Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Leasing trotz Arbeitslosigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Leasing trotz Arbeitslosigkeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Semiramis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 21:10    Titel: Leasing trotz Arbeitslosigkeit Antworten mit Zitat

Herr XY ist derzeit arbeitslos, möchte sich aber in Bälde selbstständig machen. Um allerdings stets mobil zu sein, benötigt Herr XY ein PKW. Nach schlechten Erfahrungen mit Gebrauchtwagen, möchte XY ein PKW leasen, ist sich aber ziemlich sicher, dass ihm - trotz Arbeitslosigkeit - kein Händler und Verkäufer einen Leasingvertrag anbieten würde und unterzeichnen würde. Nun hat Herr XY gehört, dass er Chancen hätte, wenn er sich schon selbstständig gemacht hätte, dies würde ihm ermöglichen, ein Leasingvertrag abzuschließen, er hätte sogar steuerliche Vorteile. Nun fragt er sich aber, ob es reicht, wenn er ein ganz normalen Einzelunternehmen anmeldet - noch ohne das Gewerbe gegründet zu haben, aber zumindest eben angemeldet - um ein PKW zu leasen.

Kann Herr XY unter diesen Umständen ein PKW leasen, oder gibt es einen anderen Weg, wodurch Herr XY, trotz Arbeitslosigkeit ein PKW leasen kann.

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

auch ein gewerbe ist keine garantie das man einen leasingvertrag erhält.
desweiteren muss herr xy überlegen ob er den leasingvertrag einhalten kann wenn er mal eine schlechte auftragslage hat od. einige kunden nicht zahlen.
wieso herr xy nicht zahlen kann wird den LG nicht interessieren u. das muss es auch nicht!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich jemand selbständig macht, ist er ein Existenzgründer. Und solche sind bei Leasinggesellschaften ebenfalls nicht gern gesehen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Semiramis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?

Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen, es können ja nicht nur Rentner oder "Fabrikarbeiter" etc. pp. ein PKW leasen, dieser Aspekt erscheint einem irgendwie suspekt, sinnlos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Semiramis hat folgendes geschrieben::
Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?.
Arbeitslosigkeit ist nicht grundsätzlich ein KO Kriterium für einen Leasingvertrag. Verhandeln sie mit dem Autohaus / Leasinggeber. Fürhen sie die Million auf dem Sparbuch an Winken

Semiramis hat folgendes geschrieben::
Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen
Es geht nicht um Selbständige allgemein, sondern Existenzgründer (Selbständigen-Frischlinge) Eine GMBH mit mehr als Mindesteinlage eingezahlt und schuldenfreies Häuschen des Gesellschafters - da werden sich die Leasinggeber drum reißen.

Ein Existenzgründer, bei dem anfangs das einzige Einkommen die Arbeitsamtzuschüsse sind und der persönich auch nix mehr auf dem Konto hat, wird der Leasinggeber nicht so erfreut gucken.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Semiramis hat folgendes geschrieben::
Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?


Nicht immer, aber meistens ist die Arbeitslosigkeit ein Ko-Kriterium, weil sich die Frage nach der Kapitaldienstfähigkeit stellt, die hier wohl eher nicht gegeben sein dürfte.

Semiramis hat folgendes geschrieben::

Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen, es können ja nicht nur Rentner oder "Fabrikarbeiter" etc. pp. ein PKW leasen, dieser Aspekt erscheint einem irgendwie suspekt, sinnlos.


Das hat nichts mit Selbständigen ansich zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es ein Existenzgründer ist. Als solche gelten bei den meisten LG Unternehmen, die jünger als zwei Jahre sind. Dies läßt sich vielleicht durch eine hohe LSZ oder Kaution lösen.

Liegt aber im Entscheidungsspielraum der LG.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.