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Titel: Polizei - nicht gerade vorbildlich...
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sweethome
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:36    Titel: Polizei - nicht gerade vorbildlich... Antworten mit Zitat

Zwei Vorkommnisse des letzten Jahres aus einer westdeutschen Großstadt:

1. Ein Polizeiauto fährt gemächlich - Tempo 30, Besatzung je einen Hamburger kauend - auf eine rote Ampel zu, schaltet kurz das Blaulicht ein, überfährt die rote Ampel, schaltet das Blaulicht wieder aus, und fährt dann ebenso gemächlich weiter. Es hat wirklich nicht den Eindruck gemacht, als ob die beiden gerade einen Einsatz hätten (etwa in Verfolgung eines flüchtigen Fußgängers o.ä.)...

2. Eine Polizistin betriit einen Tankstellenshop, nimmt sich - in voller Sicht des Verkäufers - eine Zeitung aus dem Regal und verläßt den Laden, ohne zu bezahlen. Der Pächter zuckt nur die Schulter und sagt "Soll ich mich etwa mit der Polizei anlegen?".

Da gibt es wohl noch Schulungsbedarf....
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Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Frage wäre???
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

"Dürfen die das?"
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Jagoman
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 23:06    Titel: ................... Antworten mit Zitat

Zitat:
. Ein Polizeiauto fährt gemächlich - Tempo 30, Besatzung je einen Hamburger kauend - auf eine rote Ampel zu, schaltet kurz das Blaulicht ein, überfährt die rote Ampel, schaltet das Blaulicht wieder aus, und fährt dann ebenso gemächlich weiter. Es hat wirklich nicht den Eindruck gemacht, als ob die beiden gerade einen Einsatz hätten (etwa in Verfolgung eines flüchtigen Fußgängers o.ä.)...


Hmm, wenns so gewesen sein sollte................ Sonderrechte hat die Polizei immer. wenns zur Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist......... Wegerechte nur mit Blaulicht und Martinshorn. Blaulicht allein kann nur ne Warnung sein, bemächtigt aber nicht zur Nutzung von Wegerechten.
Man kann nicht nachvollziehen ob doch eine Hoheitliche Aufgabe zu erfüllen war....somit im Zweifel für den Angeklagten Teufel-Smilie


Zitat:
2. Eine Polizistin betriit einen Tankstellenshop, nimmt sich - in voller Sicht des Verkäufers - eine Zeitung aus dem Regal und verläßt den Laden, ohne zu bezahlen. Der Pächter zuckt nur die Schulter und sagt "Soll ich mich etwa mit der Polizei anlegen?".[


Ob das jemals so passiert ist, bezweifele ich. wo hast du den die Meldungen her??? Direkt aus Indymedia raus kopiert oder ????? Sehr böse

Zitat:
Da gibt es wohl noch Schulungsbedarf....


Diese angeblichen Vorkommnisse sind in meinen Augen nichts als Populismus /// Schulungsbedarf gibt es evtl. beim Geschichten erfinden
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sweethome
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist klar, daß man sich hier einige Frechheiten gefallen lassen muß, die sich manche unter der Deckmantel der Anonymität erlauben - ich lasse mich trotzdem nicht gerne als Lügner bezeichnen.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

sweethome hat folgendes geschrieben::
.. ich lasse mich trotzdem nicht gerne als Lügner bezeichnen.
Ist vermutlich auch nicht so gemeint - und sie glauben diese Geschichten tatsächlich. Und das glauben wir ihnen.

Haben Sie das wirklich selbst erlebt? Also nicht von der Cousine ihres Schwagers (oder sonstiger vertrauenswürdigen persönlich bekannten Person) gehört?

Es gibt die "urban legends". Z.B. das Buch "Die Spinne in der Yucca Palme"

Da stehen Geschichten drin wie z.B. der Fahrer, der bei niedriger Geschwindigkeit geblitzt wird. Verwundert umdreht und nochmal vorbeifährt. Wieder geblitzt wird trotz korrekter Geschwindigkeit. Und 14 Tage später kommt ein Bußgeld wegen nichtbenutzen des Sicherheitsgurtes.

Und genau diese Geschichte hab ich schon von einigen Leute gehört: "Also der Cousine meines Schwagers ist folgendes tatsächlich passiert ...."

hws
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
(...)ABER wenn man bei den erwähnten Vorfällen von DER POLIZEI spricht, ist das in meinen Augen nur Hetze und Stammtischniveau. (...)


Jenau: Haut die Bullen platt wie Stullen!! Geschockt

Aber ohne Scherz, wenn man sich bei solchen Dingen nur auf's Hörensagen oder Lesenschreiben beruft, bringt das nicht viel. Sollte man eine solche Sitaution selber miterleben, kann man ja die betreffende Person drauf ansprechen. Sehr böse
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe mal selber gesehen, daß ein Polizist (in Uniform) im Bahnhofszeitschriftenhandel einen Playboy gekauft hat. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Playboy_(Magazin)

Ich habe gedacht: Sieh' an, Polizisten sind auch nur Männer, die ab und zu Spaß haben wollen. Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den wiki-Link, sonst hätte man Playboy kaufen ja auch anders auslegen können Geschockt
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
"Dürfen die das?"

1. vermutlich nein (wird hier aber wohl nicht geklärt werden)
2. Wenns ein Diebstahl war, Nein!




Diebstahl mit Waffen Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Tröndle Fischer 54 Auflage zu 244 Rdnr. 5



liest sich komplett anders als von Eierhahn behauptet Ausrufezeichen
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollte man mal unter o.a. Rdnr nachlesen, was dort zu Berufswaffenträgern steht.
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Jagoman
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 09:35    Titel: ............... Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
[
Diese Ansicht ist (insbesondere wegen der unbilligen Ergebnisse bei Kleindiebstählen) in der Literatur nämlich umstritten.
Berufsmäßige Waffenträger falle nicht unter die Vorschriften des §244 Nr. 1a, wenn das Waffentragen keine Beziehung zur Tat aufweist. (so Tröndle, StGB, zu §244)


Dem kann ich nur Zustimmen. So stehts schwarz auf weiß im Fachhandbuch. S. 198 , 2.1.3. im V. Absatz Smilie
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

und im VDP steht:... wenn die Waffe ungeladen ist


welcher Polizist hat eine ungeladene Waffe Frage


Welche Quelle ist besser:

- Kommentar VDP oder Tröndle und Fischer


(ich hab leider nur die 54 Auflage - jedoch deckt sich das mit der 55 Auflage, wie ich lese)
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte mal einer Jimmy Justice Bescheid geben.

So geht's ja nicht. Skandalöse Zustände bei der deutschen Polizei.

Lachen
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Alles wird gut.
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