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Schriftliche Auskunft über das Urteil einer Strafverhandlung

 
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redline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 13:09    Titel: Schriftliche Auskunft über das Urteil einer Strafverhandlung Antworten mit Zitat

Ich wollt mal eine Frage loswerden. Ist es möglich, dass das Opfer einer Straftat, welches aber vor Gericht keine Nebenklage beantragt hat sondern lediglich als einfacher Zeuge geladen wurde, nach der Urteilsverkündung eben dieses, nämlich das Urteil in schriftlicher Form anfordern kann und ob dies unentgeldlich geschieht oder nicht.
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redline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner eine Idee?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 406d StPO ist dem Verletzten auf Antrag der Ausgang des Verfahrens mitzuteilen. Dies geschieht jedoch nicht durch Übersendung einer Entscheidungsabschrift.

Allerdings kann der Verletzte beantragen, gem. § 406e Absatz 5 StPO eine Abschrift des Urteils beantragen. Ob er diese erhält und ob dafür Kosten erhoben werden, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Also: Am besten mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anrufen, da wird Ihre Frage kompetent beantwortet werden.
_________________
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