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der jenige kann dich aber eine Zeit lang später anders bemittelt sein, das kann doch das Gutachten vor längerer Zeit zurück garnicht vorhergesehen haben.
Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.
Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.
Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.
Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.
Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.
Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.
Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.
Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.
Es steht dem Angeklagten oder seinem Verteidiger ja frei, ein neues Gutachten in den Prozess einzubringen... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
[quote="gotto"][quote="sweet100"]Mit anders bemittelt meine ich eher die Art seinen Charakters.
Woher sollte der Gutachter das vorher schon wissen.
Man stelle sich mal vor jemand begeht eine Tat und wird für diese Zeit begutachtet und es kommt raus er war nicht schuldunfähig.
Jetzt begeht er eine neue Tat und da kann das Gutachten doch nicht nochmal verwendet werden, da der Täter ja jetzt vieleicht schuldunfähig war und das muß doch erst begutachtet werden von so einen schlauben Gutachter der ne halbe Stunde mit dem Täter spricht und das ganze Leben auf einmal weiß.[/quote]
Es steht dem Angeklagten oder seinem Verteidiger ja frei, ein neues Gutachten in den Prozess einzubringen...[/quote]
Kann man das noch bei der Verhandlung in der 2 Instanz machen und diese wird vertagt?
Das kann ich nicht sagen. Es könnte natürlich sein, dass sich die Frage aufdrängt, warum das Gutachten nicht schon vor der ersten verhandlung beantragt wurde. Und somit könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass der Prozess verschleppt werden soll. Wie das Gericht darauf reagiert, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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