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keine Kostengrenze bei Erstberatung?

 
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CamemBaer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 14:05    Titel: keine Kostengrenze bei Erstberatung? Antworten mit Zitat

Im November 2006 ist der Vater von Herrn X gestorben, zwischen den Kindern herrscht Zwist bzgl. der zu erwartenden Erbschaft. Daher ruft Herr X bei einem Anwalt an und erkundigt sich allgemein über mögliche Konsequenzen aus der Erbschaft, mögliche Vorgehensweisen und daraus folgenden Kosten. Weitere Aktivitäten erfolgen nicht.

Im September 2008 kommt plötzlich und unerwartet eine Rechnung des Anwalts für eine Erstberatung, wobei sich das Honorar am damaligen möglichen Streitwert orientiert und ca. 350 EUR beträgt.

Unter http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=752 lese ich, daß die Kosten für Erstberatung ohne schriftliche Vergütungsvereinbarung bei Verbrauchern max. 190 EUR betragen dürfen.

Ist diese Kostengrenze generell auf einen Fall von 2006 anzuwenden?

Ist Herr X kein Verbraucher mehr, bloß weil dessen Vater neben seinem privaten Nachlaß einen landwirtschaftlichen Betrieb hatte (den Herr X mit einem Bruder übrigens später in Erbengemeinschaft übernommen hat, die dann den Betrieb und sich selbst aufgelöste)?
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

viellicht zählt er schon als Unternehmer (landwirtschaftlicher Betrieb)???
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich neige zu der Auffassung, wenn auch über die Vererbung eines Unternehmens beraten wurde, wurde der verstorbene Landwirt auch als Unternehmer beraten, so daß die Kappung der Gebühren nicht gilt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
, wenn auch über die Vererbung eines Unternehmens beraten wurde, wurde der verstorbene Landwirt auch als Unternehmer beraten,


Laut SV wurde zwar der Erbe, nicht aber der Erblasser beraten. Da aber der Erbe hier ggfs. als "Unternehmensnachfolger" beraten wurde, schließe ich mich im Übrigen Metzings Neigungen dies betreffend an.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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CamemBaer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antworten.

Allerdings schließt sich mir dann eine Frage an. Hätte der Anwalt den "Bisher-Nicht-Unternehmer" nicht darauf hinweisen müssen, daß er von jetzt auf gleich Unternehmer geworden ist - und daß das u.a. auch Folgen für die Kosten der Beratung hat? Er kann sicherlich nicht stillschwigend davon ausgehen, daß derartige Feinheiten einem Bisher-Verbraucher bekannt sind.
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