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Pflicht eines "Ersatzoperateurs" bei einer Operati

 
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Lauri
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:21    Titel: Pflicht eines "Ersatzoperateurs" bei einer Operati Antworten mit Zitat

Lieber Leser,

ich habe nun schon mehrfach gehört, dass bei einer Operation nach deutschen Recht mindestens ein "Ersatz/-Assistenzarzt" dabei sein muss, d.h. es darf kein Arzt alleine operieren bzw. es muss zumindest bei der OP ein weiterer Arzt zugegen sein.

Kann mir hier jemand diese Rechtlage bestätigen und mir ggf. auch einen Hinweis auf einen Paragraphen geben wo solche Pflichten/Regeln stehen?

Das wäre SUPER. Danke im voraus.

Lauri
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens gibt es keine solche Regelung, weder im Gesetz, noch in den Regeln der Aerztekammern. Es waere auch ziemlicher Bloedsinn fuer Mini-Eigriffe wie das entfernen einer Warze, eines Muttermals oder die Inzision einer Nagelbettentzuendung zwei teure Fachleute herumsitzen zu haben.
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Lauri
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Mini-Eingriffen verstehe ich, dass es unnötig wäre, wie aber sieht es bei größeren Operationen (chirurgischen/neurologischen Eingriffen wie z.B. Bandscheiben- oder Knieoperationen) aus?
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