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Notar notwendig bei Firmenumbennung?

 
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Noonian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:28    Titel: Notar notwendig bei Firmenumbennung? Antworten mit Zitat

Hallo

Ist ein Notar immer zwingend notwendig wenn man eine Firma unbenennen möchte oder geht es unter bestimmten Umständen auch ohne Notar? Die Rechtsform ist eine GmbH, die auch als solche bestehen bleiben soll.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Firmeänderung ist Änderung des Gesellschaftvertrages und als solche notariell zu beurkunden (53 GmbhG). Im übrigen ist der Notar ebenfalls für die Anmeldung zum Handelsregister notwendig.
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Noonian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke.

EDIT

Kann mir bitte noch jemand sagen, wie die genaue Vorgehensweise ist. Wie muß der Beschluss der Gesellschafter aussehen? Gibts da Vordrucke?
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noonian hat folgendes geschrieben::
Kann mir bitte noch jemand sagen, wie die genaue Vorgehensweise ist. Wie muß der Beschluss der Gesellschafter aussehen? Gibts da Vordrucke?
Vorgehensweise:
1. "Hallo liebe IHK, unsere GmbH ist zu HRB ___ beim Amtsgericht ___ eingetragen und firmiert derzeit unter "____". Wir möchten die Firma gerne in "___" ändern. Dagegen hast Du bestimmt nichts, oder? Falls nein, merke die Änderung bitte vor, wir gehen jetzt zum Notar."
2. "Hallo lieber Notar, unsere GmbH ist zu HRB ___ beim Amtsgericht ___ eingetragen. Wir möchten die Firma ändern in ____; telefonisch haben wir die Firma schon mit der IHK besprochen, die hat keine Bedenken. Bitte bereite uns die Urkunde vor und sage uns, wann wir Gesellschafter kommen dürfen. Alle Gesellschafter sind einverstanden und verzichten auf form- und fristgerechte Ladung."
Variante: Alle Gesellschafter erteilen schriftlich dem Geschäftsführer bzw. (falls nicht alleinvertretungsberechtigt) den Geschäftsführern/Prokuristen gemeinschaftliche Vollmacht einen Gesellschafterbeschluß zur Änderung der Firma in "___" zu fassen und sie in einer Gesellschafterversammlung zu vertreten, wobei auf form- und fristgemäße Ladung verzichtet werden kann.
EDIT
Nachtrag 1: manchmal kann es sinnvoll sein, vorher zu prüfen, ob die Firma gegen irgendwelche Marken verstößt.
Nachtrag 2: der Notar wird von selbst auch die Anmeldung der Satzungsänderung zum Handelsregister entwerfen und parat haben. Ansonsten vorsichtshalber nochmals darauf hinweisen.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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