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Verfasst am: 24.09.08, 23:34 Titel: Person A muss GEZ zahlen und Person B nicht? Wie passt das?
Hallo zusammen,
mich interessiert folgende Rechtslage, weil ich das gerade im TV gesehen habe, aber die Lösung des Falles nicht so ganz schlüssig war.
Also da gibt es eine Person A, welche noch im Elternhaushalt lebt.
Sämtliche TV Geräte im Haushalt gehören dem Vater, das Auto ist auf den Vater zugelassen. Person A musste hier keine GEZ zahlen.
Bei Person B war es in etwa das selbe, nur das es hier zwei seperate Wohnungen waren. Ein Haus, zwei eigene Wohnungen. Die Familie hat beide Wohungen gemietet.
Die eine der Sohn, sprich Person B und die andere die Eltern.
Jetzt gehörten laut der Aussage im TV das Fernsehgerät usw. dem Vater.
Auch das Auto des Jungen war auf den Vater zugelassen.
Person B muss aber GEZ zahlen. Darüber wurde sich so aufgeregt, das Person B auf den Kameramann los ging... War schon merkwürdig, der kann am wenigsten dafür.
Naja aber wie ist jetzt hier die Lage?
Muss denn Person B jetzt zaheln oder nicht?
Ich denke Ja, weil es zwei Mietverträge gibt.
Aber sicher ist man sich auch in unserer Runde nicht...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.09.08, 12:56 Titel:
§5 I RGebStV:
"[...]wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist[...]" _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich glaube, ausschlaggebend ist, wenn die Geräte in denen von der Person bewohnten Räumen (Schlafzimmer etc.) bereitgehalten werden und sie ein eigenes Einkommen besitzt, daß über dem Harz4 Regelsatz für Haushaltsangehörige liegt. _________________ Geist ist Geil!
Ich glaube, ausschlaggebend ist, wenn die Geräte in denen von der Person bewohnten Räumen (Schlafzimmer etc.) bereitgehalten werden und sie ein eigenes Einkommen besitzt, daß über dem Harz4 Regelsatz für Haushaltsangehörige liegt.
1) Das TV-Gerät in der 2. Wohnung ist auf den Vater von B zugelassen. Warum muss nicht der Vater zweite GEZ-"Gebühr" zahlen?
2) Einkommen ist m.W. nicht erheblich. Auch wenn man 250€ monatlich hat, muss man der GEZ zahlen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
ad unum: Wenn die zweite Wohnung vom Sprößling bewohnt wird und der Fernseher in seinen Wohnräumen steht, hat er dafür u zahlen. Das wäre auch so, wenn der Sprößling nur ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnen würde und auch dort nur den "Zur Nutzung überlassenen (nicht geschenkten)" Zweitfernseher der Eltern nutzen würde.
ad secundum:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html hat folgendes geschrieben::
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html hat folgendes geschrieben::
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Ist der Sohn haushaltsangehörig, wenn er in einer anderen Wohnung lebt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.09.08, 12:55 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Ist der Sohn haushaltsangehörig, wenn er in einer anderen Wohnung lebt?
Wahrscheinlich nicht. Aber was würde das an der Gebührenpflicht ändern? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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