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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 20.09.08, 15:51 Titel:
Im Zusammenhang mit der Gewährung von öffentlichen Darlehen für den sozialen Wohnungsbau wurde zumeist ein Wohnungsbelegungsrecht (Besetzungsrecht) in das Wohnungseigentumsgrundbuch eingetragen. Dieses Recht unterliegt unterschiedlichen Laufzeiten, die in dem jeweiligen Darlehensvertrag geregelt sind.
Der jetzige Eigentümer der Eigentumswohnung wird wissen, wielange das Besetzungsrecht noch besteht. Gegebenenfalls wird die Stadt als Inhaber des Besetzungsrechts dem jetzigen Eigentümer darüber Auskunft geben können, ob und wie lange sie von dem Besetzungsrecht noch Gebrauch machen will.
Sollte das Besetzungsrecht nicht mehr bestehen, wird die Stadt seine Löschung im Grundbuch bewilligen.
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