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Abschleppen Falschparker

 
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:03    Titel: Abschleppen Falschparker Antworten mit Zitat

Hallo.

In welchen engen gesetzlichen Grenzen bewegen sich die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, Falschparker einfach auf Kosten des Pkw-Halters abzuschleppen?

1. Reicht es, wenn ein Pkw auf der Kreuzung bzw. im Kreuzungsbereich geparkt wird?

2. Reicht es, wenn der gleiche Pkw wiederholt auf der selben Stelle im Kreuzungsbereich parkt?

3. Muß von dem widerrechtlich parkenden Pkw eine Behinderung ausgehen?

Danke.

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Abschleppen muss Verhältnismäßig sein
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Abschleppen muß verhältnismäßig sein.


Ja, das hab' ich mir gedacht - Gummiparagraph.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre denn das Abschleppen eines wiederholt im Kreuzungsbereich parkenden Pkw verhältnismäßig?
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