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Schulpflicht in Niedersachsen

 
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 17:43    Titel: Schulpflicht in Niedersachsen Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine allgemeine Frage.

Laut §65 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetz endet die Schulpflicht 12 Jahre nach ihrem Beginn. Was heist dies genau?

Wenn also ein Kind mit 6 Jahren eingeschult wird, würde die Schulpflicht bei diesem Kind ja automatisch mit dem 18. Lebensjahr zuende sein oder?
Was ist aber wenn das Kind mit 16/17 Jahren die Schule verlassen hat, endet auch dann die Schulpflicht mit 18?

Dies ist auf niemanden bezogen!!!

Würde mich auf Antworten freuen.
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dann Frage ich so:

Laut §65 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetz endet die Schulpflicht 12 Jahre nach ihrem Beginn.

A wurde mit 6 Jahren eingeschult und hat die 10. Klasse mit 16 Jahren verlassen. Wäre A wenn er jetzt keine Schule mehr besucht mit 18 automatisch nicht mehr schulpflichtig?

B wurde mit 7 Jahren (sie hat Ende Dezember Geburtstag) eingeschult, sie hat auch die 10. Klasse im Juli verlassen. Wäre sie nun Ende Dezember automatisch nicht mehr schulpflichtig?
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