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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 28.09.08, 09:51 Titel: Wärmedämmung? |
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Kurze Frage:
Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern?
Wenn ja, wo steht`s geschrieben?
Vielen Dank |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 28.09.08, 11:08 Titel: Re: Wärmedämmung? |
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| emi 10 hat folgendes geschrieben:: |
Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern?
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Kurze Antwort: nein |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 28.09.08, 13:32 Titel: |
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Gilt es nach dem neuen WEG?
Kann dies als Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden, dann können diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Die abweisenden Miteigentümer können auch gezwungen werden, sich an den Kosten zu beteiligen. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 28.09.08, 18:43 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Kann dies als Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden, dann können diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. |
Die Maßnahme kann sogar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Instandsetzungsbedarf an der Fassade besteht, die Maßnahme notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Beschliest die Gemeinschaft eine derartige Maßnahme und wird dieser Beschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten wird er in jedem Fall bestandskräftig, alle Eigentümer sind dann daran gebunden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Beschlussfassung besteht, wie bereits von RM ausgeführt, nicht. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 28.09.08, 19:14 Titel: |
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Nachfrage:
| Edelmieter hat folgendes geschrieben:: | | Die Maßnahme kann sogar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Instandsetzungsbedarf an der Fassade besteht, die Maßnahme notwendig, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. | Es geht nicht um eine Instandsetzung sondern um Modernisierung und hier kann diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 29.09.08, 11:59 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Es geht nicht um eine Instandsetzung sondern um Modernisierung und hier kann diese Maßnahmen doch mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. |
Habe ich etwas anderes behauptet? Nein. Allerdings können Modernisierungen nicht mit einer qualifizierten Mehrheit, sondern nur mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
Im Übrigen geht es in der Ausgangsfrage nicht um Modernisierungen, sondern um die Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Wärmedämmung besteht. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 29.09.08, 14:01 Titel: |
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Ausgangsfrage: Es wird eine Wärmedämmung von einigen aus der WEG gefordert. Besteht ein gesetzlicher Anspruch es einzufordern. Der rechtliche Anspruch besteht im Beschluss.
Es ist natürlich § 22.2 durch doppelt qualifizierte Mehrheit, 3/4 der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 29.09.08, 15:02 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Ausgangsfrage: Es wird eine Wärmedämmung von einigen aus der WEG gefordert. Besteht ein gesetzlicher Anspruch es einzufordern. |
Auf diese Frage gibt es genau eine einzige zutreffende Antwort, nämlich nein.
| Zitat: |
Der rechtliche Anspruch besteht im Beschluss.
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Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde...
Dass die Eigentümer irgendetwas beschließen können, begründet nun keineswegs einen Anspruch auf einen Beschluss. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 30.09.08, 13:13 Titel: Re: Wärmedämmung? |
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| RM hat folgendes geschrieben:: | | Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde... |
| emi 10 hat folgendes geschrieben:: | | wenn einige WE es einfordern? | Genau, wird doch ausgesagt. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 30.09.08, 15:01 Titel: Re: Wärmedämmung? |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | RM hat folgendes geschrieben:: | | Wenn denn irgendwann mal ein Beschluss gefasst wurde... |
| emi 10 hat folgendes geschrieben:: | | wenn einige WE es einfordern? | Genau, wird doch ausgesagt. |
Nein. Es besteht grundsätzilch kein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, auch wenn einige WE es einfordern.
Aufgrund welcher gesetzichen Regelung sollen denn einige Eigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf Beschlussfassung haben? |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 30.09.08, 17:13 Titel: |
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Modernisierungen können durch doppelt qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Hierzu zählt neben der Wärmedämmung, ein Aufzug, ein Fahrradständer usw.
Der gesetzliche Anspruch sind nicht die Sachen sondern das Recht einen Beschluss herbeizuführen nach WEG. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 30.09.08, 18:26 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | Modernisierungen können durch doppelt qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Hierzu zählt neben der Wärmedämmung, ein Aufzug, ein Fahrradständer usw.
Der gesetzliche Anspruch sind nicht die Sachen sondern das Recht einen Beschluss herbeizuführen nach WEG. |
Die Frage war aber nicht, ob eine Modernisierung in irgendeiner Form beschlossen werden kann, sondern ob ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern. Dies ist nicht der Fall.
Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen? Oder liegt es an der Signatur? |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 30.09.08, 18:56 Titel: Re: Wärmedämmung? |
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| emi 10 hat folgendes geschrieben:: | | Besteht ein rechtlicher Anspruch (nach Gesetz) auf eine Wärmeisolierung, wenn einige WE es einfordern | Es heißt aber, wenn einige WE es einfordern.
Wenn dies dort nicht stehen würde, dann bezieht es sich nur auf die Wärmedämmung. Ansonsten auch auf die WE.
Auch wenn Sie es auf die Wärmedämmung beziehen, dann sind seit 2006 Nachrüstungen nach der Energieeinsparungsverordnung für Gebäude umzusetzen.
Diese sind u. a die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, Heizungsrohre usw.. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 01.10.08, 18:50 Titel: |
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| Es liegt an der Signatur. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 02.10.08, 09:00 Titel: |
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| Edelmieter hat folgendes geschrieben:: | | Es liegt an der Signatur. | Nein, es liegt an den fachlichen Antworten | emi 10 hat folgendes geschrieben:: | | Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, wenn einige WE es einfordern? | Eindeutig, ja.
Zusammenfassung: Das WEG und die Energieeinsparungsverordnung _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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