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Verfasst am: 30.09.08, 11:14 Titel: Welches Vergehen ist das ?
Hallo zusammen.
Fiktiver Fall, interessant ist welcher Strafbestand hier erfüllt wäre...
Familie A wird von einer SPFH (Familienhilfe) betreut, aber A hat keine Einschränkungen im Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auf Empfehlung der SPFH sowie der behandelnden Kinderärztin wurde ein 4-wöchiger Therapieaufenthalt für die ganze Familie begonnen.
Aufgrund von Differenzen mit anderen Patienten wurde der Aufenthalt nach 2 Wochen abgebrochen, die Haupt-Erkrankung (der Anlass für die Therapie) gilt zu diesem Zeitpunkt als "geheilt".
Nun ist die SPFH im Besitz eines "Zwischenberichts", da der abschliessende Bericht aufgrund eines Urlaubs der Kur-Ärztin noch NICHT existiert. Es ist nicht bekannt, von wem dieser Zwischenbericht verfasst wurde.
Die SPFH ist alleinig im Besitz des Berichts, weder den Eltern noch der behandelnden Kinderärztin stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Zusätzlich verweigert die SPFH jegliche Einsichtnahme SOWIE Herausgabe an die sorgeberechtigten Eltern A ohne Angabe von Gründen.
Welcher Strafbestand (falls überhaupt) liegt hier vor ? _________________ Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: der Weltrauml und die Dummheit des Menschen. Obwohl - beim Weltraum bin ich mir nicht sicher... (-Albert Einstein)
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