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Person A = Bauherr
Person B = Heizungsmonteur
Firma C = Hersteller des Heizkessels
Person A baut 2003 ein Haus und lässt sich durch Person B einen Heizungsanlage mit einem Kessel (Kosten nur Kessel ca. 5000 EUR) der Firma C einbauen. Der Installationsvertrag ist auf Grundlage BGB.
Person A lässt die Anlage durch Person B regelmäßig warten.
Im Jahr 2008, eine Woche bevor der 5-jährige Gewährleistungszeitraum für den Kessel um ist, geht dieser kaputt. Da Person B den Fehler im Kessel nicht finden kann, kontaktiert er den Kundendienst von Firma C und erhält folgendes Angebot:
Firma C tauscht den Kessel aus, will aber 800 EUR haben, dazu kommen noch 200 EUR Installation alles netto, Person A müsste ca. 1200 EUR brutto berappen.
Person A hat zwischenzeitlich in diversen Bauforen recherchiert, mit dem Ergebnis, dass alle Kessel dieser Baureihe den gleichen Fehler haben und zu diesen Konditionen von Firma C umgetauscht werden.
Jetzt stellen sich für Person A folgende Fragen:
Kann er dennoch eine kostenlose Reparatur des alten Kessels verlangen ?
Was ist, wenn eine Reparatur des Kessels technisch nicht möglich ist ?
Wie verhält es sich mit der Gewährleistung, wenn der Kessel nach der Reparatur mit der gleichen Ursache wieder defekt geht ?
Dass das Angebot, für ein Fünftel des ursprünglichen Preises einen neuen Kessel nach dem neuesten Stand der Technik zu erhalten, auch seinen Charme hat, ist Person A bekannt und sollte nicht Gegenstand der Diskussion sein.
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