - immerhin geprägt von der ältesten Demokratie auf deutschem Boden - und ihre demokratisch gewählten Vertreter sind keine normalen, friedlichen und seriösen Bürger? Ich war dabei; möchtest Du mich nicht verhaften lassen?

Zitat:
Das Gewaltmonopol hat der Staat.

Wer ist der Staat? Wer ist der Souverän dieses Staates? Und was ist, wenn die Bürger gar keine Gewalt ausüben?

Zitat:
Diktatorisch sind nur die, die sich anmaßen, bestimmen zu wollen, welche politischen Meinungen denn nun demonstrationswürdig sind und welche nicht.

Zum Beispiel wie Leute wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse, der gestern in einem Interview mit "Deutschlandradio" sagte:

Zitat:
Man kann eben in der Politik und in der Demokratie nicht nur formaljuristisch argumentieren, sondern es geht schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertritt, ob es dem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft dient, oder ob es stört, welche historische Erfahrung, welche historischen Erinnerungen wir mit welcher Art von Anliegen welcher politischen Position haben. Und dass ein Teil der Bürger Kölns der Überzeugung war, wir wollen unsere Stadt schützen vor der Versammlung rechtsextremistischer, rechtspopulistischer Leute aus ganz Europa, das, denke ich, macht einen Unterschied aus gegenüber einem Anliegen, das sagt, wir wollen doch dafür demonstrieren, dass Menschen mit unterschiedlicher Kultur, unterschiedlicher Religion, unterschiedlicher Auffassung friedlich zusammenleben. Das eine haben wir, denke ich, vernünftigerweise positiv zu bewerten, das andere richtigerweise als eine Gefahr für unser Zusammenleben.

Frage

Um mal den Grund für das Verbot der proKöln Veranstaltung klar zu stellen:
Zitat:
"Es wäre völlig unverhältnismäßig, den 150 Teilnehmern der proKöln-Veranstaltung mit massivem Polizeieinsatz - Wasserwerfern und Spezialeinheiten - den Weg zum Heumarkt zu ebnen. Damit hätten wir viele unbeteiligte Kölner Bürger und Bürgerinnen und auch die friedlichen Demonstrationsteilnehmer unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Dabei hatte die Sicherheit der Kölner Bevölkerung höchste Priorität. Unter Berücksichtigung der Belange der friedlichen Demonstranten, der Veranstalter, der Bürger und Bürgerinnen sowie der eingesetzten Beamten und Beamtinnen haben wir diese Entscheidung getroffen", stellte Polizeipräsident Klaus Steffenhagen fest.

Quelle: Polizeipresse Köln. [/quote]
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Dipl.-Sozialarbeiter
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo an Redfox hat folgendes geschrieben::
...
Das heißt mit anderen Worten, die Kölner Bürgerschaft - immerhin geprägt von der ältesten Demokratie auf deutschem Boden - und ihre demokratisch gewählten Vertreter sind keine normalen, friedlichen und seriösen Bürger? Ich war dabei; möchtest Du mich nicht verhaften lassen?
....

... Du wärst dann allerdings nicht allein, denn für "Köln gegen Rechts" waren sehr viele Menschen. Winken
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Abrazo
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Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

P.S.:
Wie stellst Du Dir die Verhaftung von Lale Akgün MdB, Volker Beck MdB, Martin Börschel MdL und Stephan Gatter MdL vor - um nur die vier zu erwähnen, die mir gerade einfallen und die ich gesehen habe?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wie stellst Du Dir die Verhaftung von Lale Akgün MdB, Volker Beck MdB, Martin Börschel MdL und Stephan Gatter MdL vor - um nur die vier zu erwähnen, die mir gerade einfallen und die ich gesehen habe?

Die wären doch dann in guter Gesellschaft mit unserem "Landesvater". Winken

Kölner Stadt-Anzeiger hat folgendes geschrieben::
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) verurteilte die Gewalt, sprach jedoch insgesamt von einem "Erfolg engagierter Zivilcourage". Die Menschen in Köln hätten mit ihren Protesten klargestellt, "dass Toleranz und Mitmenschlichkeit unverrückbare Werte in unserer Gesellschaft sind", sagte Rüttgers am Sonntag bei der Synagogeneinweihung in Bielefeld. "Wir lassen uns die Themen in Deutschland nicht von Rassisten diktieren."
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
P.S.:
Wie stellst Du Dir die Verhaftung von Lale Akgün MdB, Volker Beck MdB, Martin Börschel MdL und Stephan Gatter MdL vor - um nur die vier zu erwähnen, die mir gerade einfallen und die ich gesehen habe?


Warum sollten die verhaftet werden? Haben die sich dort zu dem Zeitpunkt unerlaubt aufgehalten? Erging ein Platzverweis gegen diese Personen? Haben sie mit Gegenständen geworfen oder Polizisten oder andere Demonstranten angegriffen.

