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wintergarten

 
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xt500
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 28
Wohnort: rheinland pfalz

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 18:58    Titel: wintergarten Antworten mit Zitat

hallo

der nachbarn a und b leben im alten ortskern, ( mischgebiet) .
soll heisen : des einen terasse was in wirklichkeit eine garage ist, grenzt press an den garten des anderen.

Frage a. : darf diese garage eigentlich als terasse genutzt werden so dicht am garten?
frage b. : darf der nachbar da ein wintergarten drauf stellen.?
frage c.: wie weit von dieser terasse darf man einen baum pflanzen, ( der ruck zuck schatten spendet Smilie)

für frage d: wie laut darf man wann sein muss ich wohl in ein anderes thema.

danke schon mal.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Frage a: Bis zum vorgegebenen Grenzabstand ja. Da Garagen meißtens um die 2,80 bis 3m breit sind und der Grenzabstand mindestens 3m betragen muß bleibt wenig bis garkeine Fläche für eine Terrasse.

Zu Frage b: Siehe Antwort zu Frage a.
Zu Frage c: Diese Frage wird im Nachbarschaftsrecht geregelt.
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xt500
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 28
Wohnort: rheinland pfalz

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ ktown

danke erst mal.

ich dachte mir sowas schon. ( die "terasse" auf der garage reicht bis an den zaun von nachbar A.) der sitzt praktisch press am rasen.

nachbarschafts recht habe ich hier aber nciht gefunden. daher habe ich die frage d. mal in´s mietrecht gestellt.

da nachbar B die Terasse nicht als Terasse nutzen dürfte könnte nachbar A eigentlich auch einen Baum pflanzen oder eine neue Hecke hochziehen. ?

danke l.g.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

xt500 hat folgendes geschrieben::
nachbarschafts recht habe ich hier aber nciht gefunden.
dürfte könnte nachbar A eigentlich auch einen Baum pflanzen oder eine neue Hecke hochziehen. ?
Nachbarschaftsrecht ELFTER ABSCHNITT Grenzabstände für Pflanzen.
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Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
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Pullunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Zu Frage a: Bis zum vorgegebenen Grenzabstand ja. Da Garagen meißtens um die 2,80 bis 3m breit sind und der Grenzabstand mindestens 3m betragen muß bleibt wenig bis garkeine Fläche für eine Terrasse.


Es sei denn, gegenüber dem Nachbarn wurde der Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der Abstandsflächenvorschriften erklärt und als Grunddienstbarkeit eingetragen.
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Pullunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Nachbarschaftsrecht ELFTER ABSCHNITT Grenzabstände für Pflanzen.

Das ist länderspezifisch, ich kenne eins, das nur acht Abschnitte hat.

Am besten hier Bundesland wählen und nach "Grenzabstände" suchen.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Pullunder hat folgendes geschrieben::
Das ist länderspezifisch, ich kenne eins, das nur acht Abschnitte hat.
User xt500 hat als Wohnort Rheinland Pfalz angegeben und dort sind es 13 Abschnitte. Idee
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Pullunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
User xt500 hat als Wohnort Rheinland Pfalz angegeben und dort sind es 13 Abschnitte. Idee

Richtig. Aber wo leben A und B? Das hat xt500 bislang nicht festgelegt Winken.
_________________
[][]?
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 10:24    Titel: Re: wintergarten Antworten mit Zitat

Pullunder hat folgendes geschrieben::
Richtig. Aber wo leben A und B? Das hat xt500 bislang nicht festgelegt Winken.
xt500 hat folgendes geschrieben::
der nachbarn a und b leben im alten ortskern, ( mischgebiet)
Cool
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xt500
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Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 28
Wohnort: rheinland pfalz

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

danke erst mal für die antworten.

die nachbarn A und B befinden sich auch in R-P-Pfalz. Smilie

der Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der Abstandsflächenvorschriften besteht in dieser spez. nachbarschaft garantiert nicht. Smilie lol
jedenfalls nicht für diesen spez. nachbarn B .

wobei nachbar A ein Nebengebäude welches an die Grundstücksgrenze gebaut wurde, als büro nutzen darf. dies wurde vor vielen jahren vom Vater der ehefrau von nachbar B schriftlich hinterlegt. Smilie, das ärgert B und lässt das A bei jeder sich bietenden Gelegenheit fühlen.

lg.

ps ich werde mir abschnitt 13 mal ansehen. danke Smilie
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