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psychiatrisches Gutachten

 
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sweet100
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 09:25    Titel: psychiatrisches Gutachten Antworten mit Zitat

Angenommen jemand sitzt vor Gericht und es wurde ein psychiatrisches Gutachten gemacht.

In der Verhandlung kam es nicht durch Einschätzung der unschuldfähigkeit.

Der Angeklagte wurde zur Bewährung verurteilt.

Danach soll er noch mal was gemacht haben und somit gegen die Bewährung wiederstoßen haben.

Es kam dann zu einer Verhandlung wogegen dem Urteil die Berufung eingelegt wurde.

Bei der jetzigen Verhandlung vor dem Amtsgericht soll der Gutachter vorsprechen.

Frage: Ist das überhaupt rechtens ein Gutachten vorzulesen das vor die Tat die verhandlt wird geschrieben wurde?

Ich meine der Mensch kann ja bei der neuen Tat vollkommen anders getickt haben und das Gutachten war aber vorher und ist somit älter als die Tat.
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 10:05    Titel: Re: psychiatrisches Gutachten Antworten mit Zitat

sweet100 hat folgendes geschrieben::


Frage: Ist das überhaupt rechtens ein Gutachten vorzulesen das vor die Tat die verhandlt wird geschrieben wurde?


Ja.
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sweet100
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

der jenige kann dich aber eine Zeit lang später anders bemittelt sein, das kann doch das Gutachten vor längerer Zeit zurück garnicht vorhergesehen haben.
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sweet100
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.

Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.

Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.

Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

sweet100 hat folgendes geschrieben::
Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.

Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.

Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.

Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.


Es steht dem Angeklagten oder seinem Verteidiger ja frei, ein neues Gutachten in den Prozess einzubringen...
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sweet100
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="gotto"][quote="sweet100"]Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.

Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.

Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.

Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.[/quote]

Es steht dem Angeklagten oder seinem Verteidiger ja frei, ein neues Gutachten in den Prozess einzubringen...[/quote]


Kann man das noch bei der Verhandlung in der 2 Instanz machen und diese wird vertagt?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ich nicht sagen. Es könnte natürlich sein, dass sich die Frage aufdrängt, warum das Gutachten nicht schon vor der ersten verhandlung beantragt wurde. Und somit könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass der Prozess verschleppt werden soll. Wie das Gericht darauf reagiert, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen...
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