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Verleumdung ?

 
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rotanid
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 19:36    Titel: Verleumdung ? Antworten mit Zitat

Mal angenommen, Person A hat auf freiberuflicher Basis Wohnungen für Firma F vermittelt. Im Rahmen dieser Tätigkeit war A v.a. mit einem der Geschäftsführer, G, in Kontakt.
Nachdem in Gesprächen herausgekommen war, dass der Sohn S von A Websites gestaltet, interessierte sich G dafür und wollte eine Website für seine Wohnanlage haben.
Dies wurde mündlich mit A vereinbart, S machte sich an die Arbeit, und erhielt, was auch der einzige nicht mündliche "Beweis" ist, eine E-Mail der Druckerei, die die Exposés zur Anlage gestaltet, mit den Rohdaten der Exposés um die Daten in die Website zu integrieren. In genanner E-Mail wurde erwähnt, dass die Übermittlung der Daten mit G abgesprochen sei, jedoch nicht zu welchem Zweck diese Daten gedacht sind.
Da F auch nach ein paar Monaten und mehrmaliger Erinnerung durch A die Website, die seit ein paar Monaten in Betrieb war, nicht bezahlen wollte, S diese aber nicht löschen wollte, um die verwendeten Techniken Freunden zeigen zu können, brachte S einen Hinweis an, dass genannte Website nur noch zu Veranschaulichungszwecken gedacht sei, da der Auftraggeber sie nicht bezahlt habe.
Wiederum ein paar Monate hiernach erhielt S einen Anruf des Geschäftsführers G2, der die Seite und den Hinweis gerade entdeckt hatte und verlangte eine sofortige Löschung und kündigte weitere Schritte an. Wiederum einige Monate später erhielt S einen Anruf, dass F Anzeige wegen Verleumdung & Rufschädigung erstattet habe.
G3, Bekannter von A, wurde daraufhin kontaktiert, wusste jedoch von nichts, konnte G1&G2 jedoch zu nicht mehr überreden als einem Angebot, die Anzeige gegen Zahlung von x€ für Anwaltskosten fallen zu lassen. A & S hatten aber keine Möglichkeit, diese Summe zu begleichen, ein befreundeter Anwalt riet dazu nicht auszusagen, da die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Verfahren eingestellt würde, sehr hoch sei, und er bei Übernahme des Falls Rechnung stellen müsste, welche wiederum von A&S nicht bezahlen könnten.
Wie sieht es aus? Haben A & S (der letztendlich beschuldigte) eine Straftat begangen, und wie geht S, je nachdem ob S eine Straftat begangen hat oder nicht, am besten weiter vor?


Zuletzt bearbeitet von rotanid am 23.09.08, 11:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist F? Wer ist P? Geschockt
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube A ist zu P geworden und F ist die Firma in der die G (G1-G3) scheinbar als Geschäftsführer tätig sind. Ansonsten finde ich die Beschreibung an sich schon etwas unübersichtlich....
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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rotanid
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

entschuldigt, bei soviel "anonym machen" hab ich glatt mitten im Text Person A in P umbenannt, ist jetzt korrigiert.
und ja, F ist die Firma, in der G1-G3 tätig sind.

EDIT:
Angenommen es wird "Computersabotage" vorgeworfen, und A&S haben nichts getan, was nicht oben erwähnt ist, wie sieht es hier aus?
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