Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.02.05, 13:22 Titel: Berücksichtigung von Schmerzen bei privaten Versicherungen?
Fall:
A hat nach einem Unfall an der linken Schulter dauerhafte Schäden davon getragen.
* erhebliche Bewegungseinschränkung
und
* neurologische Schäden mit erheblicher Schmerzbelastung (übernormal zur der
vorhandenen Bewegungseinschränkung).
A hat sowohl eine private Unfallversicherung als auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Fragen:
a) Sind bei der Berücksichtigung des GdB für die Unfallversicherung die überdurchschnittlichen Schmerzen zu berücksichtigen oder ist ausschließlich der Prozentsatze für den orthopadischen Schaden (Armwert) zu nehmen?
b) Aufgrund der Schmerzen kann A seinen Beruf mit hohen Konzentrationsanforderungen nicht mehr ausüben. A fühlt sich berufsunfähig; nicht aufgrund der Bewegungseinschränkung, sondern aufgrund der Schmerzen. Er kann sich schmerzbedingt nicht mehr konzentrieren. A nimmt Schmerzmittel, kann aufgrund massiver Nebenwirkungen aber keine stärkeren Schmerzmittel nehmen, so dass ein konzentrationsbeeinträchtigender Restschmerz verbleibt. OP war erfolglos.
Fließen bei einem Gutachten für die BU-Versicherung zur Feststellung der 50 %ingen
Berufsunfähigkeit die Schmerzsituation mit ein oder wird hier nur auf den orthopädischen Schaden abgestellt.
Es Eilt und ist dringend!
Vielleicht weiß hier jemand im Forum ja etwas dazu.
Hallo,
zu b.: eindeutig ja fließt mit ein, da ja auch z. b. Psychische Erkrankungen von Bedeutung sein können
zu a.: es spielt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit eine Rolle und wenn die beeinträchtigt ist greift vom Grundsatz die Unfallversicherung also wenn das vorherige gegeben auch ja
Nochmals zur Unfallversicherung:
A wurde zu einem Gutachter (Orthopäde) geschickt. Dieser hat nach Auffassung von A nur die orthopädische Seite begutachtet. Folge: 2/10 vom Armwert 70 %.
Von Schmerzberücksichtigung ist im Gutachten gar keine Rede!
A ist mittlerweile Dienstunfähig geworden und vom Dienstherr in den Ruhestand versetzt worden.
Was kann A unternehmen?
Wenn das so wäre dann hätte der Kampf begonnen. Gegengutachten, Gegengutachten......... und irgendwann evtl. mal der Vergleich. Hier endet der bedingungsgemäße Lösungsvorschlag und beginnt das rechtliche Nirvana.
Was ist körperlich was geistig was Leistungsfähigkeit wer hat was irgendwo nicht richtig gemacht. Leider aber es ist so.
berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ... der beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr zu mindestens 50 prozent ausgeübt werden kann.
schmerzen zählen hier zum allgemeinen gesundheitszustand. daher auch die dienstunfähigkeit. wenn die schmerzen nachlassen und keine DU mehr vorliegt, wird der versicherer die rentenzahlung einstellen.
eine unfallinvalidität liegt vor, wenn ... DAUERHAFTE körperliche oder geistige schäden eingetreten sind. schmerzen zählen nur insoweit zur invalidität, als diese eine bewegungs- oder geisteseinschränkung bedeuten. die konzentrationsschwäche ist durchaus eine geistige beeinträchtigung. ob sie allerdings von dauer sein wird, ist schwierig zu beurteilen. kein arzt wird dies bescheinigen. daran wird es scheitern.
hier hilft nur ein fachanwalt und ein gutachten. das kostenrisiko ist dabei abzuwägen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.