Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rauchbelästigung durch Kamin
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rauchbelästigung durch Kamin

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
charline-bzh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 13:26    Titel: Rauchbelästigung durch Kamin Antworten mit Zitat

Was kann Eigentümer A unternehmen, wenn vom Kamin vom Eigentümer B stinkenden Rauch rauskommt? Ansgesicht der Farbe, Intensität, Dauer vom Rauch ist stark zu vermuten, daß feuchtes Holz oder Papier verbrennt wird. Die Belästigung ist so stark, daß Eigentümer A nicht lüften kann oder die Wäsche raushängen kann, sonst riecht es stark nach Rauch. Das Grundstück von Eigentümer B ist weiter entfernt und durch ein anderes Grundstück getrennt aber dennoch fühlen sich mehrere Nachbarn von Eigentümer A durch den Rauch belästigt. Wie kann ermittelt werden, ob die Immissionen zumutbar sind? Wer ist da zuständig? Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

A kann den zuständigen Bezirksschornsteinfeger informieren.
Der ist hier der erste Ansprechpartner.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kamin ist ein "offenes Feuer". Da wird der Schornsteinfeger nicht zuständig sein. Er überprüft geschlossene Heizungssysteme. Die Überwachungszuständigkeit liegt wahrscheinlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei. Die greift ein, wenn zum Beispiel Abfall verbrannt wird. Papier dürfte in der Regel Abfall sein, Holz und Strauchschnitt muss unbehandelt und trocken sein.

Wird die Behörde nicht aktiv, hat A immer noch die Möglichkeit der Unterlassungsklage nach § 1004 BGB gegen B.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Schickse hat folgendes geschrieben::
Ein Kamin ist ein "offenes Feuer". Da wird der Schornsteinfeger nicht zuständig sein.

huch?

die zuständigkeit des schornsteinfegers hängt von allem möglichen ab, aber nicht davon, ob es offenes oder geschlossenes feuer ist - allerhöchstens davon, ob sich das feuer im haus oder nicht befindet (wenn das deine unterscheidung zwischen "offenem" und "geschlossenem" feuer ausmachen soll). unter einem "kamin" verstehe jedenfalls ich einen solchen im haus, und für den ist nach der feuerstättenverordnung natürlich der schornsteinfeger zuständig.

dass heutzutage bei den meisten hausbesitzern der schornsteinfeger (nur) deshalb noch kommt, weil er einmal im jahr die pflichtprüfung nach der 1. BImschV bzw. den kehrordnungen der bundesländer durchführt, sollte nicht zu der annahme verleiten, er sie nur dafür zuständig Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schickse hat folgendes geschrieben::
Ein Kamin ist ein "offenes Feuer".

Hallo Schickse,
du redest wahrscheinlich von einem sogenannten offenen Kamin, gemeint ist hier aber evtl. ein Schornstein (Schlot).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Egal ob Gasheizung, Ölheizung, Kaminofen oder offener Kamin - zuständig für Feuerstätten innerhalb des Hauses ist der Bezirksschornsteinfeger.

lissy hat folgendes geschrieben::
gemeint ist hier aber evtl. ein Schornstein (Schlot).

Den hat ein offener Kamin im Übrigen auch - wäre sonst auch ganz schön verqualmt, die Bude Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.