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"Parkzettel"

 
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 10:44    Titel: "Parkzettel" Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumteilnehmer.

Wie ist die Regelung in folgendem Fall.

Mal angenommen, ein sich ständig wiederholender Parkverstoß (parken im Park- bzw. Halteverbot) wird durch einen genervten / belästigten Anwohner schriftlich an die zuständige Stadtverwaltung gemeldet, da der Pkw (immer der gleiche) offenbar keinen "Parkzettel" bekommt. Das Parken geht regelmäßig weiter, die Stadtverwaltung unternimmt offenbar nichts, Antwort kommt ebenfalls keine.

Was wäre, wenn die Stadtverwaltung antwortet, daß die Verfolgung der Parkverstöße aus Personalgründen zur Zeit nicht möglich ist (z. B. Ordnungsamt nicht besetzt)? Ist hier nur das Ordnungsamt oder z. B. der gemeindliche Vollzugsdienst zuständig?

Oder kann den/ die "Parkzettel" auch der Bürgermeister rechtswirksam ausstellen?

Danke im voraus.

Ronald
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Bürgermeister Chef seiner Behöre ist, könnte er das theoretisch bestimmt auch selber. Aber warum sollte sich der Chef mit sochem Kleinkram beschäftigen?
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Nomen est Omen
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nörgler hat folgendes geschrieben::
Aber warum sollte sich der Chef mit sochem Kleinkram beschäftigen?

Vielleicht weil der genervte/belästigte Anwohner ein guter Kumpel von ihm ist. Mr. Green
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum erstattet der Anwohner keine Anzeige? Geschockt
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Und warum erstattet der Anwohner keine Anzeige? Geschockt


Anzeige - gegen wen?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wird wohl der Falschparker gemeint sein...
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 10:56    Titel: Re: "Parkzettel" Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
...Parkverstoß (parken im Park- bzw. Halteverbot) wird durch einen genervten / belästigten Anwohner schriftlich an die zuständige Stadtverwaltung gemeldet...


"gemeldet" heißt doch soviel wie "Anzeige" oder sollte man einer anderen Behörde melden?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Ronald,

was ist denn ein Parkzettel?


Nun, ein "Parkzettel" ist ein anderer Begriff für "Knöllchen", welches selbst eine andere Bezeichnung für ein von mir begrifflich nicht einwandfrei definierbares Schriftstück ist, das dem Halter bzw. Fahrer des Pkw unter die Frontscheibenwischeinrichtung ("Scheibenwischer") geklemmt wird und mitteilt, daß eine Ordnungswidrigkeit begangen und ein dementsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde und ggf. auch, daß und in welcher Höhe ein Ordnungs- bzw. Verwarnungsgeld festgesetzt wurde, welches innerhalb einer bestimmten Frist auf ein benanntes Konto der verfolgenden Behöre zu überweisen sei.

Also wie lautet der korrekte amtliche Begriff für "Parkzettel" bzw. "Knöllchen"?

Danke im voraus.

Ronald
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 23:29    Titel: Re: "Parkzettel" Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
"gemeldet" heißt doch soviel wie "Anzeige"
Vielleicht. Aber in dem hier geschilderten Fall ja wohl nicht. Also Anzeige drüberschreiben und um Information bitten, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Ronald hat folgendes geschrieben::
wie lautet der korrekte amtliche Begriff für "Parkzettel" bzw. "Knöllchen"?
Parkzettel wäre für mich eher das Gegenteil von Knöllchen. Im übrigen dächet ich an 'Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige'.
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Anzeige auch bei der Polizei stellen.
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8tung
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 25.09.08, 13:37    Titel: Re: "Parkzettel" Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
... Das Parken geht regelmäßig weiter, die Stadtverwaltung unternimmt offenbar nichts, Antwort kommt ebenfalls keine.

...Oder kann den/ die "Parkzettel" auch der Bürgermeister rechtswirksam ausstellen?

...Ronald


Idee Evt. gehört das Auto dem Bürgermeister Idee
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