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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 18.09.08, 10:44 Titel: "Parkzettel" |
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Hallo liebe Forumteilnehmer.
Wie ist die Regelung in folgendem Fall.
Mal angenommen, ein sich ständig wiederholender Parkverstoß (parken im Park- bzw. Halteverbot) wird durch einen genervten / belästigten Anwohner schriftlich an die zuständige Stadtverwaltung gemeldet, da der Pkw (immer der gleiche) offenbar keinen "Parkzettel" bekommt. Das Parken geht regelmäßig weiter, die Stadtverwaltung unternimmt offenbar nichts, Antwort kommt ebenfalls keine.
Was wäre, wenn die Stadtverwaltung antwortet, daß die Verfolgung der Parkverstöße aus Personalgründen zur Zeit nicht möglich ist (z. B. Ordnungsamt nicht besetzt)? Ist hier nur das Ordnungsamt oder z. B. der gemeindliche Vollzugsdienst zuständig?
Oder kann den/ die "Parkzettel" auch der Bürgermeister rechtswirksam ausstellen?
Danke im voraus.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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Nörgler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 21.09.08, 19:51 Titel: |
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Da der Bürgermeister Chef seiner Behöre ist, könnte er das theoretisch bestimmt auch selber. Aber warum sollte sich der Chef mit sochem Kleinkram beschäftigen? _________________ Nomen est Omen |
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lissy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 21.09.08, 20:01 Titel: |
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Nörgler hat folgendes geschrieben:: | Aber warum sollte sich der Chef mit sochem Kleinkram beschäftigen? |
Vielleicht weil der genervte/belästigte Anwohner ein guter Kumpel von ihm ist.  |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 21.09.08, 21:48 Titel: |
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Und warum erstattet der Anwohner keine Anzeige?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 22.09.08, 06:34 Titel: |
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Owi=Opportunitätzsprinzip... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 22.09.08, 07:51 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Und warum erstattet der Anwohner keine Anzeige?  |
Anzeige - gegen wen? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 22.09.08, 07:57 Titel: |
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Wird wohl der Falschparker gemeint sein... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 22.09.08, 10:56 Titel: Re: "Parkzettel" |
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Ronald hat folgendes geschrieben:: | ...Parkverstoß (parken im Park- bzw. Halteverbot) wird durch einen genervten / belästigten Anwohner schriftlich an die zuständige Stadtverwaltung gemeldet... |
"gemeldet" heißt doch soviel wie "Anzeige" oder sollte man einer anderen Behörde melden? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 22.09.08, 14:58 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | @Ronald,
was ist denn ein Parkzettel? |
Nun, ein "Parkzettel" ist ein anderer Begriff für "Knöllchen", welches selbst eine andere Bezeichnung für ein von mir begrifflich nicht einwandfrei definierbares Schriftstück ist, das dem Halter bzw. Fahrer des Pkw unter die Frontscheibenwischeinrichtung ("Scheibenwischer") geklemmt wird und mitteilt, daß eine Ordnungswidrigkeit begangen und ein dementsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde und ggf. auch, daß und in welcher Höhe ein Ordnungs- bzw. Verwarnungsgeld festgesetzt wurde, welches innerhalb einer bestimmten Frist auf ein benanntes Konto der verfolgenden Behöre zu überweisen sei.
Also wie lautet der korrekte amtliche Begriff für "Parkzettel" bzw. "Knöllchen"?
Danke im voraus.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 24.09.08, 23:29 Titel: Re: "Parkzettel" |
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Ronald hat folgendes geschrieben:: | "gemeldet" heißt doch soviel wie "Anzeige" | Vielleicht. Aber in dem hier geschilderten Fall ja wohl nicht. Also Anzeige drüberschreiben und um Information bitten, wenn das Verfahren eingestellt wird.
Ronald hat folgendes geschrieben:: | wie lautet der korrekte amtliche Begriff für "Parkzettel" bzw. "Knöllchen"? | Parkzettel wäre für mich eher das Gegenteil von Knöllchen. Im übrigen dächet ich an 'Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Mahnman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 25.09.08, 08:17 Titel: |
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Man kann die Anzeige auch bei der Polizei stellen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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8tung FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
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Verfasst am: 25.09.08, 13:37 Titel: Re: "Parkzettel" |
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Ronald hat folgendes geschrieben:: | ... Das Parken geht regelmäßig weiter, die Stadtverwaltung unternimmt offenbar nichts, Antwort kommt ebenfalls keine.
...Oder kann den/ die "Parkzettel" auch der Bürgermeister rechtswirksam ausstellen?
...Ronald |
Evt. gehört das Auto dem Bürgermeister
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8tung Mensch
das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!! |
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