Ich habe nie gesagt, daß ich eine Demonstration gegen die Demo von ProKöln für unzulässig halte.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Das heißt mit anderen Worten, die Kölner Bürgerschaft - immerhin geprägt von der ältesten Demokratie auf deutschem Boden - und ihre demokratisch gewählten Vertreter sind keine normalen, friedlichen und seriösen Bürger? Ich war dabei; möchtest Du mich nicht verhaften lassen?


Hast Du Straftaten begangen? Hat die Kölner Bürgerschaft Straftaten begangen (unwahrscheinlich, da weit über 95 % der Bürger gar nicht anwesend waren)? Ich weiß es nicht, ich war nicht dabei.
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Abrazo
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen haben wir allesamt vorsätzlich und geplant den Zugang zum Veranstaltungsort Heumarkt blockiert. Dies war von vorn herein Absicht der Gegendemonstration und stand so auf dem Programm: 9:00 Uhr Treffen vor der Domplatte, Ruhe bis Ende des Gottesdienstes um 9:30 Uhr, Kundgebung, gegen 11:00 Uhr Abmarsch zur Bildung einer Menschenkette um den Heumarkt, so dass keiner zur um 12:00 Uhr geplanten Veranstaltung von ProKöln durch kommt. Das ist unstrittig.

Bereits Wochen vorher fand auf der Domplatte ein öffentliches Training des Jungvolks statt zum schweren Blockadesitz.

Der Blockadeaufruf kam auch von anderen Gruppen, z.B. der Bauchtanzgruppe der alternativen Karnevalisten.

Während der Blockade sprach von der Bühne, die so aufgebaut war, dass sie zumindest Teile des Heumarktes kräftig beschallen konnte, Lale Akgün, Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes sang kurz mit der Zeltinger Band und stand - und nicht nur sie - am Ende der Gegendemonstration mit auf der Bühne, um mit dem "Aasch huh" - Lied das Verbot der ProKöln-Veranstaltung und damit den Sieg der Gegendemonstration zu feiern.

Ich glaube, Dir ist noch nicht ganz klar, was da tatsächlich los war.

Hinzu kommen nicht nur Tags zuvor die bereits erwähnten Taxifahrer, Busfahrer, S-Bahnfahrer, Wirte und Hotels, die die Gäste von ProKöln bestreikten; entspricht ja auch nicht so recht den diversen Vorschriften über Personenbeförderung und Bewirtung.

So sah das bei uns aus.
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Ich glaube, Dir ist noch nicht ganz klar, was da tatsächlich los war.


Das ist richtig.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Hinzu kommen nicht nur Tags zuvor die bereits erwähnten Taxifahrer, Busfahrer, S-Bahnfahrer, Wirte und Hotels, die die Gäste von ProKöln bestreikten; entspricht ja auch nicht so recht den diversen Vorschriften über Personenbeförderung und Bewirtung.


Woran haben sie die eigentlich erkannt.

Und da Abrazo ja so Wert auf Geschichte dieser alten Kölner Demokratie legt, gibt es hier etwas über den Karneval, und wie er so aussah --> www.ksta.de/html/artikel/1199228623880.shtml
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Beiträge: 5941
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Woran haben sie die eigentlich erkannt.

Sobald sie sie erkannt haben.

Sobald sie z.B. erfuhren, ihr Auftraggeber ist nicht eine private Geburtstagsgesellschaft, sondern ProKöln. Das hat ProKöln ihnen vorher nämlich wohlweislich nicht gesagt.
Hierzu, würde ich mal vorsichtig sagen, hat dann die Polizei ab und an mal wohl ein wenig beigetragen. Als die nämlich z.B. am Freitag abend die ProKöln Leute in ihr Hotel gebracht hat, ist sie, nun, sagen wir mal, nicht übertrieben diskret gewesen. Lachen

Zu erwägen ist auch, dass ProKöln nicht ganz grundlos ihre Planungen der Polizei verschwiegen hat. Denn was die Polizei weiß, weiß auch die Stadt Köln - und deren Leute haben die Gegendemonstration mit organisiert.

Tja, wat soll ich sagen? Polizisten sind Bürger, und wenn es ein großes, allgemeines Bürgerbündnis gibt ...

Der offizielle Karneval in der Nazizeit ist uns peinlich genug.
Aber gestatte uns, dass wir den selben Fehler nicht zwei mal machen wollen.
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BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zum einen haben wir allesamt vorsätzlich und geplant den Zugang zum Veranstaltungsort Heumarkt blockiert. Dies war von vorn herein Absicht der Gegendemonstration und stand so auf dem Programm: 9:00 Uhr Treffen vor der Domplatte, Ruhe bis Ende des Gottesdienstes um 9:30 Uhr, Kundgebung, gegen 11:00 Uhr Abmarsch zur Bildung einer Menschenkette um den Heumarkt, so dass keiner zur um 12:00 Uhr geplanten Veranstaltung von ProKöln durch kommt. Das ist unstrittig.


Und damit wurde - unstrittig - rechtswidrig die Ausübung eines Grundrechts Dritter verhindert.

Weshalb man sich damit brüstet, wenn man gleichzeitig vorgibt, die freiheitliche Demokratie schützen zu wollen, bleibt mir allerdings schleierhaft.

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