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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 23.09.08, 20:41 Titel: "Telefonrechnung Erotic-Nummern" Muß gezahlt werd |
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Ein Kind(12) hat in Abwesenheit der Eltern verschiedene 0900 Nummern zu Erotic-Hotlines angerufen. Anhand der Uhrzeit ist eindeutig zu belegen, das kein Elternteil zum Zeitpunkt zu Hause war. Auch an den Gesprächszeiten die sich im Rahmen von 1- ca.6 min bewegen ist auch zu erkennen, das aus Neugierte angerufen wurde. Müssen die Eltern des Kindes für den entstandenen Betrag gerade stehen? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 23.09.08, 20:59 Titel: |
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Wie sieht das aber aus, wenn die Eltern durch Berufstätigkeit das Kind in der bestimmten Zeit nicht direkt beaufsichtigen können? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.09.08, 21:11 Titel: |
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ronnst hat folgendes geschrieben:: | ...
Wie sieht das aber aus, wenn die Eltern durch Berufstätigkeit das Kind in der bestimmten Zeit nicht direkt beaufsichtigen können? |
... Dann gibt es immer noch die Sperre für die 0900 - Nummern. |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 23.09.08, 22:04 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | ronnst hat folgendes geschrieben:: | ...
Wie sieht das aber aus, wenn die Eltern durch Berufstätigkeit das Kind in der bestimmten Zeit nicht direkt beaufsichtigen können? |
... Dann gibt es immer noch die Sperre für die 0900 - Nummern. |
Ja die gibt es. Allerdings telefonieren die Eltern ab und an mal mit ihrem Internetanbieter(1....), der auch nur über eine 0900 Nummer erreichbar ist. Also sperren wäre bei Problemen die geklärt werden müssen schlecht, da der Anbieter nicht mehr zu erreichen wäre. |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.09.08, 22:23 Titel: |
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ronnst hat folgendes geschrieben:: |
Wie sieht das aber aus, wenn die Eltern durch Berufstätigkeit das Kind in der bestimmten Zeit nicht direkt beaufsichtigen können? |
Du meinst aber jetzt nicht im Ernst, dass Berufstätigkeit irgendjemanden von der Aufsichtspflicht für seine Kinder entbindet?
Das die Eltern dauernd mit ihrem Internetanbieter telefonieren, überzeugt mich auch nicht wirklich. Dafür kann man dann ja zu einer Telefonzelle gehen, wenn die Nummer gesperrt ist. Und ich wette, Papa hat noch ein Handy in Reserve.
- Das soll aber nicht heißen, dass ich hier die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt sehe. sollte der Knabe das aber jetzt nochmal machen, sieht's schlecht für die Eltern aus. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.09.08, 22:51 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | ...
- Das soll aber nicht heißen, dass ich hier die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt sehe. sollte der Knabe das aber jetzt nochmal machen, sieht's schlecht für die Eltern aus. |
Hallo Karsten,
wir sind ja erst am Anfang der Diskussion und werden sicher noch den Punkt mit der Aufsichtspflicht vertiefen. Aber ich möchte noch den § 828 BGB in die Diskussion einführen.
Aber ich weiß noch nicht, ob die Eltern dem Kind erzählt haben, daß Anrufe über die 0900 ziemlich teuer sind.
Liebe Grüße
Klaus |
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mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 24.09.08, 00:36 Titel: |
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ronnst hat folgendes geschrieben:: | Wie sieht das aber aus, wenn die Eltern durch Berufstätigkeit das Kind in der bestimmten Zeit nicht direkt beaufsichtigen können? | Dann können die Eltern jemanden anderen damit betrauen. In der Schule sitzen ja auch nicht die ganzen Eltern neben den lieben Kleinen zum Beaufsichtigen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.09.08, 06:49 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | [...] Aber ich möchte noch den § 828 BGB in die Diskussion einführen.
Aber ich weiß noch nicht, ob die Eltern dem Kind erzählt haben, dass Anrufe über die 0900 ziemlich teuer sind. |
Naja. Nach dem Wortlaut des 828 reicht es für die Haftung völlig aus, dass der 'Kleine' einfach nur weiß, dass das Geld kostet, und das wird man bei einem 12-jährigen getrost voraus setzen können.
Allerdings bewirkt das nicht die Wirksamkeit des telefonisch geschlossenen Vertrages, sondern führt nur zu einem Schadenersatzanspruch des Betreibers, den der dann auch beziffern müsste. Den 'Schaden' - also die Kosten, die dem Betreiber dabei entstanden sind - würde ich aber eher im Cent-Bereich ansiedeln. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 24.09.08, 09:59 Titel: |
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Was das Thema teure Verbindungsentgelte betrifft, so gab es im Zusammenhang mit Dialern Urteile, dass die Rechnung gezahlt werden mußte. |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 24.09.08, 12:57 Titel: |
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Hallo,
Zitat:
"Was das Thema teure Verbindungsentgelte betrifft, so gab es im Zusammenhang mit Dialern Urteile, dass die Rechnung gezahlt werden mußte."
soweit ich mich erinnern kann, war das umgekehrt. Die Unternehmen mussten Nachweisen, dass man wissentlich und auch bewusst den Dealer sich installiert hat. Und das war so gut wie nicht möglich durch die Anbieter.
BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 (Dialer)
Ziat:
„a) Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sogenannter Dealer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstesnummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des � 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).
b) Es obliegt dem Anschlussnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sogenannte Dealer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt. „
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.09.08, 14:06 Titel: |
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So habe ich das auch in Erinnerung. Aber eigentlich geht es hier weder um Dialer, noch Verbindungsentgelte, denn in diesem Beispiel wird ja das Entgelt für ganz andere 'Dienstleistungen' eingefordert. |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 24.09.08, 15:11 Titel: |
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Du meinst aber jetzt nicht im Ernst, dass Berufstätigkeit irgendjemanden von der Aufsichtspflicht für seine Kinder entbindet? [/quote]
Nein das war nicht so gemeint wie es geklungen hat. Nein die Eltern hatten viel Ärger mit dem gewissen Anbieter und haben ca. 2-3 mal im Monat dort angerufen. Klar sie hätten ja von wo anders aus anrufen können. Aber das Kind hat das erst seit ein paar Tagen die 0900 Nummern der Erotic Hotline angerufen.
Zuletzt bearbeitet von ronnst am 24.09.08, 15:19, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 24.09.08, 15:16 Titel: |
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[quote="Dipl.-Sozialarbeiter"][quote="Karsten"]Aber ich weiß noch nicht, ob die Eltern dem Kind erzählt haben, daß Anrufe über die 0900 ziemlich teuer sind.[/quote
Das Kind macht das erst seit ein Paar Tagen. Die Eltern wurden von einem Herren angerufen und darüber Informiert, das diese Nummern vom Anschluß aus gewählt wurden. Erst dann wurden die Eltern daruf aufmerksam und haben ihr Kind aufgeklärt, das eben diese Nummern sehr teuer sind. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 24.09.08, 15:27 Titel: |
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ronnst hat folgendes geschrieben:: | ...
Das Kind macht das erst seit ein Paar Tagen. Die Eltern wurden von einem Herren angerufen und darüber Informiert, das diese Nummern vom Anschluß aus gewählt wurden. Erst dann wurden die Eltern daruf aufmerksam und haben ihr Kind aufgeklärt, das eben diese Nummern sehr teuer sind. |
Wussten die Eltern denn vorher, daß die 0190 jetzt die 0900 Nummer ist und das diese Nummern so richtig viel Geld kosten können? |
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