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Bedrohung Ja oder Nein oder vielleicht etwas anderes!?

 
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Stift04
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 22:41    Titel: Bedrohung Ja oder Nein oder vielleicht etwas anderes!? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr alle,

Bin neu hier weil ich mal echt ne gaaanz dringliche frage habe ( es eilt nicht mich würde es nur brennend interessieren)!

Sachverhalt:

Person A ersteigert bei einem großen online Auktionshaus bei Person B einen Artikel. Der Artikel wird kaputt geliefert. person A schreibt Person B an, worauf Person B nicht antwortet.

Person A entscheidet daraufhin eine schlechte Bewertung für Person B abzugeben. Person B bemerkt die und schreibt Person A eine Email in der es heißt:

"[...]kein Foto!! Nur bla, bla!!!
man hätte das auch anders regeln können!! aber ich sag nur, man trifft sich immer zweimal!! "


Sachverhalt ende

So Nun die Frage. Könnte hier der Tatbestand der Bedrohung erfüllt sein auch wenn das Verbrechen nicht ausgesprochen wurde (Meine Meinung ist ja NEIN) und könnte evtl ein andere Tatbestand in betracht kommen?

Ich bedanke mich jetzt schon mal bei euch für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Grüße

Felix
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber ich sag nur, man trifft sich immer zweimal!!

M.E. keine Bedrohung.
Heißt landläufig nur, wenn ich dich noch mal treffe, dann würg ich dir einen rein - und damit ist keineswegs körperliche Gewalt gemeint.
_________________
Grüße,
Abrazo
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Definitiv keine Bedrohung iSv. § 241 StGB

Zitat:
und damit ist keineswegs körperliche Gewalt gemeint


Selbst wenn es das wäre und klar ausgesprochen worden wäre, wäre es keine Bedrohung, da mit einem "Verbrechen" gedroht werden muß. Ein "Verbrechen" iSd. StGB ist nicht eine X-beliebige "böse, illegale Tat", sondern der Begriff ist im StGB [§ 12] klar definiert. "Verbrechen" sind nur Straftaten, die mit mindestens(!) 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Eine einfache, oder auch gefährliche Körperverletzung [§§ 223, 224 StGB] sind also keine Verbrechen, sondern "nur" Vergehen. Verbrechen wären z.B. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub usw.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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