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Deanna noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.01.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.07.08, 17:17 Titel: Verfassungsänderung für die Jobcenter / ARGEN SGB II ? |
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Hi @ all,
nachdem sich die Sozialminister der Länder darauf verständigt haben, das Grundgesetz für die Beibehaltung der derzeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) des SGB II zu ändern ergibt sich für mich nun folgende Frage:
Ist diese Verfassungsänderung überhaupt zulässig oder wird damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "es handele sich um eine unerlaubte Mischverwaltung" nicht sogar "veralbert"?
Falls die erforderliche 2/3-Mehrheit zustande kommt, wäre ggf. eine Normenkontrollklage einzelner Gemeinden möglich oder ist dies bei einer derartigen Grundgesetzänderung garnicht zulässig?
Ich wäre für jede fundierte Stellungnahme sehr dankbar!
Viele Grüße
Deanna |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 17.07.08, 17:58 Titel: |
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Dazu muss man sich ins Gedächtnis rufen, dass wir in Deutschland eine Gewaltenteilung haben und das BVerfG eben (meist) nur die Judikative stellt, der Bundestag / Bundesrat die Legislative.
Wenn also die gewählte Legislative das Grundgesetz ändern will, ohne bestimmte Wesenszüge anzutasten, spricht also erstmal nichts dagegen.
Ich meine mich sogar zu erinnern, dass genau dies aus dem Urteil des BVerfG hervorgegangen ist. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.07.08, 21:54 Titel: |
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Klar.
Wenn das BVerfG sagt "das Gesetz X verstößt gegen die Verfassung", hat der Bundestag nun mal zwei Möglichkeiten:
1. Das Gesetz X so ändern, daß es verfassungskonform ist.
2. Die Verfassung so ändern, daß Gesetz X nicht mehr gegen sie verstößt.
#2 ist durchaus zulässig in den von spraadhans erwähnten Grenzen) und auch in der Vergangenheit mehr als einmal vorgekommen.
Da das BVerfG auch nicht "über" dem Gesetzgeber steht, kann letzterer durchaus eine ihm nicht genehme BVerfG-Entscheidung dadurch umgehen, daß er die Verfassung nach seinem Gutdünken ändert. In der Praxis finden sich nur höchst selten die Mehrheiten dazu. Oder das BVerfG stellt einen Verstoß fest, der gegen die unabänderbaren Verfassungsprinzipien geht, womit eine Verfassungsänderung wirkungslos bzw. unzulässig wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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yamato FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.07.08, 09:47 Titel: |
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Das Luftsicherheitsgesetz gehörte wohl zu denen, die gegen unabänderliche Teile der Verfassung verstiessen.
Andersherum denke ich nicht, dass die uneingeschränkte kommunale Selbstverwaltung dazu gehört
Edit: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_79.html
siehe Abs. 3 _________________ ausgezeichnet |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 21.07.08, 07:04 Titel: |
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Zitat: | Das Luftsicherheitsgesetz gehörte wohl zu denen, die gegen unabänderliche Teile der Verfassung verstiessen.
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Namentlich gegen das höchste Gut unserer Verfassung, die Menschenwürde.
Genau diese macht unsere Verfassung nämlich im Gegensatz zu gewissen anderen 'Demokratien' einzigartig. |
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Klaas_Klever Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.09.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 16.09.08, 17:23 Titel: |
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einzigartig auch insoweit, dass wir einen höchsten Verfassungsgrundsatz haben, der praktisch nicht zu definieren ist.
Was genau die Menschenwürde ist und wann gegen sie verstoßen wird ist reichlich umstritten ... und auch die Entscheidungen des BVerfG suggerieren eine gewisse Zufälligkeit ... |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.09.08, 17:45 Titel: |
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Hallo zusammen,
hier mal das Urteil des BVerfG - 2 BvR 2433/04 vom 20.12.2007
Da ich noch einiges nachlesen muß, melde ich mich die Tage wieder.
Deanna hat folgendes geschrieben:: | Ich wäre für jede fundierte Stellungnahme sehr dankbar! |
Wie fundiert sollte denn die Stellungnahme sein? Und zu welchem Zweck wird die fundierte Stellungnahme benötigt?
Liebe Grüße
Klaus |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 22.09.08, 10:05 Titel: |
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Die Selbstverwaltung der Kommunen jedenfalls wird nicht von der Ewigkeitsklausel erfasst, so dass eine diesbezügliche Verfassungsänderung materiell-rechtlich nicht zu beanstanden wäre. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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