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Das Bürgerliche Gesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 910
Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
_________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Die Gerichte sagen fast einheitlich, es muss eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Verfasst am: 03.10.08, 13:39 Titel: Aste vom Nachbargrundstück krachen runter
Hallo,
wie wäre der Sachverhalt, wenn Äste vom Nachbargrundstück durch ein Sturm auf das Grundstück, schlimmstenfalls auf ein Dach stürzen und dort Schaden anrichten würden.
Welche Versicherung würde in diesem FAlle zahlen?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 03.10.08, 16:06 Titel: Re: Aste vom Nachbargrundstück krachen runter
informationscout hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie wäre der Sachverhalt, wenn Äste vom Nachbargrundstück durch ein Sturm auf das Grundstück, schlimmstenfalls auf ein Dach stürzen und dort Schaden anrichten würden.
Welche Versicherung würde in diesem FAlle zahlen?
LG
Ihr Gebäudeversicherung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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