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Beurteilung

 
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instfw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 17:24    Titel: Beurteilung Antworten mit Zitat

Gibt es Möglichkeiten wertende Aussagen des Diziplinarvorgesetzten vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.
Bin im Besitz von zwei Beurteilungsbeiträgen die über 80% des Beurteilungszeitraumes abdecken. Einer davon, welcher den grössten Zeitraum abdeckt, war zum Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung, bzw festlegung der Eignungs und Leistungsreihenfolge dem Beurteilenden Vorgesetzten völlig unbekannt.
Die Beurteilung weicht komplett davon ab. Aufgrund des neuen Systems mit den Richtwertkorridoren ist eine Anhebung auf dem Dienstwege unmöglich.

Wie ist da die Rechtslage
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instfw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Bundeswehr gehören die Beiträge nicht in die PersAkte, sondern sind zusammen mit der Akte in einem gesonderten Umschlag zu versenden.

Dieser Umschlag ist wohl irgendwie "untergegangen".

Dem beurteilenden Disziplinarvorgesetzen wurde erst am Tage der Eröffnung bewusst das dieser Beurteilungsbeitrag existiert.
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instfw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hinweise

Hier noch die begründe Unterlage für die Tatsache, das Beurteilungsbeiträge ausserhalb der Akte aufbewahrt werden.


Bei der Versetzung der Soldatin oder des Soldaten ist der Beurteilungsbeitrag
der bzw. dem nächsten Disziplinarvorgesetzten in einem
verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag ist mit der
Absenderangabe und der Aufschrift „Beurteilungsbeitrag für (Dienstgrad,
Name, PK) – Nur zu öffnen durch die für die Beurteilung zuständigen
Vorgesetzten“ zu versehen.

Aus der ZDv 20/6 Nr. 503g

Viele Grüße Christian
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instfw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Umschlag war da, ich habe ihn selber beim KpFw (Vertreter/Resi) zusammen mit der Akte abgegeben.

Was danach mit ihm geschehen ist kann ich nicht nachvollziehen, ist allerdings auch nicht das Problem, da der beurteilende Vorgesetzte bereits im Beschwerdeverfahren zugegeben hat das er erst am Tage der Eröffnung der Beurteilung von dem Beitrag erfahren hat.

Das ist auch nicht mein Problem.

Problem ist eher das er seine Wertung aufgrund des Beitrages nicht ändern will oder aufgrund des neuen Systems nicht mehr ändern kann, obwohl dieser 80 % der Beurteilungszeit abdeckt und eigentlich genau das Gegenteil von dem aussagt was er in seiner Beurteilung schreibt.
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