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Verfasst am: 25.09.08, 03:28 Titel: Anzeige wegen Körperverletzung
Bitte mal um Aufklärung,
A ist zwischen zwei sich streitende dazwischen, hat B an den Schultern festgehalten und wurde von B mit dem Kopf an der Lippe verletzt(Bluterguss).
Polizei wurde von B gerufen, als die Polizei kam ist B abgehauen. Eine Freundin (13) von B ist da geblieben und konnte die Personalien geben damit A Anzeige wegen orsätzlicher KV stellen kann.
Nun hat A 2 Anzeigen bekommen wegen gefährlicher KV und KV auf Straßen-Wegen- und Plätzen. Und eine Vorladung als Zeuge wegen der eigenen aufgegebenen Anzeige.
Stellt die Polizei von sich aus Anzeige? Eher nicht oder?
B hat also auch Anzeige erstattet bzw. der Vormund weil B aussah wie 15-16?
Wie verhält A sich bei der Vorladung als Beschuldigter und wie läuft das jetzt alles ab?
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