Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftplichtsache - Sonnenschutzblende
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftplichtsache - Sonnenschutzblende

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stern0190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 10:04    Titel: Haftplichtsache - Sonnenschutzblende Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern bin ich mit dem Auto meiner Freundin gefahren. Weil die Sonne blendete, hatte ich die Sonnenschutzblende nach unten geschoben. Beim runter klappen der Blende muss ich wohl das Lager (Halterung/Befestigung der Blende ans Innere Autodach) beschädigt haben. Die Sonnenschutzblende lässt sich nicht mehr nach oben einrasten. Nun baumelt die Blende eben immer nach unten und verdeckt natürlich auch die Sicht nach oben.
Die Blende (Fahrerseite) habe ich natürlich vollkommen abschrauben müssen.

Meine Frage:

Ist das eine Sache für die Haftpflichtversicherung? Zahlt das die Versicherung? Wer kennt sich aus?

Danke
Gruss Stern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich sind schäden in der phv ausgeschlossen, die der versicherungsnehmer als eigentümer, besitzer, halter oder führers eines kraftfahrzeuges verursacht. kurz: alle schadenfälle, die im direkten zusammenhang mit dem gebrauch eines kfz entstehen.

desweiteren sind meist schäden an geliehen sachen ausgeschlossen (weiss nicht, ob das fahrzeug geliehen war oder nicht, klingt aber fast so).

abgesehen davon:
wenn sie die sonnenblende "ganz normal" bedient haben, und sie am schadenfall kein verschulden trifft (die sonnenblende, also "von selbst" kaputt gegangen ist) sind sie für den schaden gar nicht haftbar zu machen, sie müssen den schaden also nicht ersetzen.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stern0190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
grundsätzlich sind schäden in der phv ausgeschlossen, die der versicherungsnehmer als eigentümer, besitzer, halter oder führers eines kraftfahrzeuges verursacht. kurz: alle schadenfälle, die im direkten zusammenhang mit dem gebrauch eines kfz entstehen.

desweiteren sind meist schäden an geliehen sachen ausgeschlossen (weiss nicht, ob das fahrzeug geliehen war oder nicht, klingt aber fast so).

abgesehen davon:
wenn sie die sonnenblende "ganz normal" bedient haben, und sie am schadenfall kein verschulden trifft (die sonnenblende, also "von selbst" kaputt gegangen ist) sind sie für den schaden gar nicht haftbar zu machen, sie müssen den schaden also nicht ersetzen.



Das Auto ist im Eigentum meiner Freundin.
Ich fuhr ihr Auto, meine Freundin war Beisitzerin. Wegen der Sonne, bediente ich die Sonnenschutzblende ganz normal. Und ein Innenteil (Raster) der Blende ging dabei kaputt.

Ist das keine Versicherungssache oder muss ich jetzt die Blende selbst bezahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Da wäre erstmal das verschulden= nicht gegeben
Evtl. wäre die Freundin noch im selben Haftpflichtvertrag mitversichert=nicht versichert da Eigenschaden
Am besten Blumen und ne billige Werkstatt und die Versicherung für wirkliche Schäden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

laut BGB besteht kein haftpflichtanspruch, da ihre nutzung des gegenstandes durch duldung der eigentümerin so behandelt wird, als hätte die eigentümerin den gegenstand selbst benutzt und beschädigt. abgesehen davon, wäre die sonnenblende bestimmt auch bei benutzung durch ihre freundin kaputt gegangen. die privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, weil erstens kein haftpflichtanspruch besteht und sie zweitens kein verschulden trifft - sie ist deshalb keine schlechte versicherung! ausserdem gilt obige aussage zur haftung in bezug auf kraftfahrtzeuge.

ihre freundin hat damit keinen anspruch auf ersatz!

sicherlich möchten sie ihre freundschaft nicht auf´s spiel setzen. rein menschlich gesehen, würde ich der freundin eine beteiligung an den reparaturkosten anbieten. sollte ihre freundin auf ersatz bestehen, würde ich an ihrer stelle die freundschaft in frage stellen und darauf verweisen, dass sie rechtlich keinen anspruch hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.