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Es geht um eine Abschlussklausur für das Fachabitur in NRW
Es werden Klausuren in English, BWL, Mathe und Deutsch absolviert.
Die Klausuren werden von den Lehrern (Prüfungsausschuss) erstellt und von der Bezirksregierung genehmigt.
Nach der Genehmigung schreibt die gesamte Stufe (4 Klassen) die selbe Klausur.
Sie besteht aus 3 Schwerpunkten.
Nach Abschluss der Prüfung stellt eine Klasse fest, das ein Schwerpunkt NIE durchgenommen wurde. Man geht zur Schulleitung und der Schwerpunkt wird für die Klasse betroffene Klasse aus der Bewertung gestrichen?
Ist das rechtens? Muss nicht eine ganz neue Prüfung für ALLE erstellt werden? Oder sowas von der Bezirksregierung genehmigt werden? - Fragen über Fragen
Es geht um eine Abschlussklausur für das Fachabitur in NRW
Es werden Klausuren in English, BWL, Mathe und Deutsch absolviert.
Die Klausuren werden von den Lehrern (Prüfungsausschuss) erstellt und von der Bezirksregierung genehmigt.
Nach der Genehmigung schreibt die gesamte Stufe (4 Klassen) die selbe Klausur.
Sie besteht aus 3 Schwerpunkten.
Nach Abschluss der Prüfung stellt eine Klasse fest, das ein Schwerpunkt NIE durchgenommen wurde. Man geht zur Schulleitung und der Schwerpunkt wird für die Klasse betroffene Klasse aus der Bewertung gestrichen?
Ist das rechtens?
Ja - wenn der Punkteschlüssel für diese Klasse entsprechend angepasst wird.
Zitat:
Muss nicht eine ganz neue Prüfung für ALLE erstellt werden?
Nein.
Zitat:
Oder sowas von der Bezirksregierung genehmigt werden?
Nein, das entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zitat:
- Fragen über Fragen
Welche noch? Antworten gibt's nur auf gestellte Fragen _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Welche noch? Antworten gibt's nur auf gestellte Fragen
Wer trägt die Verantwortung dafür, das ein NIE durchgenommenes Thema überhaupt in die Klausur kam? Sowas hätte der Prüfungsausschuss doch verhindern müssen, oder nicht?
[quote="Correll"][quote="mitternacht"]Ja - wenn der Punkteschlüssel für diese Klasse entsprechend angepasst wird.
Zitat:
Was genau bedeutet das? Wie wird so etwas angepasst?
Beispiel: Es gibt 5 Aufgaben, jede mit 20 Punkten. Mit mehr als 90 Punkten bekommt man die Note "sehr gut". Wenn die Arbeit jetzt nur noch 4 Aufgaben mit insgesamt 80 Punkten hat, kann keiner mehr ein "sehr gt" bekommen, denn das gibt's ja erst ab 90 Punkten. Also muss man das entsprechend verändern: Nun gibt es mit mehr als 90 % das "sehr gut"; also bräuchte man dafür mehr als 72 Punkte. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ja - wenn der Punkteschlüssel für diese Klasse entsprechend angepasst wird.
Zitat:
Was genau bedeutet das? Wie wird so etwas angepasst?
Beispiel: Es gibt 5 Aufgaben, jede mit 20 Punkten. Mit mehr als 90 Punkten bekommt man die Note "sehr gut". Wenn die Arbeit jetzt nur noch 4 Aufgaben mit insgesamt 80 Punkten hat, kann keiner mehr ein "sehr gt" bekommen, denn das gibt's ja erst ab 90 Punkten. Also muss man das entsprechend verändern: Nun gibt es mit mehr als 90 % das "sehr gut"; also bräuchte man dafür mehr als 72 Punkte.
Schön und gut.
Aber was ist mit dem Prüfungsausschuss? Der hat ja dann wohl geschlafen! Oder wie kommt es, das Aufgaben in eine Prüfung gekommen sind, welche nie im Unterricht durch genommen wurden?
Der Vorsitzende des Ausschusses hätte das doch kontrollieren müssen.
Aber was ist mit dem Prüfungsausschuss? Der hat ja dann wohl geschlafen! Oder wie kommt es, das Aufgaben in eine Prüfung gekommen sind, welche nie im Unterricht durch genommen wurden?
Derjenige, der hier "geschlafen" hat, ist in allererster Linie der Fachlehrer. Der kennt in der Regel die Prüfungsanforderungen und den Lehrplan und hat seinen Unterricht danach auszurichten.
Zitat:
Der Vorsitzende des Ausschusses hätte das doch kontrollieren müssen.
Nein. Das ist nicht seine Aufgabe. Er muss kontrollieren, ob der Prüfungsstoff dem Lehrplan entspricht, nicht zu einfach und nicht zu schwer ist; in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden kann. Und nach der Prüfung muss er dafür gerade stehen, dass gleiche Leistungen auch gleich bewertet werden und nicht mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird. Außerdem entscheidet er in Zweifelsfällen über die Note. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Mitternacht hat Recht. Ich versuche das noch etwas deutlicher zu machen.
Es geht hier um zwei voneinander unabhängige Sachverhalte:
1.) Entspricht die gestellte Klausur den Vorschriften oder nicht?
2.) Entsprach der Unterricht den Vorschriften oder nicht?
In Abschlussklausuren können Fachinhalte aller Halbjahre geprüft werden. Die Fachinhalte der Halbjahre sind in den Lehrplänen festgelegt. Wenn die Klausur die festgelegten Lerninhalte in rechtlich korrekter Fragestellung prüft, ist sie einwandfrei und kann (und muss) genehmigt werden.
Wenn ein Fachlehrer in seinem Unterricht Teile der Lehrplananforderungen nicht unterrichtet, dann entspricht sein Unterricht nicht den Vorschriften. (Sowas kommt tatsächlich vor - ich kann vermuten, dass das im straff organisierten bayerischen Schulsystem seltener stattfindet, als im meiner Erfahrung nach etwas chaotischen Nordrheinwestfalen.) Das ist dann ärgerlich und sollte Konsequenzen nach sich ziehen - aber dieser Fehler macht die Klausur nicht ungültig. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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