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In welchen engen gesetzlichen Grenzen bewegen sich die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, Falschparker einfach auf Kosten des Pkw-Halters abzuschleppen?
1. Reicht es, wenn ein Pkw auf der Kreuzung bzw. im Kreuzungsbereich geparkt wird?
2. Reicht es, wenn der gleiche Pkw wiederholt auf der selben Stelle im Kreuzungsbereich parkt?
3. Muß von dem widerrechtlich parkenden Pkw eine Behinderung ausgehen?
Danke.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Wäre denn das Abschleppen eines wiederholt im Kreuzungsbereich parkenden Pkw verhältnismäßig? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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