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Zahnarzt greift zur Selbstjustiz
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Rolf22
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:20    Titel: Zahnarzt greift zur Selbstjustiz Antworten mit Zitat

Hallo,

einen kuriosen Fall von Selbstjustiz habe ich gerade hier http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Nicht-bezahlt-Zahnarzt-nimmt-Patientin-Gebiss-wieder-ab-_arid,1334546_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
gelesen.

Womit muss der Zahnarzt rechnen: Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Körperletzung? Oder droht ihm sogar ein Berufsverbot?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Über ein Berufsverbot kann ich nichts sagen, da ich die Berufsordnung der Zahnärzte nicht kenne. Ich denke mal eher nicht.

Eine Strafanzeige liegt in der Hand der Patientin. Viel rauskommen wird dabei nicht. Es ist fraglich, ob der Zahnarzt rechtswidrig gehandelt hat.
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Altkommunist
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Es ist fraglich, ob der Zahnarzt rechtswidrig gehandelt hat.


Das meinst Du doch nicht ernst, oder ?
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Hollis
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Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Altkommunist hat folgendes geschrieben::

Das meinst Du doch nicht ernst, oder ?


Sicherlich denke ich auch, daß der Arzt den Tatbestand der Körperverletzung und Diebstahls etc. begangen hat. Erstens besteht ja Einwillungspflicht des Patienten zur ein Behandlung sowohl Aufklärungspflicht. Ihre Einwilligung gab Sie hierzu sicherlich nicht. Und die Herausgabe des Material muß man erst bitten!

Meine auch :@ Rembrandt Das meinst Du doch nicht ernst, oder?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso hat der Zahnarzt eine Körperverletzung begangen? Er hat der Patientin weder Schmerzen zugefügt noch ihre Gesundheit beschädigt. Er hat lediglich die Brücke herausgenommen, die diese nicht bezahlen wollte.

Und solange die Brücke noch in seinem Eigentum war, ist die Wegnahme gerechtfertigt, da es sich nicht um die Wegnahme einer fremden Sache handelte.
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Hollis
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Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ Rembrandt,

solange der Nerv nicht abgetötet ist, so lange ist er unter der Brücke noch aktiv und kann Schmerzen verursachen. Eigentumsvorbehalt gilt nur für Gegenstände die nicht verbaut worden sind. Ein Monteur kann auch nicht nach Hause gehen und eine Wasserleitung aus der Wand herausreißen, nur weil diese noch nicht bezahlt wurde. Wenn die Leitung auf dem Boden liegt, dann kann er diese unter Verweisung des Eigentumsvorbehalt nehmen.

Außerdem wurde sicherlich die Brücke angefertigt, es ist also fraglich ob der Zahnarzt diese für einen anderen Patienten verwenden könnte!

gruß

Hollis
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und da sich die Patientin nun erneut einer Behandlung unterziehen muss, wäre ggf. Schmerzensgeld drin.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Questor
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BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Es ist fraglich, ob der Zahnarzt rechtswidrig gehandelt hat.
Sie wissen, was Brücken sind? Verlegen Die werden auf zwei Zähne gesetzt und dort zementiert. Das heißt, der Typ hat die Dinger rausbrechen müssen - nix mit "entnommen".
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei mich jetzt mal auch interessieren würde, wie das weiter geht. Beim Rausholen sind die doch bestimmt beschädigt worden. Wenn die Frau jetzt zahlt, muss er dann völlig neue Brücken anfertigen, oder wie geht das?
Und wenn er sie reparierte, sie wieder einsetzte und die Dinger dann später, durch diese "Behandlung" doch wieder kaputt gingen, wie wäre da die Gewährleistung?
Und: Muss die Patientin überhaupt noch mal zu dem Typ hin, selbst wenn sie bezahlt? Man kann doch niemandem zumuten, sich von sowas noch mal anfassen zu lassen.....
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Die werden auf zwei Zähne gesetzt und dort zementiert. Das heißt, der Typ hat die Dinger rausbrechen müssen - nix mit "entnommen".


Questor, es gibt nicht nur feste Bruecekn, sondern auch lose. Die koennen wie eine Zahnprothese herausgenommen werden. Da schmerzt dann auch kein Nerv, der sowieso tief unten im Kiefer verlaeuft und mit keiner Art von Bruecke in Kontakt kommt.
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fool1
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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Wieso hat der Zahnarzt eine Körperverletzung begangen?.


In dem Artikel stand:"Als die Frau öffnete, drückte ihr der Arzt laut Polizei wortlos die Wangen so zusammendass sie ihren Mund öffnen musste."


Das müssen sie nur mal bei sich selbst pobieren Sehr böse

Gruss fool1
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JD
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier die journalistische Fortsetzung des "Krimis"
http://www.suedwest-aktiv.de/region/swp_laichingen/ulm_und_neu_ulm/3861598/artikel.php?SWAID=78341cb4eebdc66f2f151483eb0b9f34
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn dort tatsächlich niemand war, und die Nachbarin "eine gute Freundin"?
Der arme Richter, der das entscheiden muss.
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Hollis
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Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Und wenn dort tatsächlich niemand war


ziemlich parteiisch die Aussage!!
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Hollis
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Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 01:02    Titel: Re: Zahnarzt greift zur Selbstjustiz Antworten mit Zitat

Hallo Rolf22,



Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Körperletzung? Oder droht ihm sogar ein Berufsverbot?


Zitat:

ein Tatbestandsmerkmale Hausfriedenbruch:

Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter des Delikts unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der "Fuß in der Tür". Grundsätzlich nicht von dem strafrechtlichen Schutz umfasst werden Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden: Das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe werden nicht vom gesetzlichen Tatbestand erfasst.


Ist also die Frage, ob der Doc. mit dem Arm in den Raum hineingriff um die Brücke zu holen - so sehe ich das.

Körperverletzung ja.

Berufsverbot: ggf. befristet

Stellt nur meine persönliche Meinung dar, kann mich natürlich auch irren!!!

gruß

Hollis
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