Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich weiß, ich werde hier geich ordentlich Schelte beziehen, ich habe folgenden Sachverhalt zu dem ich bereits ein Stück weit googeln konnte.
Zusammen mit einen Subunternehmer biete ich Dienstleistungen im Internet an. Sprich Internetseiten. Aufgrund von mangelhafer Zusammenarbeit seinerseits und mitunter auch der derzeitigen Arbeitsbelastung meiner Seite enstanden Diskussionen über die Vergütung der Arbeitsleistung. Kurz abgesprochen war: jeder 50%. Wie auch immer, ich weiß ich habe die Angelegenheit schleifen lassen und nach einer Mahnung seinerseits, hatte derjenige den Kontakt komplett abgebrochen. Die mangelhafte Leistung war mir in dem Moment egal, weitere Projekte wird es nicht geben. Die gemeinsamen Projekte werden nur noch abgewickelt.
Nun traf gestern ein Schreiben seines Anwaltes ein. Ich werde dem Subunternehmer die Leistung vergüten, möchte aber nicht die Anwaltskosten bezahlen. Der Anwalt ist der Bruder. Kosten sind ihm mit Sicherheit nicht entstanden.
Mal die Tatsachen im Vorfeld dahingestellt, ich weiß, das ich mir das selbst zuzuschreiben habe. Kann ich die Anwaltskosten anzweifeln? Kann ich mich auf RVG § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung berufen? --- (1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. ?
Kann ich sozusagen darauf bestehen, dass ihm Kosten entstanden sind? Darf der Bruder ihn als Anwalt ohne Gegenleistung vertreten? Wenn ich die Anwaltskosten zahlen muss, sollen die doch wenigstens auch steuerlich irgendwo auftauchen?
Mag das nach Kränkung klingen oder was auch immer, das war eine eher private Geschäftsbeziehung. Mit Internetseiten nur so für "Nebenbei". Er hatte sich beziehungsmäßig mehr versprochen und das wollte ich nicht. Mich ärgert diese ganze Angelegenheit. Und ja ich weiß, Kosten werden am besten umgehend beglichen.
Kosten sind ihm mit Sicherheit nicht entstanden.
[...]
Kann ich sozusagen darauf bestehen, dass ihm Kosten entstanden sind? Darf der Bruder ihn als Anwalt ohne Gegenleistung vertreten? !
Wie kommst Du darauf, daß jemandem keine Kosten entstehen, wenn er sich von einem Familienangehörigen vertreten lässt? Auch Brüder brauchen Geld, auch Brüder arbeiten nicht gern umsonst. Insbesondere dann, wenn sie Juristen sind.
Was meinst Du eigentlich, wie viele Anwälte nur deshalb überhaupt Mandate bekommen, weil sie mit jemandem verwandt, befreundet oder verschwägert sind...
adiutoria hat folgendes geschrieben::
Wenn ich die Anwaltskosten zahlen muss, sollen die doch wenigstens auch steuerlich irgendwo auftauchen?
!
Tun sie doch. Als steuerpflichtige Einnahme des Rechtsanwaltes. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Wie kommst Du darauf, daß jemandem keine Kosten entstehen, wenn er sich von einem Familienangehörigen vertreten lässt? Auch Brüder brauchen Geld, auch Brüder arbeiten nicht gern umsonst. Insbesondere dann, wenn sie Juristen sind.
Na weiß ich ja, aber in dem speziellen Fall möchte ich einfach mal davon ausgehen. Es ist einfach ärgerlich.
Zitat:
Was meinst Du eigentlich, wie viele Anwälte nur deshalb überhaupt Mandate bekommen, weil sie mit jemandem verwandt, befreundet oder verschwägert sind...
Ja, leider. Da hat er wohl nicht die neueste Geschäftsidee gehabt. Kann ich erwarten das er einen Geldfluss nachweisen kann? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Immerhin "müssen" dem Anwalt doch Kosten entstanden sein...
Zitat:
Tun sie doch. Als steuerpflichtige Einnahme des Rechtsanwaltes.
Es gibt Leute, die würden in so einem Falle einfach dem Subunternehmer die Leistung vergüten, aber die Anwaltskosten nicht bezahlen. Und abwarten, was passiert.
Was ich ausdrücklich nicht als Ratschlag verstanden wissen will. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Es gibt Leute, die würden in so einem Falle einfach dem Subunternehmer die Leistung vergüten, aber die Anwaltskosten nicht bezahlen. Und abwarten, was passiert.
Was ich ausdrücklich nicht als Ratschlag verstanden wissen will.
Würde ich auch so machen. Bin aber immer gern vorbereitet. Deshalb auch das "laute Nachdenken" hier im Forum.
Kann ich erwarten das er einen Geldfluss nachweisen kann? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Immerhin "müssen" dem Anwalt doch Kosten entstanden sein...
Ob dem Anwalt "Kosten" entstanden sind, ist irrelevant. Die Beauftragung allein begründet schon einen Gebührenanspruch.
Außerdem wird es Ihnen im Streitfall nichts bringen. Entweder legen die wirklich einen Kontoauszug vor (ob die intern was mauscheln, sehen Sie ja nicht von außen) oder die Gegenseite erklärt einfach, daß der Kostenanspruch an den Anwalt abgetreten wurde, sodaß dieser nun den Anspruch gegenüber der Gegenseite hat, von seinem Mandanten aber nichts bekommt. . Auch nicht ungewöhnlich.
Jedenfalls wird Ihnen kein Gericht dieser Welt die Anwaltskosten der Gegenseite schon deswegen erlassen, weil Sie behaupten, aufgrund der Verwandtschaftsbeziehung sei eine kostenlose Vertretung "zweifelsfrei" vereinbart worden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.