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Verfasst am: 25.09.08, 17:14 Titel: Abtretung versus Sicherstellung
Hallole,
ein Abschiebehäftling hat bei seiner Festnahme Bargeld bei sich.
Dieses Bargeld wird sichergestellt,um die Kosten der Abschiebung gem. § 66 Aufenthaltgesetzes zu bezahlen, durch Abbuchung vom Gefängniskonto. NAch Sicherstellung kommt irgendwann der Einwand,dass der Betrag des Bargeldes schon an eine Kanzlei abgetreten wurde.
Woran könnte diese Abtretung scheitern. MIr fällt nichts ein. Allerdings soll man nicht von einer Nichtigkeit gemäss § 138 BGB ausgehen,da dafür keine Beweise vorliegen würden.
Gibts irgendein Abtretungsverbot bezüglich dem Gefängniskonto nach StvollzG oder fehlt im die Verfügungsbefugnis?
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