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sweethome Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 23.09.08, 16:36 Titel: Polizei - nicht gerade vorbildlich... |
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Zwei Vorkommnisse des letzten Jahres aus einer westdeutschen Großstadt:
1. Ein Polizeiauto fährt gemächlich - Tempo 30, Besatzung je einen Hamburger kauend - auf eine rote Ampel zu, schaltet kurz das Blaulicht ein, überfährt die rote Ampel, schaltet das Blaulicht wieder aus, und fährt dann ebenso gemächlich weiter. Es hat wirklich nicht den Eindruck gemacht, als ob die beiden gerade einen Einsatz hätten (etwa in Verfolgung eines flüchtigen Fußgängers o.ä.)...
2. Eine Polizistin betriit einen Tankstellenshop, nimmt sich - in voller Sicht des Verkäufers - eine Zeitung aus dem Regal und verläßt den Laden, ohne zu bezahlen. Der Pächter zuckt nur die Schulter und sagt "Soll ich mich etwa mit der Polizei anlegen?".
Da gibt es wohl noch Schulungsbedarf.... |
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Schoggi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.04.2007 Beiträge: 307
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Verfasst am: 23.09.08, 16:39 Titel: |
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Und die Frage wäre??? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 23.09.08, 16:56 Titel: |
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"Dürfen die das?" _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Jagoman FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 96 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.09.08, 23:06 Titel: ................... |
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Zitat: | . Ein Polizeiauto fährt gemächlich - Tempo 30, Besatzung je einen Hamburger kauend - auf eine rote Ampel zu, schaltet kurz das Blaulicht ein, überfährt die rote Ampel, schaltet das Blaulicht wieder aus, und fährt dann ebenso gemächlich weiter. Es hat wirklich nicht den Eindruck gemacht, als ob die beiden gerade einen Einsatz hätten (etwa in Verfolgung eines flüchtigen Fußgängers o.ä.)... |
Hmm, wenns so gewesen sein sollte................ Sonderrechte hat die Polizei immer. wenns zur Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist......... Wegerechte nur mit Blaulicht und Martinshorn. Blaulicht allein kann nur ne Warnung sein, bemächtigt aber nicht zur Nutzung von Wegerechten.
Man kann nicht nachvollziehen ob doch eine Hoheitliche Aufgabe zu erfüllen war....somit im Zweifel für den Angeklagten
Zitat: | 2. Eine Polizistin betriit einen Tankstellenshop, nimmt sich - in voller Sicht des Verkäufers - eine Zeitung aus dem Regal und verläßt den Laden, ohne zu bezahlen. Der Pächter zuckt nur die Schulter und sagt "Soll ich mich etwa mit der Polizei anlegen?".[ |
Ob das jemals so passiert ist, bezweifele ich. wo hast du den die Meldungen her??? Direkt aus Indymedia raus kopiert oder ?????
Zitat: | Da gibt es wohl noch Schulungsbedarf.... |
Diese angeblichen Vorkommnisse sind in meinen Augen nichts als Populismus /// Schulungsbedarf gibt es evtl. beim Geschichten erfinden |
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sweethome Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24.09.08, 07:13 Titel: |
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Mir ist klar, daß man sich hier einige Frechheiten gefallen lassen muß, die sich manche unter der Deckmantel der Anonymität erlauben - ich lasse mich trotzdem nicht gerne als Lügner bezeichnen. |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 24.09.08, 08:21 Titel: |
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sweethome hat folgendes geschrieben:: | .. ich lasse mich trotzdem nicht gerne als Lügner bezeichnen. | Ist vermutlich auch nicht so gemeint - und sie glauben diese Geschichten tatsächlich. Und das glauben wir ihnen.
Haben Sie das wirklich selbst erlebt? Also nicht von der Cousine ihres Schwagers (oder sonstiger vertrauenswürdigen persönlich bekannten Person) gehört?
Es gibt die "urban legends". Z.B. das Buch "Die Spinne in der Yucca Palme"
Da stehen Geschichten drin wie z.B. der Fahrer, der bei niedriger Geschwindigkeit geblitzt wird. Verwundert umdreht und nochmal vorbeifährt. Wieder geblitzt wird trotz korrekter Geschwindigkeit. Und 14 Tage später kommt ein Bußgeld wegen nichtbenutzen des Sicherheitsgurtes.
Und genau diese Geschichte hab ich schon von einigen Leute gehört: "Also der Cousine meines Schwagers ist folgendes tatsächlich passiert ...."
hws |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.09.08, 08:27 Titel: |
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flipmow hat folgendes geschrieben:: | (...)ABER wenn man bei den erwähnten Vorfällen von DER POLIZEI spricht, ist das in meinen Augen nur Hetze und Stammtischniveau. (...) |
Jenau: Haut die Bullen platt wie Stullen!!
Aber ohne Scherz, wenn man sich bei solchen Dingen nur auf's Hörensagen oder Lesenschreiben beruft, bringt das nicht viel. Sollte man eine solche Sitaution selber miterleben, kann man ja die betreffende Person drauf ansprechen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 24.09.08, 08:43 Titel: |
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Also ich habe mal selber gesehen, daß ein Polizist (in Uniform) im Bahnhofszeitschriftenhandel einen Playboy gekauft hat. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Playboy_(Magazin)
Ich habe gedacht: Sieh' an, Polizisten sind auch nur Männer, die ab und zu Spaß haben wollen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 24.09.08, 08:56 Titel: |
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Danke für den wiki-Link, sonst hätte man Playboy kaufen ja auch anders auslegen können _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 25.09.08, 08:28 Titel: |
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Eierhahn hat folgendes geschrieben:: | Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | "Dürfen die das?" |
1. vermutlich nein (wird hier aber wohl nicht geklärt werden)
2. Wenns ein Diebstahl war, Nein! |
Diebstahl mit Waffen |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 25.09.08, 08:44 Titel: |
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Tröndle Fischer 54 Auflage zu 244 Rdnr. 5
liest sich komplett anders als von Eierhahn behauptet |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 25.09.08, 09:02 Titel: |
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Dann sollte man mal unter o.a. Rdnr nachlesen, was dort zu Berufswaffenträgern steht. |
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Jagoman FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 96 Wohnort: München
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Verfasst am: 25.09.08, 09:35 Titel: ............... |
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Eierhahn hat folgendes geschrieben:: | [
Diese Ansicht ist (insbesondere wegen der unbilligen Ergebnisse bei Kleindiebstählen) in der Literatur nämlich umstritten.
Berufsmäßige Waffenträger falle nicht unter die Vorschriften des §244 Nr. 1a, wenn das Waffentragen keine Beziehung zur Tat aufweist. (so Tröndle, StGB, zu §244) |
Dem kann ich nur Zustimmen. So stehts schwarz auf weiß im Fachhandbuch. S. 198 , 2.1.3. im V. Absatz |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 25.09.08, 17:47 Titel: |
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und im VDP steht:... wenn die Waffe ungeladen ist
welcher Polizist hat eine ungeladene Waffe
Welche Quelle ist besser:
- Kommentar VDP oder Tröndle und Fischer
(ich hab leider nur die 54 Auflage - jedoch deckt sich das mit der 55 Auflage, wie ich lese) |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 26.09.08, 17:52 Titel: |
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Da sollte mal einer Jimmy Justice Bescheid geben.
So geht's ja nicht. Skandalöse Zustände bei der deutschen Polizei.
_________________ Alles wird gut. |
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