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recht.de :: Thema anzeigen - Person A muss GEZ zahlen und Person B nicht? Wie passt das?
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Person A muss GEZ zahlen und Person B nicht? Wie passt das?

 
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jimmyone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 23:34    Titel: Person A muss GEZ zahlen und Person B nicht? Wie passt das? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich interessiert folgende Rechtslage, weil ich das gerade im TV gesehen habe, aber die Lösung des Falles nicht so ganz schlüssig war.

Also da gibt es eine Person A, welche noch im Elternhaushalt lebt.
Sämtliche TV Geräte im Haushalt gehören dem Vater, das Auto ist auf den Vater zugelassen. Person A musste hier keine GEZ zahlen.

Bei Person B war es in etwa das selbe, nur das es hier zwei seperate Wohnungen waren. Ein Haus, zwei eigene Wohnungen. Die Familie hat beide Wohungen gemietet.
Die eine der Sohn, sprich Person B und die andere die Eltern.
Jetzt gehörten laut der Aussage im TV das Fernsehgerät usw. dem Vater.
Auch das Auto des Jungen war auf den Vater zugelassen.
Person B muss aber GEZ zahlen. Darüber wurde sich so aufgeregt, das Person B auf den Kameramann los ging... War schon merkwürdig, der kann am wenigsten dafür.

Naja aber wie ist jetzt hier die Lage?
Muss denn Person B jetzt zaheln oder nicht?

Ich denke Ja, weil es zwei Mietverträge gibt.
Aber sicher ist man sich auch in unserer Runde nicht...

Beste Grüße
Jimmy
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

§5 I RGebStV:

"[...]wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist[...]"
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ausschlaggebend ist, wenn die Geräte in denen von der Person bewohnten Räumen (Schlafzimmer etc.) bereitgehalten werden und sie ein eigenes Einkommen besitzt, daß über dem Harz4 Regelsatz für Haushaltsangehörige liegt.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, ausschlaggebend ist, wenn die Geräte in denen von der Person bewohnten Räumen (Schlafzimmer etc.) bereitgehalten werden und sie ein eigenes Einkommen besitzt, daß über dem Harz4 Regelsatz für Haushaltsangehörige liegt.
1) Das TV-Gerät in der 2. Wohnung ist auf den Vater von B zugelassen. Warum muss nicht der Vater zweite GEZ-"Gebühr" zahlen?
2) Einkommen ist m.W. nicht erheblich. Auch wenn man 250€ monatlich hat, muss man der GEZ zahlen.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

ad unum: Wenn die zweite Wohnung vom Sprößling bewohnt wird und der Fernseher in seinen Wohnräumen steht, hat er dafür u zahlen. Das wäre auch so, wenn der Sprößling nur ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnen würde und auch dort nur den "Zur Nutzung überlassenen (nicht geschenkten)" Zweitfernseher der Eltern nutzen würde.

ad secundum:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html hat folgendes geschrieben::
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
ad secundum:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html hat folgendes geschrieben::
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Ist der Sohn haushaltsangehörig, wenn er in einer anderen Wohnung lebt?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ist der Sohn haushaltsangehörig, wenn er in einer anderen Wohnung lebt?
Wahrscheinlich nicht. Aber was würde das an der Gebührenpflicht ändern? Geschockt
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