Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.09.08, 13:09 Titel: Schriftliche Auskunft über das Urteil einer Strafverhandlung
Ich wollt mal eine Frage loswerden. Ist es möglich, dass das Opfer einer Straftat, welches aber vor Gericht keine Nebenklage beantragt hat sondern lediglich als einfacher Zeuge geladen wurde, nach der Urteilsverkündung eben dieses, nämlich das Urteil in schriftlicher Form anfordern kann und ob dies unentgeldlich geschieht oder nicht.
Nach § 406d StPO ist dem Verletzten auf Antrag der Ausgang des Verfahrens mitzuteilen. Dies geschieht jedoch nicht durch Übersendung einer Entscheidungsabschrift.
Allerdings kann der Verletzte beantragen, gem. § 406e Absatz 5 StPO eine Abschrift des Urteils beantragen. Ob er diese erhält und ob dafür Kosten erhoben werden, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Also: Am besten mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anrufen, da wird Ihre Frage kompetent beantwortet werden. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.