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Besetzungsrecht?

 
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Wonderblerim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 11:58    Titel: Besetzungsrecht? Antworten mit Zitat

Hi Leute,

wenn Person X eine Wohnung Y kaufen möchte und auf dieser Wohnung ein Besetzungsrecht der Stadt XY liegt.

Was bedeutet das dann genau?
Und erlischt dieses recht auch nach einer gewissen Zeit?

Ist es für den Käufer überhaupt von bedeutung, wenn er die Wohnung selber bewohnen möchte?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zusammenhang mit der Gewährung von öffentlichen Darlehen für den sozialen Wohnungsbau wurde zumeist ein Wohnungsbelegungsrecht (Besetzungsrecht) in das Wohnungseigentumsgrundbuch eingetragen. Dieses Recht unterliegt unterschiedlichen Laufzeiten, die in dem jeweiligen Darlehensvertrag geregelt sind.

Der jetzige Eigentümer der Eigentumswohnung wird wissen, wielange das Besetzungsrecht noch besteht. Gegebenenfalls wird die Stadt als Inhaber des Besetzungsrechts dem jetzigen Eigentümer darüber Auskunft geben können, ob und wie lange sie von dem Besetzungsrecht noch Gebrauch machen will.

Sollte das Besetzungsrecht nicht mehr bestehen, wird die Stadt seine Löschung im Grundbuch bewilligen.
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Wonderblerim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort
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