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gestern bin ich mit dem Auto meiner Freundin gefahren. Weil die Sonne blendete, hatte ich die Sonnenschutzblende nach unten geschoben. Beim runter klappen der Blende muss ich wohl das Lager (Halterung/Befestigung der Blende ans Innere Autodach) beschädigt haben. Die Sonnenschutzblende lässt sich nicht mehr nach oben einrasten. Nun baumelt die Blende eben immer nach unten und verdeckt natürlich auch die Sicht nach oben.
Die Blende (Fahrerseite) habe ich natürlich vollkommen abschrauben müssen.
Meine Frage:
Ist das eine Sache für die Haftpflichtversicherung? Zahlt das die Versicherung? Wer kennt sich aus?
grundsätzlich sind schäden in der phv ausgeschlossen, die der versicherungsnehmer als eigentümer, besitzer, halter oder führers eines kraftfahrzeuges verursacht. kurz: alle schadenfälle, die im direkten zusammenhang mit dem gebrauch eines kfz entstehen.
desweiteren sind meist schäden an geliehen sachen ausgeschlossen (weiss nicht, ob das fahrzeug geliehen war oder nicht, klingt aber fast so).
abgesehen davon:
wenn sie die sonnenblende "ganz normal" bedient haben, und sie am schadenfall kein verschulden trifft (die sonnenblende, also "von selbst" kaputt gegangen ist) sind sie für den schaden gar nicht haftbar zu machen, sie müssen den schaden also nicht ersetzen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
grundsätzlich sind schäden in der phv ausgeschlossen, die der versicherungsnehmer als eigentümer, besitzer, halter oder führers eines kraftfahrzeuges verursacht. kurz: alle schadenfälle, die im direkten zusammenhang mit dem gebrauch eines kfz entstehen.
desweiteren sind meist schäden an geliehen sachen ausgeschlossen (weiss nicht, ob das fahrzeug geliehen war oder nicht, klingt aber fast so).
abgesehen davon:
wenn sie die sonnenblende "ganz normal" bedient haben, und sie am schadenfall kein verschulden trifft (die sonnenblende, also "von selbst" kaputt gegangen ist) sind sie für den schaden gar nicht haftbar zu machen, sie müssen den schaden also nicht ersetzen.
Das Auto ist im Eigentum meiner Freundin.
Ich fuhr ihr Auto, meine Freundin war Beisitzerin. Wegen der Sonne, bediente ich die Sonnenschutzblende ganz normal. Und ein Innenteil (Raster) der Blende ging dabei kaputt.
Ist das keine Versicherungssache oder muss ich jetzt die Blende selbst bezahlen?
Da wäre erstmal das verschulden= nicht gegeben
Evtl. wäre die Freundin noch im selben Haftpflichtvertrag mitversichert=nicht versichert da Eigenschaden
Am besten Blumen und ne billige Werkstatt und die Versicherung für wirkliche Schäden.
laut BGB besteht kein haftpflichtanspruch, da ihre nutzung des gegenstandes durch duldung der eigentümerin so behandelt wird, als hätte die eigentümerin den gegenstand selbst benutzt und beschädigt. abgesehen davon, wäre die sonnenblende bestimmt auch bei benutzung durch ihre freundin kaputt gegangen. die privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, weil erstens kein haftpflichtanspruch besteht und sie zweitens kein verschulden trifft - sie ist deshalb keine schlechte versicherung! ausserdem gilt obige aussage zur haftung in bezug auf kraftfahrtzeuge.
ihre freundin hat damit keinen anspruch auf ersatz!
sicherlich möchten sie ihre freundschaft nicht auf´s spiel setzen. rein menschlich gesehen, würde ich der freundin eine beteiligung an den reparaturkosten anbieten. sollte ihre freundin auf ersatz bestehen, würde ich an ihrer stelle die freundschaft in frage stellen und darauf verweisen, dass sie rechtlich keinen anspruch hat.
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