Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.09.08, 12:56 Titel: Recht auf Fotos?
Hallo,
ich wollte wissen, ob ich von einer Person gegen ihren Willen Fotos machen darf, wenn ich nicht vor habe diese zu veröffentlichen oder jemandem zu zeigen. Ich habe schon viel nachgeforsch, aber es ist immer vom Veröffentlichen die Rede, dies will ich aber nicht. Danke für eure Antworten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.09.08, 14:42 Titel: Re: Recht auf Fotos?
Blatt hat folgendes geschrieben::
ich wollte wissen, ob ich von einer Person gegen ihren Willen Fotos machen darf, wenn ich nicht vor habe diese zu veröffentlichen oder jemandem zu zeigen.
Grundsätzlich ja. Wobei ich mich schon frage, warum man eine Person für sein eigenes Fotoalbum fotografieren will, wenn diese Person genau das nicht will. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.09.08, 09:05 Titel:
Blatt hat folgendes geschrieben::
Okay danke, aber wenn die dann anfangen mit ich zeig dich an und so.. Auf welches Gesetzt kann ich mich dann beziehen?
Glauben Sie im Ernst, es beeindruckt so jemanden dann, wenn Sie irgendwelche Paragraphennummern aus Gesetzen zitieren, von denen die Leute noch nie was gehört haben (wie KunstUrhG)? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Andererseits macht kein Fotograf, der was auf sich hält, Bilder von Menschen, die dies nicht wünschen.
Stimmt
Zitat:
(Journalisten mal aussen vor gelassen)
Na na na, nu werden Se ma nich komisch hier.... Aber: in entsprechenden Situationen stimmt auch das _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Was heißt beieidrücken! Neulich kam auf einer Party ein Security zur mir und meine, ich soll das Foto von der Frau, die sich da tierisch am aufregen war, löschen , sonst wird er mr die Kamera wegnehmen. Also da wäre ein Zitat von irgendeinem Gesetz ja schon super. Also wieder die Frage: Gibt es so eine Art Gesetz, auf das ich mich da beziehen könnte?
Wenn es auf einer Veranstaltung war, kann es natürlich sein, dass der Veranstalter im Rahmen seines Hausrechts das Fotografieren untersagt hat, was ihm durchaus möglich ist.
Normalerweise kann das 'Recht am eigenen Bild' nach § 22 Kunsturhebergesetz nur bei Verbreitung/Veröffentlichung beansprucht werden (Ausnahmen regelt der § 23 Kunsturhebergesetz).
Wird zudem nicht der 'höchstpersönliche Lebensbereich' (§ 201a StGB) verletzt, kann das bloße Fotografieren i. d. R. nicht untersagt werden.
Zum "Kamera wegnehmen" gehören außerdem immer Zwei: einer, der wegnimmt und einer, der wegnehmen läßt
Aber trotzdem sollte man die Aussage von flipmow beherzigen:
Zitat:
....macht kein Fotograf, der was auf sich hält, Bilder von Menschen, die dies nicht wünschen.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.