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Wärmedämmung?
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 09:51    Titel: Wärmedämmung? Antworten mit Zitat

Kurze Frage:

Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern?

Wenn ja, wo steht`s geschrieben?

Vielen Dank
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 11:08    Titel: Re: Wärmedämmung? Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::

Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern?


Kurze Antwort: nein
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt es nach dem neuen WEG?
Kann dies als Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden, dann können diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Die abweisenden Miteigentümer können auch gezwungen werden, sich an den Kosten zu beteiligen.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Kann dies als Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden, dann können diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.

Die Maßnahme kann sogar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Instandsetzungsbedarf an der Fassade besteht, die Maßnahme notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Beschliest die Gemeinschaft eine derartige Maßnahme und wird dieser Beschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten wird er in jedem Fall bestandskräftig, alle Eigentümer sind dann daran gebunden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Beschlussfassung besteht, wie bereits von RM ausgeführt, nicht.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nachfrage:
Edelmieter hat folgendes geschrieben::
Die Maßnahme kann sogar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Instandsetzungsbedarf an der Fassade besteht, die Maßnahme notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Es geht nicht um eine Instandsetzung sondern um Modernisierung und hier kann diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Es geht nicht um eine Instandsetzung sondern um Modernisierung und hier kann diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.

Habe ich etwas anderes behauptet? Nein. Allerdings können Modernisierungen nicht mit einer qualifizierten Mehrheit, sondern nur mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.

Im Übrigen geht es in der Ausgangsfrage nicht um Modernisierungen, sondern um die Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Wärmedämmung besteht.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgangsfrage: Es wird eine Wärmedämmung von einigen aus der WEG gefordert. Besteht ein gesetzlicher Anspruch es einzufordern. Der rechtliche Anspruch besteht im Beschluss.
Es ist natürlich § 22.2 durch doppelt qualifizierte Mehrheit, 3/4 der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Ausgangsfrage: Es wird eine Wärmedämmung von einigen aus der WEG gefordert. Besteht ein gesetzlicher Anspruch es einzufordern.


Auf diese Frage gibt es genau eine einzige zutreffende Antwort, nämlich nein.

Zitat:

Der rechtliche Anspruch besteht im Beschluss.


Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde...
Dass die Eigentümer irgendetwas beschließen können, begründet nun keineswegs einen Anspruch auf einen Beschluss.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 13:13    Titel: Re: Wärmedämmung? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde...

emi 10 hat folgendes geschrieben::
wenn einige WE es einfordern?
Genau, wird doch ausgesagt.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:01    Titel: Re: Wärmedämmung? Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::
Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde...

emi 10 hat folgendes geschrieben::
wenn einige WE es einfordern?
Genau, wird doch ausgesagt.

Nein. Es besteht grundsätzilch kein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, auch wenn einige WE es einfordern.

Aufgrund welcher gesetzichen Regelung sollen denn einige Eigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf Beschlussfassung haben?
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Modernisierungen können durch doppelt qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Hierzu zählt neben der Wärmedämmung, ein Aufzug, ein Fahrradständer usw.
Der gesetzliche Anspruch sind nicht die Sachen sondern das Recht einen Beschluss herbeizuführen nach WEG.
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
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BeitragVerfasst am: 30.09.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Modernisierungen können durch doppelt qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Hierzu zählt neben der Wärmedämmung, ein Aufzug, ein Fahrradständer usw.
Der gesetzliche Anspruch sind nicht die Sachen sondern das Recht einen Beschluss herbeizuführen nach WEG.

Die Frage war aber nicht, ob eine Modernisierung in irgendeiner Form beschlossen werden kann, sondern ob ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern. Dies ist nicht der Fall.

Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen? Oder liegt es an der Signatur?
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 18:56    Titel: Re: Wärmedämmung? Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern
Es heißt aber, wenn einige WE es einfordern.
Wenn dies dort nicht stehen würde, dann bezieht es sich nur auf die Wärmedämmung. Ansonsten auch auf die WE.
Auch wenn Sie es auf die Wärmedämmung beziehen, dann sind seit 2006 Nachrüstungen nach der Energieeinsparungsverordnung für Gebäude umzusetzen.
Diese sind u. a die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, Heizungsrohre usw..
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Edelmieter
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BeitragVerfasst am: 01.10.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt an der Signatur.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Edelmieter hat folgendes geschrieben::
Es liegt an der Signatur.
Nein, es liegt an den fachlichen Antworten
emi 10 hat folgendes geschrieben::
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, wenn einige WE es einfordern?
Eindeutig, ja.
Zusammenfassung: Das WEG und die Energieeinsparungsverordnung
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