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ich habe mal eine Frage an die Experten und zwar ob ein Vertragsabschluß vorliegt oder nicht .
Eine Person besucht öfters einen Hundezüchter weil sie sich einen Hund dort ausgesucht hat . Der Züchter hat ihr den Hund dann auch versprochen .
Beim letzten Besuch leistet die Person eine Anzahlung , welche sie auch quittiert bekommt . Allerdings wurde noch kein Vertrag schriftlich abgeschlossen .
Jetzt meine Frage , gilt die Anzahlung als geschlossener Vertrag ? Und hat der Züchter ein Rücktrittsrecht ?
Denn der Züchter möchte den Hund nicht mehr abgeben , allerdings würde er die Anzahlung zurücküberweisen .
Kann die Person auf die Herausgabe von dem Hund bestehen , natürlich mit der Zahlung der Restsumme oder nicht ?
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus ?
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