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Hausaufgaben als Zulassung zur Klausur rechtens?

 
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EinStudent
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 10:09    Titel: Hausaufgaben als Zulassung zur Klausur rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich von Hausaufgaben als Zulassungsschranke zu eine Klausur sowie die Einberechnung der Hausaufgabennoten in die Klausurnote in Bachelor- und Masterstudiengängen und hoffe, ich kann hier fachkundige Informationen bekommen.

Früher zu Zeiten der Diplomstudiengänge war es an Universitäten und Fachhochschulen allgemein üblich, in den Vorlesungen wöchentlich Hausaufgaben auszugeben und die Zulassung zur Klausur von dem Bestehen der Hausaufgaben abhängig zu machen. Beispielsweise war es allgemein üblich in mathematischen Vorlesungen wöchentlich Übungsblätter zu verteilen und für die Zulassung zur Klausur mussten bei jedem Übungsblatt 50% bis 70% der Aufgaben korrekt gelöst werden.

Seltener, jedoch auch sehr verbreitet war es, die Hausaufgabennoten in die Klausurnote prozentual mit einzurechnen.

Jetzt zu meiner Frage. In den Prüfungsordnungen (Anhang Modulübersicht) der Bachelor- und Masterstudiengänge wird nunmehr festgesetzt, dass die Note des Moduls durch eine schriftliche Prüfung (KL = Klausur) zu ermitteln ist. Dasselbe steht nunmehr in den Modulhandbüchern. Dort heißt es, dass die Note und Leistungspunkte (Credit Points) auf der Grundlage einer schriftlichen Prüfung bestimmter Dauer (z. B. 120 Minuten) zu vergeben sind. In der Prüfungsordnung steht zudem allgemein nicht, dass es für die Zulassung zu einer Modulprüfung irgendwelche Zulassungsschranken, wie eben das Bestehen von Hausaufgaben gibt. Aufgrund des "Bologna-Prozess" dürfte das bei allen deutschen Hochschulen ziemlich identisch sein.

Ein Professor an meiner Hochschule hat mir zudem gesagt, dass er Hausaufgaben als Zulassungsschranke für die Klausur nicht mehr ausgibt, weil das bei Bachelor- und Masterstudiengängen nicht mehr erlaubt sei. Allerdings praktizieren an meiner und anderen Hochschulen viele Professoren dies immer noch. Ich konnte in der Literatur und im Netz leider nichts dazu finden. Kann dieses Vorgehen der Profs dann überhaupt rechtens sein und was könnte man dagegen unternehmen?

Gruß
EinStudent
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es in der PO eine Ersatzmöglichkeit? So a la "Die Prüfung kann teilweise durch fortwährende Hausaufgaben ersetzt werdern"?

Meines Erachtens ist die Anfertigung von Hausaufgaben nicht verboten,darf aber nicht zur Leistungsfeststellung (=Benotung) verwendet werden. Natürlich kann ein Prof die Klausur dann so stellen, das sie nur dann bestanden wird, wenn man enorm begabt ist oder fleissig seine Hausaufgaben erledigt hat... Aber das entzieht sich dann dem Rahmen der PO.

Sollte es anders sein, wäre wohl der übliche Weg, sich über die Fachschaft/Studierendenvertretung an den/die Studiendekan(e) zu wenden, die für eine ordnungsgemäße Lehre zu sorgen haben. Meistens kann die Fachschaft sogar Anonymität zusichern.

Gruß,

katmai.
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